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Streitfall Organspende: Was passiert mit Organspendern?

6. November 2012 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Was passiert im Krankenhaus mit Patienten, die potentielle Organspender sind? „Kein Gesetz schützt sie oder ihre Angehörigen“, schreibt Alard von Kittlitz in der „FAZ“.


Frankfurt (kath.net/pl) Was passiert im Krankenhaus mit Patienten, die potentielle Organspender sind? Darüber machte sich Alard von Kittlitz in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Gedanken. „Wer kritische Fragen“ über die Organspende aufwerfe, bemerkt er zunächst einmal grundsätzlich, „hat - scheinbar - die Moral schon gegen sich. Auf diese Weise werden Kontrolle und Transparenz von vornherein unter Verdacht gestellt. Es entsteht ein abgekapseltes, teils blickdichtes System. Das Transplantationssystem.“

Wer schwerkrank auf der Intensivstation liegt und wessen Angehörige eine erste Bereitschaft zur Organspende signalisiert haben, wird von da an möglicherweise schon anders therapiert, nämlich weniger oder nicht mehr „patientenorientiert“, sondern „spendeorientiert“ – und es besteht keine Pflicht, die Angehörigen über Veränderungen der Therapie und ihre Gefahren für den potentiellen Spender aufzuklären. Der Arzt kann sogar eine Hirntoddiagnose veranlassen, ohne die Angehörigen zuvor darüber zu informieren. Doch „die Hirntoddiagnose ist für keinen Körper ein Spaziergang, sie kann sogar sehr schädlich sein“. Beispielsweise wird die künstliche Beatmung eingestellt, um zu beobachten, ob der Schwerkranke wieder mit selbständiger Atmung einsetzt. „Der brasilianische Neurologe Cicero Coimbra schreibt, der Test könne zu einem Kollaps der Blutzirkulation im Hirn, auch zum Herzstillstand führen. Potentielle Folge sei ein unwiderruflicher Hirnschaden. Dennoch, die Ärzte müssen niemanden um Erlaubnis zu diesem Test fragen, obwohl sie davor noch nicht wissen können“, ob der Patient „wirklich hirntot ist“.


Kittlitz fordert, dass deshalb Angehörige in Zukunft über die Hirntoddiagnostik aufgeklärt werden. Allerdings zitiert er dazu den Staatsrechtler Wolfram Höfling, wonach unklar sei, wer nach einer solchen Aufklärung noch die Zustimmung zur Organspende geben würde.

Überdies steht die „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ (DSO) offen dazu, dass sie die Gespräche mit den Angehörigen über die Organspendebereitschaft nicht ergebnissoffen führe. Dies wird auch dadurch weiter belegt, dass bei den Angehörigengesprächen oft „Organspendebeauftragte“ direkt anwesend sind bzw. auch „die rhetorische Ausbildung der Ärzte in den Angehörigengesprächen eine massive Rolle spielt“.

Kittlitz bemerkt dazu: „Die DSO verfolgt ein Ziel: Sie will die Angehörigen, die soeben erfahren haben, dass der Verwandte gestorben ist, davon überzeugen, dass die Spende richtig sei. ‚Ich frage mich, ob der vom Bundestag beschlossene politische Wille hier nicht einfach umgedreht wird‘, sagt dazu die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler. Das wird er, zweifellos. ‚Die Bundesregierung hält es mit der Intention des Transplantationsgesetzes für nicht vereinbar, wenn Angehörigengespräche zielgerichtet daraufhin geführt werden, eine Zustimmung zur Organspende zu erhalten‘, schrieb das Bundesgesundheitsministerium in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage. Und zwar ausdrücklich zu Kirstes Aussage, man führe die Gespräche nicht ergebnisoffen. Die Regierung weiß also, dass die DSO gegen den Willen des Gesetzgebers handelt, sie lehnt das expressis verbis ab - und unternimmt nichts dagegen.“

Auch nach Einschätzung einiger Bundestagsabgeordneter sollte neu über den Hirntod diskutieren werden. Denn zahlreiche Wissenschaftler vertreten inzwischen, dass ein Mensch mit Hirntoddiagnose nicht richtig tot sei. Und der Medizinethiker und Anästhesist Robert Truog von der Universität Harvard spreche bei dem, was während der Organentnahme gemacht werde, sogar von „justified killing“, von „gerechtfertigter Tötung“.

Zum vollständigen Artikel in der FAZ: “Organspende- Hirntod“


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