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Lebensrechtler rufen zur Transparenz bei PID auf

2. Februar 2014 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
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Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik tritt am 1. Februar in Kraft - Bei der PID werden die Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht und danach möglicherweise getötet


Berlin/Köln (kath.net/idea) Angesichts der am 1. Februar in Kraft tretenden „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PIDV) hat die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), die Ärztin Claudia Kaminski (Köln), die Bundesländer dazu aufgefordert, für die nötige Transparenz zu sorgen. „Wer es für ethisch vertretbar hält, genetisch auffällige Embryonen zu selektieren und zu töten, muss die Entscheidungen für andere nachvollziehbar machen“, erklärte sie. Das bedeute, dass die Öffentlichkeit darüber informiert werden müsse, in welchen Fällen eine Ethikkommission die Erlaubnis zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik erteilt hat und in welchen Fällen nicht.


Kaminski: „Es kann nicht sein, dass diejenigen, welche Urteile über Leben und Tod fällen sollen, der Öffentlichkeit keine Rechenschaft über ihr Tun und die Gründe, die sie zu solchen Urteilen bewogen haben, ablegen müssen.“ Sie erinnerte daran, dass kein Bundesland dazu verpflichtet sei, „auf seinem Territorium sämtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die straffreie Selektion und Tötung im Labor erzeugter menschlicher Embryonen nach einem Gesetz gestatten, das nie hätte beschlossen werden dürfen“.

Der Bundestag hatte nach einer kontroversen Debatte das Präimplantationsgesetz bereits im Juli 2011 beschlossen und die Durchführung des umstrittenen Gen-Checks in eine damals erst noch vom Bundesgesundheitsministerium zu erarbeitende Rechtsverordnung ausgelagert. Diese wurde im Februar 2013 nach ebenfalls kontroverser Debatte vom Bundesrat mit wenigen Änderungen beschlossen. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden die Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht.

Lebensrechtler befürchten, dass kranke Embryonen „aussortiert“ werden und so der Weg zum „Designer-Baby“ gebahnt wird.


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