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| ![]() Gesetzesentwurf im US-Bundesstaat Washington will Beichtgeheimnis aufhebenvor 4 Stunden in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Priester sollen zur Meldung an die Behörden verpflichtet werden, wenn sie im Rahmen einer Beichte von einem Fall von Kindesmissbrauch erfahren. Der Bischof von Spokane ruft die Gläubigen auf, bei ihren Abgeordneten dagegen zu protestieren. Olympia (kath.net/Aleteia/jg) Thomas Daly, der Bischof von Spokane, hat die Gläubigen dazu aufgerufen, sich bei ihren Abgeordneten zu melden und diese zu ersuchen, gegen den Gesetzesvorschlag zu stimmen. Der Gesetzesentwurf wurde von sechs Senatoren der Demokratischen Partei eingebracht. Er würde ein bereits geltendes Gesetz ändern, welches Polizisten, Lehrer, Ärzte und Betreuer von Kindern dazu verpflichtet, Fälle von Kindesmissbrauch zu melden, von denen sie in ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren. Nun sollen auch Geistliche dieser Pflicht unterliegen, wobei nicht nur katholische Priester davon betroffen wären, sondern Angehörige aller Religionen mit entsprechenden Aufgaben. 2024 war bereits ein ähnlicher Gesetzesvorschlag diskutiert worden. Dieser betonte die „moralische Verpflichtung“ von Priestern, Missbrauchsfälle zu melden, respektierte aber das Beichtsiegel. Der derzeit diskutierte Gesetzesentwurf sieht diese Ausnahme nicht mehr vor. Sollte sich jemand nicht an die Bestimmungen halten, drohen strenge Konsequenzen, bis hin zu Haftstrafen. In seinem Hirtenbrief betonte Bischof Daly seine Einwände gegen den Gesetzesentwurf ebenso wie das Engagement der Kirche zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch. Die Diözese Spokane unterhalte eine eigene Abteilung, das Büro für Kinder- und Jugendschutz, in welchem qualifizierte Laien tätig sind. Die Diözese verfolge eine Null-Toleranz-Politik bei Kindesmissbrauch. Ziel sei es, alles zu tun, damit die Kinder sicher seien, die zu Jesus geführt werden sollen. Anschließend wies Daly auf die Bedeutung des Beichtsiegels hin und forderte die Gläubigen seiner Diözese auf, ihren Abgeordneten ihr Missfallen über den Gesetzesentwurf mitzuteilen.
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