Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Tantum ergo Sacramentum
  3. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  4. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  5. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  6. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  7. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  8. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  9. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  12. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  13. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  14. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  15. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf

Kanadische Lebensschützerin vor Gericht freigesprochen

13. Dezember 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Präsenz von Linda Gibbon vor der Abtreibungsklinik habe dazu gedient, den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten. Sie habe kein kriminelles Verhalten feststellen können, urteilte die Richterin


Toronto (kath.net/LifeNews/jg)
Die kanadische Lebensschützerin Linda Gibbons ist vor Gericht von der Anklage wegen Unruhestiftung freigesprochen worden. Sie hatte friedlich und betend mit einem Schild vor einer Abtreibungsklinik in Toronto demonstriert. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe die Tätigkeit der Abtreibungsklinik gestört.

Die Richterin sah das anders. Gibbons‘ Präsenz vor der Abtreibungsklinik habe die Absicht gehabt, Frauen von einer Abtreibung abzuhalten. Die Botschaft auf ihrem Schild sei für die Patientinnen und das Personal der Klinik zweifellos beunruhigend gewesen. Sie könne auch dazu geführt haben, dass eine Patientin ihre Abtreibung abgesagt oder verschoben habe, fuhr die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fort.


Es sei jedoch nicht als kriminelle Unruhestiftung zu werten, wenn einige Frauen entscheiden, ihre Abtreibung wegen einer Lebensschutzbotschaft abzusagen. Gibbons habe niemanden belästigt oder behindert, der auf dem Weg zur Klinik war. Die Angeklagte habe den Eingang weder blockiert noch sonst auf irgendeine Art den Zugang zur Klinik behindert.     Es gebe auch keine Hinweise, dass Gibbons irgend jemand vor oder in der Nähe der Klinik eingeschüchtert habe.

Sie sei überzeugt davon, dass Gibbons nichts anderes getan habe, als in der Nähe der Klinik zu stehen, um den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten, schrieb die Richterin.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  2. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  3. Fünf Jahre seit der Seligsprechung von Kardinal Wyszyński: „Wer hasst, hat schon verloren“
  4. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  5. Papst feiert Namenstag: Feiertag im Vatikan
  6. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf
  7. Vatikan wirbt für Religionsdialog - Eine Islamfeindlichkeit im Westen?
  8. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  9. US-Bischof Burbidge: „Die Kirche verkündet mutig ihr ‚Ja!‘ zum Schutz der Ungeborenen“
  10. Der Mensch vor dem Algorithmus - Die Würde vor dem System
  11. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  12. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  13. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  14. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  15. Slowakei: Aufrufe zu Lebensschutz und Dialog bei Nationalwallfahrt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz