Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  2. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  3. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  4. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  5. „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
  6. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  7. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  8. Seligsprechungsprozess für Pater Alfred Delp SJ wird eröffnet
  9. Die Stunde der Heuchler
  10. Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
  11. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  12. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  13. USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs
  14. "Wir sind Zuschauer bei etwas, was einem Völkermord sehr nahekommt"
  15. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich

Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD und Nikolaus Harbusch

5. Dezember 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Falschbehauptung zum Fall Pilz bleibt verboten!


Köln (kath.net/pek) Auch das Oberlandesgericht gibt Kardinal Woelki im Streit gegen die Verlegerin der BILD und deren Autor Harbusch recht: Kardinal Woelki darf keine persönliche Dienstpflichtverletzung im Fall Pilz vorgeworfen werden.

Was wurde berichtet?

BILD berichtete am 05.07.2022 über den Pfarrer Pilz, gegen den erst nach seiner Tätigkeitszeit in Köln Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. BILD meldete, dass vor dem Beginn der Amtszeit von Kardinal Woelki bereits unter seinem Amtsvorgänger eine Information über die Vorwürfe an das Bistum Dresden-Meißen unterblieb, wo der Pfarrer Pilz nach seiner Tätigkeit in Köln als Ruhestands-Geistlicher tätig war.

Im Artikel wurde behauptet, dass es dennoch ein Motiv für eine angebliche Dienstpflichtverletzung Woelkis gebe:

„Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.


Diese Aussage der BILD kann als Vorwurf verstanden werden, dass Kardinal Woelki Kenntnis von der unter seinem Vorgänger versäumten Information des Bistums Dresden-Meißen hatte und sich dennoch dafür entschieden habe, diese Information nicht nachzuholen.

Vorwurf gegen Kardinal Woelki unbegründet

Dies hat Kardinal Woelki stets zurückgewiesen: Ihm war gar nicht bekannt, dass unter seinem Vorgänger eine Information des Bistums Dresden-Meißen unterblieben ist. Schon deshalb hat er in dieser Sache keine eigene Entscheidung getroffen und treffen können.

Die BILD-Meldung wurde daher als Falschbehauptung angegriffen.

BILD und Harbusch versuchten, sich mit dem Einwand zu retten, sie hätten gar nicht die Behauptung aufstellen wollen, dass sich Kardinal Woelki mit dem Versäumnis im Fall Pilz befasst habe. Sie hätten nur in einer wertenden Meinungsäußerung Stellung zu einer Aussage eines Kirchenrechtlers nehmen wollen.

Bereits das Landgericht Köln hatte die Aussage verboten. BILD wollte das Verbot nicht akzeptieren und hat dagegen Berufung eingelegt. Deshalb hat nun auch das OLG Köln in der Sache entschieden und das Verbot bestätigt.

OLG Köln: Keine Anhaltspunkte für Vorwurf gegen Kardinal Woelki

Die Begründung des OLG Köln: Die BILD habe die Behauptung aufgestellt, dass Kardinal Woelki von der fehlenden Mitteilung durch seinen Amtsvorgänger Kenntnis gehabt und sich auf dieser Grundlage entschieden habe, die Meldung an das andere Bistum nicht nachzuholen. Diese Aussage sei als Falschbehauptung unzulässig.

Denn die BILD habe die Wahrheit ihrer Behauptung nicht bewiesen, weil sie weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen noch Beweis dafür angetreten hätten, dass Kardinal Woelki die von seinem Vorgänger unterlassene Meldung gekannt und sich in Kenntnis dessen dazu entschieden hätte, diese nicht nachzuholen.

Das Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen.

Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte): „Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für die rechtswidrige BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist erfreulich: Sie macht deutlich, dass die von der BILD gegen Kardinal Woelki erhobenen Vorwürfe völlig unbegründet waren.“

https://www.hoecker.eu/news/kardinal-woelki-gewinnt-erneut-gegen-bild-und-nikolaus-harbusch-falschbehauptung-zum-fall-pilz-bleibt-verboten

Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzdiözese Köln


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  5. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  6. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  7. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  8. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
  9. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  10. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  11. Neuerlich ein Vandalenakt im Petersdom
  12. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  13. Die Stunde der Heuchler
  14. Goldensteiner Schwestern: Schwere Vorwürfe um Spendengelder
  15. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz