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Transplantationsmediziner fordert strengere Hirntoddiagnostik

25. März 2014 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Verschiedene Zeitungen hatten in den vergangenen Monaten über eine Reihe von fehlerhaften Hirntoddiagnostiken berichtet.


Wilhelmshaven (kath.net/KNA) Strengere Richtlinien für die Hirntodbestimmung und eine höhere Qualifikation der Ärzte, die den Hirntod feststellen dürfen, fordert der Transplantationsmedizinier Gundolf Gubernatis. «Die spendebereiten Menschen haben Anspruch auf die höchstmögliche Sicherheit», erklärte der Professor für Chirurgie am Montag in Wilhelmshaven in einem Offenen Brief an die Bundesärztekammer. «Derzeit ist diese Sicherheit nicht ausreichend - auch deshalb, weil die Anforderungen an die Ausbildung der Ärzte, die den Hirntod feststellen, zu niedrig sind.»


Verschiedene Zeitungen hatten in den vergangenen Monaten über eine Reihe von fehlerhaften Hirntoddiagnostiken berichtet. Die für die Koordination von Organspenden zuständige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bezifferte die Häufigkeit fehlerhafter Hirntoddiagnosen auf 0,67 Prozent. «Eine solche Fehlerquote ist in diesem sensiblen Bereich inakzeptabel hoch», erklärte Gubernatis. Auch drei medizinische Fachgesellschaften - die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) und die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin (DGNI) - verlangten Anfang März eine bessere Qualifikation der Untersucher.

Gubernatis forderte die Aufnahme von verbindlichen Standards in die «Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes»: So müsse vor Beginn der Hirntoduntersuchung festgestellt werden, ob Medikamente im Blut des Patienten die Hirnfunktion und damit die Feststellung des Hirntodes beeinträchtigten. Außerdem müssten neben der klinischen Untersuchung geeignete technische Untersuchungen etwa der Hirnstromkurve (EEG) durchgeführt werden. Um die Qualifikation der Ärzte zu erhöhen, müsse eine Zusatzqualifikation «Hirntoddiagnostik» in die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aufgenommen werden. «Nur Ärzte, die über diese Zusatzbezeichnung verfügen, sollen den Hirntod feststellen dürfen.»

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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