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| ![]() Kein Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall31. Mai 2011 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Gemeinschaft der Seligpreisungen nimmt zu Berichten von "La Croix" Stellung: Die kirchlichen Autoritäten haben die Umorientierung zu einer kirchlichen Familie geweihten Lebens nicht mit Missbrauchsvorfällen begründet Paris (kath.net) In dem Artikel von La Croix bestehe laut dem Sprecher keine logische Verbindung zwischen dem ersten Teil (die Gemeinschaft auf dem Weg zu einer neuen kirchlichen Familie geweihten Lebens) und dem zweiten (korrekte Darstellung der Verurteilung von Philippe Madre wegen sexuellen Missbrauchs). P. Jochen betont, dass die zuständigen kirchlichen Autoritäten in Rom in den zahlreichen Stellungnahmen der letzten Jahren niemals die Umorientierung von einer Laiengemeinschaft zu einer kirchlichen Familie geweihten Lebens mit Vorfällen sexuellen Missbrauchs begründet haben. Es sei daher zu bedauern, dass in dem Artikel von "La Croix" diese logische Verbindung hergestellt wurde. Laut dem Sprecher der Gemeinschaft ist der "wirkliche Grund" für die genannte Umorientierung, dass der Heilige Stuhl sich nach Ablauf der fünfjährigen Anerkennung ad experimentum als privater internationaler Verein von Gläubigen päpstlichen Rechtes beim Päpstlichen Rat für die Laien für eine endgültige Anerkennung hätte aussprechen müssen. Dies sei im Wissen, dass damit der Weg für eine neue Form geweihten Lebens, nämlich innerhalb einer Laiengemeinschaft, eröffnet würde, passiert. "Viele andere Gemeinschaften haben auf diese Entscheidung gewartet. Rom hat dann entschieden, dass es keine neue Form geweihten Lebens dieser Art geben soll, sondern dass wir uns in eine schon seit einigen Jahren bestehende Rechtsform fügen sollen, nämlich die der 'neuen kirchlichen Familie geweihten Lebens', erklärt P. Jochen Maria. Mit dieser Entscheidung vollzog sich auch der Wechsel vom Päpstlichen Rat für die Laien zur Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens. Der Sprecher betont, dass diese Kongregation sich der Gemeinschaft "mit viel Wohlwollen" angenommen habe. Um als neue kirchliche Familie geweihten Lebens anerkannt zu werden, müsse die Gemeinschaft zunächst auf diözesaner Ebene als öffentlicher Verein von Gläubigen in Hinblick auf die Errichtung einer neuen kirchlichen Familie geweihten Lebens errichtet werden. Laut dem Sprecher wird dies aller Voraussicht nach der Erzbischof von Toulouse Ende Juni vornehmen. Die Neuheit besteht daher ab sofort in getrennten Leitungsstrukturen. Ab sofort sind Brüder für Brüder verantwortlich, Schwestern für Schwestern und Laien für Laien. Es gehe darum, die Autonomie jedes Lebensstandes und dadurch das Charisma der Communio der Lebensstände zu stärken. Laut P. Jochen Maria wünsche Rom ausdrücklich die Einheit der Lebensstände in einer einzigen Gemeinschaft und ihr enges Zusammenwirken. Der Sprecher der Gemeinschaft erklärt auch, dass die neuen römischen Anweisungen für die Neuorientierung in keinster Weise Ermahnungen seien. "Die päpstliche Anerkennung wird nicht quasi als Abstrafung 'zurückgenommen', sondern nun bei der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens angestrebt, was nach kirchlichem Recht zunächst die Etappe der diözesanen Anerkennung als 'öffentlicher Verein von Gläubigen in Hinblick auf die Errichtung einer neuen kirchlichen Familie geweihten Lebens' erfordert." Die Tatsache, dass die Gemeinschaft nun nicht mehr als privater, sondern als öffentlicher Verein von Gläubigen, also auf Initiative der Kirche, errichtet werde, sei übrigens ein "Hinweis auf die kirchliche Wertschätzung des Charismas". Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuOrden
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