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Serie an Bombendrohungen gegen österreichische Bahnhöfe – ‚Allahu akbar’ in einer Droh-Mail

4. Oktober 2024 in Österreich, 1 Lesermeinung
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Sechs Bahnhöfe in österreichischen Landeshauptstädten waren von den Bombendrohungen betroffen.


Linz (kath.net/jg)
In dieser Woche hat es eine Reihe von Bombendrohungen gegen große Bahnhöfe in Österreich gegeben, berichtet die Zeitung Heute. Die Drohungen wurden per E-Mail verschickt, mindestens eine enthielt die arabischen Worte „Allahu akbar“ (dt. „Gott ist groß“)

Am Montag waren der Haupt- und der Ostbahnhof in Graz betroffen, am Dienstag der Hauptbahnhof in Linz, am Mittwoch die Hauptbahnhöfe von Salzburg und Klagenfurt und am Abend jener in St. Pölten. Am Donnerstag wurde bekannt, dass es auch gegen den Bahnhof Innsbruck eine Drohung gegeben hat.


Die Bahnhöfe wurden vollständig evakuiert, der Zugverkehr angehalten. Die Polizei durchsuchte die Bahnhöfe, ohne jedoch einen Sprengsatz zu finden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.

Es bestehe der Verdacht der Nötigung und gefährlichen Drohung, gab das österreichische Innenministerium bekannt. Die Behörden hätten jede Drohung ernst genommen und die notwendigen Maßnahmen gesetzt, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

In der E-Mail, die am Dienstag an die Landespolizeidirektion in Linz geschickt wurde, gab es einen Hinweis. Der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) teilte mit, dass die Worte „Allahu akbar“ in dem Schreiben enthalten waren.

Diese Phrase sei immer wieder in Verbindung mit islamistischen Anschlägen verwendet worden. Auf Videos der Plattform TikTok sei zu sehen, wie Jugendliche den Vorfall feiern. Es finde eine gefährliche Verherrlichung statt. „Diese Jubel-Videos untermauern unsere jahrelange Kritik – die Integration ist klar gescheitert“, kritisierte Raml.

Für den oder die Täter wird es strafrechtliche Konsequenzen geben, falls die Polizei mit ihren Ermittlungen Erfolg hat. Ist ein kleinerer Personenkreis von der Bombendrohung betroffen, handelt es sich laut Gesetz um eine „gefährlichen Drohung“. Bei einer Verurteilung ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen ist ebenfalls möglich.

Bei der Drohung gegen die Hauptbahnhöfe wäre das Strafmaß höher, da hier viel mehr Personen betroffen sind. Ab ungefähr 800 Menschen spricht man von „Landzwang“ erläutert Staatsanwältin Ulrike Breiteneder gegenüber Heute.

 


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