Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  2. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  3. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  4. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  5. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  6. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  7. Der Tod der Theologie in Deutschland
  8. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  9. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  10. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  11. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  12. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  13. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  14. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?
  15. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!

Geköpfte Linzer Marienstatue - 31-jähriger Katholik muss im März vors Gericht

5. Februar 2025 in Österreich, 16 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Allerdings nicht, weil man ihm die Zerstörung der Statue nachweisen konnte, sondern weil er in sozialen Netzwerken eine Straftat gutgeheißen hat


Linz (kath.net/rn)
Die Aufregung um die geköpfte Linzer Marienstatue, die vergangenen Sommer für viel Protest von Katholiken sorgte, geht auch 2025 weiter. Laut einem Bericht der "Krone" soll jetzt ein 31-jähriger Wiener im März angeklagt werden, weil dieser die Zerstörung der umstrittene Marienstatue im Linzer Dom gelobt haben soll. Laut dem Medienbericht werden ihm Aufforderungen zu mit Strafe bedrohten Handlungen zur Last gelegt. Ursprünglich hieß es, dass zwei Täter ausgeforscht werden konnten. Die Staatsanwaltschaft teilte aber dann nach einigen Wochen mit, dass dies doch nicht der Fall sei und man den beiden nichts nachweisen könne. Gegen den 31-jährigen soll es aber jetzt trotzdem ein Verfahren geben. "Es gibt gegen ihn einen Strafantrag wegen Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung. Er hat die Tat in sozialen Medien wie YouTube, Telegram und Twitter sinngemäß als großartig bezeichnet und den Täter als unbekannten österreichischen Helden gelobt", bestätigt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der "Krone".  Laut dem österreichischen Strafrecht (§282) kann man auch dann angeklagt werden, wenn man eine vorsätzlich begangene Straftat in einer Weise gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören. Theoretisch könnten bis zu zwei Jahre Haft drohen.

In der "Krone" selber ist das Urteil der meisten Leser eindeutig. "Das ist keine Kunst. Das ist billiger ordinärer Aktionismus"; "Man sollte die Kirche verklagen. Das hat mit Kunst nichts zu tun"; "Ich bin zwar nicht gläubig, aber so eine obszöne und provokante Figur hat in einer Kirche nichts verloren", schreiben unter anderem die dortigen Leser.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  6. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  7. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  8. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  9. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  10. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  11. Der Tod der Theologie in Deutschland
  12. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  13. 'Ich bin der Liebe Gottes würdig, einfach weil ich existiere.'
  14. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  15. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz