SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
- Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
- „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
- „Alten und neuen Ritus bestehen lassen. Latein verbieten? Das spielt Rebellen in die Hände“
- Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
- Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
- Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
- Écône, zum Zweiten
- Taylor Marshall zu FSSPX: Diese liturgische Neuerung ist eindeutig ‚nicht traditionell‘
- „Die Behauptung, Rom gehe hart gegen Rechte vor, nicht aber gegen Linke, ist schlichtweg falsch“
- Leo XIV. auf Lampedusa: Zum Nächsten wird man!
- „Die große Würde des Priestertums besteht …“
- Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
- Haben Sie das Apostolische Mandat? – „Nein. Sie wussten, dass sie es nicht hatten“
- Bischof Hansen von Oslo will Angebot für 'Alte Messe' ausbauen
| 
‚Das hängt davon ab, wer am Fenster vorbeigeht‘4. März 2025 in Prolife, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In Schottland sind innerhalb eines Bereichs von 200 Metern um eine Abtreibungsklinik alle Aktivitäten verboten, die eine Beeinflussung für oder gegen eine Abtreibung sein können. Das kann auch ein privates Gebet sein, wenn es im Fenster sichtbar ist.
Edinburgh (kath.net/jg)
Gillian Mackay, Abgeordnete der Grünen Partei zum schottischen Parlament, hat bestätigt, dass private Gebete im Eigenheim gesetzwidrig sein können, falls dieses sich innerhalb einer „Schutzzone“ um eine Abtreibungsklinik befindet.
Mackay hat das Gesetz verfasst, mit dem Bannmeilen um Abtreibungskliniken eingerichtet worden sind. Das Gesetz verbietet „Beeinflussung“ für oder gegen Abtreibung innerhalb eines Bereichs von 200 Metern um eine Abtreibungsklinik.
Im Interview in der Sendung „Scotcast“ der BBC leugnete sie zunächst, dass Gebete durch das Gesetz kriminalisiert würden. Als sie gefragt wurde, ob ein „performatives Gebet“ mit gefalteten Händen, behördlich verfolgt würde, wenn es durch ein Fenster sichtbar ist, antwortete Mackay: „Das hängt davon ab, wer am Fenster vorbeigeht.“ 
US-Vizepräsident J.D. Vance hat in seiner Rede bei der Münchner Sicherheitskonferenz das schottische Gesetz als Beispiel für Zensur in Europa gebracht und auf Briefe verwiesen, die von der Regierung an die Einwohner der „Schutzzonen“ um die Abtreibungskliniken geschickt wurden. In den Briefen habe die Regierung auch vor privaten Gebeten gewarnt, da diese gegen das Gesetz verstoßen würden, sagte der Vizepräsident.
Mackay hatte zunächst behauptet, dass Vance „Falschinformationen“ verbreite und in dem Interview mit Scotcast gesagt, dass die Worte „privates Gebet“ in dem Brief gar nicht vorkämen.
In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass jede Aktivität verboten ist, welche die Entscheidung eine Abtreibungsklinik aufzusuchen, beeinflussen würde. Auf die direkte Frage, ob ein in einem Fenster sichtbares Gebet unter Beeinflussung falle, gab die schottische Politikerin die bereits erwähnte Antwort: „Das kommt darauf an, wer am Fenster vorbeigeht.“
Lois McLatchie Miller, die Sprecherin von ADF International in Schottland, sagte, dass das Gesetz, mit dem die „Schutzzonen“ um die Abtreibungskliniken eingerichtet worden sind, fundamentale Mängel aufweise. Grundlegende Freiheiten wie Rede-, Gedanken- und Religionsfreiheit seien unzulässig eingeschränkt. Niemand befürworte Belästigungen, die schon viele Jahre verboten seien. Das Schutzzonen-Gesetz gehe aber viel zu weit, indem es Menschen verbiete, zu beten oder einvernehmliche Gespräche zu führen. J.D. Vance habe recht, das Gesetz sei eine „illiberale Farce“, kommentierte McLatchie Miller.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | lakota 5. März 2025 | | | | @blaulaub Ja, es ist auch bemerkenswert, wie viel Angst Gottlose vor dem Gebet haben. |  0
| | | | | blaulaub 5. März 2025 | | | | Daran kann man sehen welch unglaubliche Angst(!), ja: Panik(!) von Leuten ausgeht, die solche hirnrissigen(!!) "Gesetze" auf die Menschheit loslassen.
Das zeugt m.E. von höchst neurotischen Anwandlungen und trägt bedenklich pathologische Züge.
Erinnert mich irgendwie auch an Putins Erlass, den Überfall auf die Ukraine nur noch als "Spezialoperation" bezeichnen zu dürfen, und nicht als "Krieg", was er ja de facto ist.
Wir leben in einer Zeit, in der die Wirklichkeit immer mehr nicht nur verzerrt, sondern gänzlich in Abrede gestellt wird.
Aber die Wahrheit lässt sich (zumindest langfristig) nicht verbiegen!
...und das Töten kleiner Kinder ist und bleibt nun mal ein Verbrechen gegen das Menschsein...das kann man framen und moralisch drehen/ wenden und abzuschwächen versuchen, wie man will,
2 + 2 = 4 ! so Winstons Beharrlichkeit in Orwells "1984" unter der Folter auf der Streckbank; es wird auch nicht 5 daraus, selbst wenn wir unter höllischen Schmerzen zunächst klein beigeben (müssen) |  1
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 





Top-15meist-gelesen- Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
- Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
- Écône, zum Zweiten
- „Alten und neuen Ritus bestehen lassen. Latein verbieten? Das spielt Rebellen in die Hände“
- „Die Behauptung, Rom gehe hart gegen Rechte vor, nicht aber gegen Linke, ist schlichtweg falsch“
- Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
- Haben Sie das Apostolische Mandat? – „Nein. Sie wussten, dass sie es nicht hatten“
- Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
- Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
- „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
- Deutsche Medien schweigen zum Bericht über Vergewaltigungsbanden in Großbritannien
- Taylor Marshall zu FSSPX: Diese liturgische Neuerung ist eindeutig ‚nicht traditionell‘
- Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
- Ignat Solschenizyn: ‚… wir wurden um unseren kostbarsten Besitz gebracht: unser inneres Leben‘
- Papst zieht auch in Castel Gandolfo zurück in seinen Palast
|