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Erste juristische Entscheidung nach Femen-Protest im Kölner Dom

2. Juni 2014 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Nach dem Oben-Ohne-Protest beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gibt es eine erste juristische Entscheidung.


Köln (kath.net/KNA) Nach dem Oben-Ohne-Protest beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gibt es eine erste juristische Entscheidung. Das Verfahren gegen einen Unternehmer, der die Femen-Aktivistin nach deren Nackt-Auftritt ins Gesicht geschlagen haben soll, wurde gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt. Dies sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).


Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit Kardinal Joachim Meisner auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. Die Frau wurde wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruchs angezeigt. Über eine Anklageerhebung wollte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.

Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013


(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  5. Juni 2014 
 

@Dimas, @Martinus

Ich finde es zunächst mal zutiefst entwürdigend für diese Frau, was die sich da geleistet hat. Und ich sehe es auch als Sakrileg. Aber braucht diese Frau nicht zuerst mal die heilende Liebe Christi, der sich ja auch mit Zöllnern und ...hmmm... herumgetrieben hat? Kathnetleser haben recht, wenn sie die Ungeheuerlichkeit dieser Tat anprangern. Aber geschah sie nicht im Angesicht dessen, den wir perfectus deus, perfectus homo nennen?


0
 
 Dismas 3. Juni 2014 

@stillerbeobachter

Sorry, aber da sind sie diesen demagogischen Selbstdarstellern schön auf den "Leim gegangen". Klar, weil wohl die RKK überall für Prositution und Frauenhandel wirbt, deswegen muss man ja dort Protest anbringen.Oder wie?? Einmal sind der Art des Protestes(sexistische Aktion, Sakrileg)) sowie der Ort des Protestes (Haus GOTTES)so "folgerichtig" zum angeblichen "Protestgrund" gewählt, als wenn der Arbeitgeberverband bei einer Demonstration für mehr Beschäftigung die Fenster des Büros der Artbeitsloseninitiative einschlägt.-Total widersinnig, nur freche hassende Provokation.


2
 
 Nordlicht3 3. Juni 2014 
 

@gladium Notwehr?

Also eine Notwehr zu konstruieren finde ich schon haarsträubend. So dumm und unsinnig diese Aktion auch war, die Tat bleibt eine Körperverletzung. Der Mann wurde von der Frau nicht angegriffen. Wer gegen einen halbnackte und offenbar unbewaffnete Frau gleich zur Gewalt greifen muss, hat wohl ein paar Probleme....


1
 
 Gladium 3. Juni 2014 
 

Entscheidung ungerecht

Eine ungerechte Entscheidung, denn der Mann hat in Notwehr gehandelt. Mit dem Sprung der nackten Weiber auf den Altar wurde dieser entweiht. Auch die Frage, ob die hl. Messfeier durch den Sprung gültig war, oder ob durch den Auftritt unwürdig gegessen wurde, ist nicht geklärt. Nicht jeder wird mit Reinem Herzen zum Tisch des Herrn gegangen sein!
Und gab es nach dem Skandal von Köln gleich eine Möglichkeit der Ohrenbeichte?


3
 
 Celine 3. Juni 2014 
 

Femen-Protest

Was heißt denn hier "Fenen-Protest" ? Was haben irgendwelche "Femen" zu protestieren. Wieso werden fremde Selbstbezeichnungen übernommen ? Die Kirche hat die Rechte, die ihr gebühren, zu verteidigen. Auch ist der Rechtsstaat in Gefahr bei Nichtahndung derartiger Vorkommnisse.


10
 
 eiss 3. Juni 2014 
 

Wer war der Auftraggeber für den FEMEN-Auftritt?


3
 
 antony 2. Juni 2014 

@ Martinus Theophilus: Sextourismus und Prostitution zu bekämpfen, ...

... indem man sich als Frau in der Öffentlichkeit die Klamotten vom Oberkörper reißt, ist ungefähr so sinnvoll, wie Alkoholismus durch Herzeigen von Schnapsflaschen zu bekämpfen. Oder, als aktuelles Beispiel aus Wien: Eine Aktion gegen HIV durchzuführen, indem ich bei einer Benefizveranstaltung möglichst viel von mir herzeige und dadurch zu sexuellem Hochrisikoverhalten einlade.

Genausogut kann ich Geld für Verkehrsopfer sammeln, indem ich mit dem Porsche mit 150 durch die Innenstadt rase...


16
 
 Martinus Theophilus 2. Juni 2014 
 

@stillerbeobachter

Soweit Femen Sextourismus und Prostitution in Deutschland kritisiert, mag dieses Anliegen berechtigt sein.
Die Buchstaben, die Josephine Markmann sich anläßlich ihres Auftrittes im Kölner Dom auf den Körper gemalt hatte, deuten allerdings darauf hin, daß es dort nicht um dieses Thema ging.
Und ganz allgemein gilt, daß das Ziel nicht alle Mittel rechtfertigt. Weder Auftritte von Frauen mit nacktem Oberkörper noch die Störung öffentlicher Veranstaltungen sind meines Erachtens legitime Formen der Meinungsäußerung. Und wenn -wie im Kölner Dom geschehen- ein Gottesdienst gestört wird, ist dies nicht nur illegitim, sondern eine Straftat nach dem deutschen Strafgesetzbuch. Deshalb verdient die Frau weder Mitleid noch Verständnis, sondern eine angemessene Bestrafung!


18
 
 AlbinoL 2. Juni 2014 

bitte liebes kath.net schreibt doch Josephine Markmann


2
 
  2. Juni 2014 
 

... da kann man nur den Kopf schütteln

Ich wackerer Katholik habe mich auch erst nach diesem Auftritt über die Femen-Bewegung informiert und erfahren, daß dies eine Bewegung gegen Sextourismus und Prostitution ist. Bekanntlich ist ja Deutschland das Bordell Europas. Die EU hat hier im vergangenen Jahr schon mal eine Rüge ausgesprochen und 80% der legalen Prostituierten in Deutschland kommen aus Mittel- und Osteuropa. --- arme Frauen, daß ihr Euch zu solchen Aktionen hinreißen lassen müßt, um mit eurem Anliegen die Öffentlichkeit zu erreichen. Ich bete für Euch....


10
 

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