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Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD und Nikolaus Harbusch

5. Dezember 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Falschbehauptung zum Fall Pilz bleibt verboten!


Köln (kath.net/pek) Auch das Oberlandesgericht gibt Kardinal Woelki im Streit gegen die Verlegerin der BILD und deren Autor Harbusch recht: Kardinal Woelki darf keine persönliche Dienstpflichtverletzung im Fall Pilz vorgeworfen werden.

Was wurde berichtet?

BILD berichtete am 05.07.2022 über den Pfarrer Pilz, gegen den erst nach seiner Tätigkeitszeit in Köln Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. BILD meldete, dass vor dem Beginn der Amtszeit von Kardinal Woelki bereits unter seinem Amtsvorgänger eine Information über die Vorwürfe an das Bistum Dresden-Meißen unterblieb, wo der Pfarrer Pilz nach seiner Tätigkeit in Köln als Ruhestands-Geistlicher tätig war.

Im Artikel wurde behauptet, dass es dennoch ein Motiv für eine angebliche Dienstpflichtverletzung Woelkis gebe:

„Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.


Diese Aussage der BILD kann als Vorwurf verstanden werden, dass Kardinal Woelki Kenntnis von der unter seinem Vorgänger versäumten Information des Bistums Dresden-Meißen hatte und sich dennoch dafür entschieden habe, diese Information nicht nachzuholen.

Vorwurf gegen Kardinal Woelki unbegründet

Dies hat Kardinal Woelki stets zurückgewiesen: Ihm war gar nicht bekannt, dass unter seinem Vorgänger eine Information des Bistums Dresden-Meißen unterblieben ist. Schon deshalb hat er in dieser Sache keine eigene Entscheidung getroffen und treffen können.

Die BILD-Meldung wurde daher als Falschbehauptung angegriffen.

BILD und Harbusch versuchten, sich mit dem Einwand zu retten, sie hätten gar nicht die Behauptung aufstellen wollen, dass sich Kardinal Woelki mit dem Versäumnis im Fall Pilz befasst habe. Sie hätten nur in einer wertenden Meinungsäußerung Stellung zu einer Aussage eines Kirchenrechtlers nehmen wollen.

Bereits das Landgericht Köln hatte die Aussage verboten. BILD wollte das Verbot nicht akzeptieren und hat dagegen Berufung eingelegt. Deshalb hat nun auch das OLG Köln in der Sache entschieden und das Verbot bestätigt.

OLG Köln: Keine Anhaltspunkte für Vorwurf gegen Kardinal Woelki

Die Begründung des OLG Köln: Die BILD habe die Behauptung aufgestellt, dass Kardinal Woelki von der fehlenden Mitteilung durch seinen Amtsvorgänger Kenntnis gehabt und sich auf dieser Grundlage entschieden habe, die Meldung an das andere Bistum nicht nachzuholen. Diese Aussage sei als Falschbehauptung unzulässig.

Denn die BILD habe die Wahrheit ihrer Behauptung nicht bewiesen, weil sie weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen noch Beweis dafür angetreten hätten, dass Kardinal Woelki die von seinem Vorgänger unterlassene Meldung gekannt und sich in Kenntnis dessen dazu entschieden hätte, diese nicht nachzuholen.

Das Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen.

Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte): „Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für die rechtswidrige BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist erfreulich: Sie macht deutlich, dass die von der BILD gegen Kardinal Woelki erhobenen Vorwürfe völlig unbegründet waren.“

https://www.hoecker.eu/news/kardinal-woelki-gewinnt-erneut-gegen-bild-und-nikolaus-harbusch-falschbehauptung-zum-fall-pilz-bleibt-verboten

Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzdiözese Köln


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