SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Kardinal Roche: Feier der Alten Messe ist akzeptiert, aber nicht die Norm
- Kirche wird in Europa nur in missionarischen Gemeinschaften überleben
- Bätzing: „Denkmuster zu durchbrechen, die uns weismachen wollen: Du kannst eh nichts ändern“
- Covid - Ex-BND-Chef wirft Merkel Vertuschung vor!
- Skurrile Frage: Ist Krokodilfleisch eine Fastenspeise?
- Jubel für die Zerstörung der Linzer 'Marienstatue' - 1000 Euro Strafe
- Bundestag: Rechtsausschuss kippt Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftskonflikt
- Messe im Alten Ritus zum Abschluss der Wallfahrt Paris – Chartres wurde bestätigt
- Marienfest statt Frauentag
- "Die Ehe ist kein privates Ding"
- Äbtissin kritisiert vorgeschriebene Schließung kleiner Frauenklöster
- „Eines Tages bat mich die katholische Mutter, ihren schwer an Corona erkrankten Sohn zu taufen“
- Nuntius Eterović erinnert bei DBK-Vollversammlung: „Den Primat der Evangelisierung zurückgewinnen“
- Chinesischer Bischof wegen ‚illegaler‘ Messe verhaftet
- „Unsere wichtigste Aufgabe als Kirche: Jesus Christus, den Quell der Liebe, zu verkünden“
| 
Gesetzesentwurf im US-Bundesstaat Washington will Beichtgeheimnis aufheben13. Februar 2025 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Priester sollen zur Meldung an die Behörden verpflichtet werden, wenn sie im Rahmen einer Beichte von einem Fall von Kindesmissbrauch erfahren. Der Bischof von Spokane ruft die Gläubigen auf, bei ihren Abgeordneten dagegen zu protestieren.
Olympia (kath.net/Aleteia/jg)
Die gesetzgebende Körperschaft des US-Bundesstaates Washington diskutiert derzeit einen Gesetzesvorschlag, der katholische Priester dazu verpflichten soll, jeden Fall von Kindesmissbrauch an die Behörden zu melden, den sie in der Beichte erfahren. Die Bestimmung würde die Priester verpflichten, in diesen Fällen das Beichtsiegel zu verletzen. Die katholische Kirche sieht darin ein Vergehen, für das ein Priester sofort exkommuniziert werden kann.
Thomas Daly, der Bischof von Spokane, hat die Gläubigen dazu aufgerufen, sich bei ihren Abgeordneten zu melden und diese zu ersuchen, gegen den Gesetzesvorschlag zu stimmen. 
Der Gesetzesentwurf wurde von sechs Senatoren der Demokratischen Partei eingebracht. Er würde ein bereits geltendes Gesetz ändern, welches Polizisten, Lehrer, Ärzte und Betreuer von Kindern dazu verpflichtet, Fälle von Kindesmissbrauch zu melden, von denen sie in ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren. Nun sollen auch Geistliche dieser Pflicht unterliegen, wobei nicht nur katholische Priester davon betroffen wären, sondern Angehörige aller Religionen mit entsprechenden Aufgaben.
2024 war bereits ein ähnlicher Gesetzesvorschlag diskutiert worden. Dieser betonte die „moralische Verpflichtung“ von Priestern, Missbrauchsfälle zu melden, respektierte aber das Beichtsiegel. Der derzeit diskutierte Gesetzesentwurf sieht diese Ausnahme nicht mehr vor. Sollte sich jemand nicht an die Bestimmungen halten, drohen strenge Konsequenzen, bis hin zu Haftstrafen.
In seinem Hirtenbrief betonte Bischof Daly seine Einwände gegen den Gesetzesentwurf ebenso wie das Engagement der Kirche zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch. Die Diözese Spokane unterhalte eine eigene Abteilung, das Büro für Kinder- und Jugendschutz, in welchem qualifizierte Laien tätig sind. Die Diözese verfolge eine Null-Toleranz-Politik bei Kindesmissbrauch. Ziel sei es, alles zu tun, damit die Kinder sicher seien, die zu Jesus geführt werden sollen.
Anschließend wies Daly auf die Bedeutung des Beichtsiegels hin und forderte die Gläubigen seiner Diözese auf, ihren Abgeordneten ihr Missfallen über den Gesetzesentwurf mitzuteilen.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen | MarinaH 15. Februar 2025 | | | nicht zielführend Beichte funktioniert nur deshalb weil man sich sicher sein kann, dass das Gespräch geheim bleiben wird.
Wenn sich der Pönitent nicht sicher sein könnte und damit rechnen müsste, dass es die Behörden oder auch nur irgend jemand erfahren würde, dann würde er es erst gar nicht beichten.
Dadurch entgeht dem Priester dann auch die Gelegenheit auf den reuigen Täter einzuwirken, sich doch selbst zu stellen.
Es ist also illusorisch, wenn die Behörden meinen würden, da kämen jetzt einige Priester und würden Missbrauch mitsamt dem Täter melden.
Die einzigen, die das tatsächlich im Beichtstuhl "beichten" würden, wären Spitzel um zu sehen, ob der Priester "gehorsam" das Vergehen anzeigt um dann, wenn er es selbstverständlich nicht tut, den Priester anklagen zu können. |  0
| | | nazareth 13. Februar 2025 | | |
Das ist nicht deren Ernst oder? Jahrtausende geachtet und heilig, jeder weiß, dass dies eine sakrale Ordnung ist und dennoch dieser respektlosen Vorstoß. Die Hintergründe dürften anderer Art sein. Denn von der Verschwiegenheit von Beichtvätern dürfte keine Gefahr ausgehen, Priester sind verpflichtet,Beichtende zu ermuntern sich der Exekutive zu stellen |  1
| | | Alpenglühen 13. Februar 2025 | |  | @Andel - Ja, bei der Beichte heißt es auch, einen Schaden nach Möglichkeit wieder gut zu machen. Aber davon hängt nicht die Gültigkeit! der Beichte ab. Es zählen einzig die 5 B:besinnen, bereuen, bekennen, büßen, bessern. Der ehrliche Wille, mit Gottes Hilfe neu anzufangen. Selbst wenn ich eine Sünde vergesse! zu benennen, nicht jeder hat nen Beichtzettel, ist die Beichte trotzdem gültig. Im KKK steht nichts davon, daß die Beichte nur gültig wäre, sofern ich mich ggf. bei der Polizei anzeige. Haben Sie eine Vorschlagsliste der Delikte? Die Beichte ist dann ungültig, wenn ich eine schwere Sünde bewußt verschweige. Aber das verschweigen erkennt der Priester nicht. Beichte ist Beichte! Unabhängig davon, worüber gesprochen wurde. Unabhängig davon, ob gültig oder nicht, ob die Absolution erteilt wurde oder nicht. Wenn es eine Beichte! ist, dann gilt das Beichtgeheimnis. |  0
| | | Alpenglühen 13. Februar 2025 | |  | Beichtgeheimnis – 33 B.-Staaten der USA respektieren es! Wie oft denn noch? Ein Staat kann nur den Schutz des Beichtgeheimnisses aufheben. Aber das BEICHTGEHEIMNIS selber, da kommt er nicht! dran. Das kann nur die Kirche selber aufheben. So, wie es 2014 die Anglikaner in Australien in Bezug auf sexuellen Mißbrauch getan haben. Jeder anglikan. Geistliche muß vor Beginn der Beichte ausdrücklich darauf hinweisen, daß er ggf. verpflichtet ist, zur Polizei zu gehen. Von einer höheren Aufklärungsrate war aber bis heute nichts zu lesen…
Der 1. Verfass.-Zusatz sollte eigentl. jeden Versuch, einen Priester zu zwingen, preiszugeben, was er in Ausübung seines priesterlichen Dienstes gehört hat, abwehren. Wo wäre die Grenze? Der Staat ist unersättlich u. würde nicht eher aufhören, als bis der Priester am Ende der verlängerte Arm der Polizei sein müßte! U. das Sakrament zerstört wäre. Darum sofort unmißverständlich solche Versuche zurückweisen. Montana zog seinen Gesetzentwurf, der 5 Jahre „Knast“ und tausende $ Strafe vorsah, wieder zurück. |  0
| | | Andel 13. Februar 2025 | | | Beichtgeheimnis @ dalet
Wenn es so kommt, da können wir nicht einfach sagen, dann soll es so sein. Nein, wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass das Beichtgeheimnis nicht mehr gilt. Zudem gilt für die Gültigkeit der Beichte auch die Wiedergutmachung, d.h. der Sünder muss sich selbst der staatlichen Rechtsprechung stellen. Beten wir für ALLE um die Gaben des Heiligen Geistes. |  1
| | | dalet 13. Februar 2025 | |  | Märtyrer Dann wird es eben wieder einige Märtyrer geben, die ins Gefängnis gehen oder sterben müssen, weil sie das Beichtsiegel gewahrt haben.
Wenn man das will, dann soll es so sein. |  0
| | | Freude an der Kirche 13. Februar 2025 | | | Nicht schweigen Jetzt muss die Stimme erhoben werden gegen diesen teuflischen Eingriff ins Beichtgeheimnis!!! Katholiken, verteidigt dieses wichtige Sakrament!!! |  0
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 





Top-15meist-gelesen- Kirche wird in Europa nur in missionarischen Gemeinschaften überleben
- Bätzing: „Denkmuster zu durchbrechen, die uns weismachen wollen: Du kannst eh nichts ändern“
- Marienfest statt Frauentag
- Weißes Haus: Biden hat Millionen für Transgender-Tierversuche ausgegeben
- Er verschenkte die Schuhe, die er an den Füßen trug
- "Die Ehe ist kein privates Ding"
- Kardinal Roche: Feier der Alten Messe ist akzeptiert, aber nicht die Norm
- Jubel für die Zerstörung der Linzer 'Marienstatue' - 1000 Euro Strafe
- Große Bitte an die Leser - Fastenspende für kath.net
- Skurrile Frage: Ist Krokodilfleisch eine Fastenspeise?
- 'Liebe Eltern, das Beste, das ihr euren Kindern geben könnt, ist Gott'
- Papst in Klinik macht weiter Fortschritte - Vatikan kündigt "Kirchliche Versammlung" im Jahr 2028 an
- „Bischof Barron ist eigentlich ein leuchtendes Vorbild auch für Deutschland“
- Der Vatikan im Wartestand - Wie geht es weiter mit Franziskus?
- Messe im Alten Ritus zum Abschluss der Wallfahrt Paris – Chartres wurde bestätigt
|