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‚Das hängt davon ab, wer am Fenster vorbeigeht‘

4. März 2025 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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In Schottland sind innerhalb eines Bereichs von 200 Metern um eine Abtreibungsklinik alle Aktivitäten verboten, die eine Beeinflussung für oder gegen eine Abtreibung sein können. Das kann auch ein privates Gebet sein, wenn es im Fenster sichtbar ist.


Edinburgh (kath.net/jg)
Gillian Mackay, Abgeordnete der Grünen Partei zum schottischen Parlament, hat bestätigt, dass private Gebete im Eigenheim gesetzwidrig sein können, falls dieses sich innerhalb einer „Schutzzone“ um eine Abtreibungsklinik befindet.

Mackay hat das Gesetz verfasst, mit dem Bannmeilen um Abtreibungskliniken eingerichtet worden sind. Das Gesetz verbietet „Beeinflussung“ für oder gegen Abtreibung innerhalb eines Bereichs von 200 Metern um eine Abtreibungsklinik.

Im Interview in der Sendung „Scotcast“ der BBC leugnete sie zunächst, dass Gebete durch das Gesetz kriminalisiert würden. Als sie gefragt wurde, ob ein „performatives Gebet“ mit gefalteten Händen, behördlich verfolgt würde, wenn es durch ein Fenster sichtbar ist, antwortete Mackay: „Das hängt davon ab, wer am Fenster vorbeigeht.“


US-Vizepräsident J.D. Vance hat in seiner Rede bei der Münchner Sicherheitskonferenz das schottische Gesetz als Beispiel für Zensur in Europa gebracht und auf Briefe verwiesen, die von der Regierung an die Einwohner der „Schutzzonen“ um die Abtreibungskliniken geschickt wurden. In den Briefen habe die Regierung auch vor privaten Gebeten gewarnt, da diese gegen das Gesetz verstoßen würden, sagte der Vizepräsident.

Mackay hatte zunächst behauptet, dass Vance „Falschinformationen“ verbreite und in dem Interview mit Scotcast gesagt, dass die Worte „privates Gebet“ in dem Brief gar nicht vorkämen.

In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass jede Aktivität verboten ist, welche die Entscheidung eine Abtreibungsklinik aufzusuchen, beeinflussen würde. Auf die direkte Frage, ob ein in einem Fenster sichtbares Gebet unter Beeinflussung falle, gab die schottische Politikerin die bereits erwähnte Antwort: „Das kommt darauf an, wer am Fenster vorbeigeht.“

Lois McLatchie Miller, die Sprecherin von ADF International in Schottland, sagte, dass das Gesetz, mit dem die „Schutzzonen“ um die Abtreibungskliniken eingerichtet worden sind, fundamentale Mängel aufweise. Grundlegende Freiheiten wie Rede-, Gedanken- und Religionsfreiheit seien unzulässig eingeschränkt. Niemand befürworte Belästigungen, die schon viele Jahre verboten seien. Das Schutzzonen-Gesetz gehe aber viel zu weit, indem es Menschen verbiete, zu beten oder einvernehmliche Gespräche zu führen. J.D. Vance habe recht, das Gesetz sei eine „illiberale Farce“, kommentierte McLatchie Miller.

 


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Lesermeinungen

 lakota 5. März 2025 
 

@blaulaub

Ja, es ist auch bemerkenswert, wie viel Angst Gottlose vor dem Gebet haben.


0
 
 blaulaub 5. März 2025 
 

Daran kann man sehen

welch unglaubliche Angst(!), ja: Panik(!) von Leuten ausgeht, die solche hirnrissigen(!!) "Gesetze" auf die Menschheit loslassen.
Das zeugt m.E. von höchst neurotischen Anwandlungen und trägt bedenklich pathologische Züge.

Erinnert mich irgendwie auch an Putins Erlass, den Überfall auf die Ukraine nur noch als "Spezialoperation" bezeichnen zu dürfen, und nicht als "Krieg", was er ja de facto ist.

Wir leben in einer Zeit, in der die Wirklichkeit immer mehr nicht nur verzerrt, sondern gänzlich in Abrede gestellt wird.

Aber die Wahrheit lässt sich (zumindest langfristig) nicht verbiegen!
...und das Töten kleiner Kinder ist und bleibt nun mal ein Verbrechen gegen das Menschsein...das kann man framen und moralisch drehen/ wenden und abzuschwächen versuchen, wie man will,

2 + 2 = 4 ! so Winstons Beharrlichkeit in Orwells "1984" unter der Folter auf der Streckbank; es wird auch nicht 5 daraus, selbst wenn wir unter höllischen Schmerzen zunächst klein beigeben (müssen)


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