Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  2. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  3. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  4. "Der Dämon liebt es, wenn sich die Katholiken über die Liturgie zerfleischen"
  5. "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
  6. Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab
  7. „Beten wir, dass den Gläubigen leichterer Zugang zur überlieferten Form der Messe ermöglicht wird"
  8. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  9. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  10. "Zwei Bundestagsabgeordnete, also Mitglieder der Legislative, umgehen das deutsche Recht..."
  11. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  12. Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“
  13. Amnesty International stuft englische kath. Bischofskonferenz als „gegen [Menschen]-Rechte“ ein!
  14. Eklat in Regensburger Basilika St. Emmeram: Schweizer Popsängerin dreht heimlich frivoles Musikvideo
  15. US-Bischof warnt vor FSSPX-Messen – nahm selbst an interreligiöser Chanukka-Feier teil

'Artikel ist trauriges Beispiel für tendenziöse Berichterstattung'

25. November 2014 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Starke Kritik an der Berichterstattung über die Kundgebung gegen die Abtreibungsklinik Stapf in Stuttgart äußerte eine Juristin der CDL (Christdemokraten für das Leben) in ihrem Brief an den Chefredakteur der „Stuttgarter Zeitung“


Stuttgart (kath.net)
Eine Juristin der CDL (Christdemokraten für das Leben) hat in einem Brief an die "Stuttgarter Zeitung" scharfe Kritik an der Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen eine Abtreibungsklinik geübt. Friederike Hoffmann-Klein, Europarechtsexpertin der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) kritisierte den Bericht als ein „trauriges Beispiel einer tendenziösen Berichterstattung“. „Zahlreiche Formulierungen dieses Artikels lassen die gebotene journalistische Objektivität und Fairness vermissen. Das beginnt bereits bei der Beschreibung der Demonstranten als ‚radikale Abtreibungsgegner‘. Ohne das Adjektiv ‚radikal‘ kann man Abtreibungsgegner offenbar nicht mehr nennen. Tatsächlich waren die einzig Radikalen unsere Gegendemonstranten. Ihnen ging es nicht um eine sachliche Auseinandersetzung, sondern allein darum, unsere Meinungsäußerung durch Lautstärke und Aggressivität unmöglich zu machen“, schreibt Hoffmann-Klein und verweist darauf, dass die einzig Radikalen die (nicht angemeldeten) Gegendemonstranten gewesen seien.


„Tatsächlich waren die einzig Radikalen unsere Gegendemonstranten. Ihnen ging es nicht um eine sachliche Auseinandersetzung, sondern allein darum, unsere Meinungsäußerung durch Lautstärke und Aggressivität unmöglich zu machen“. Auch sei die die Formulierung im Lead des Artikels: „…stießen sie jetzt auf laute Gegenwehr“ alles andere als neutral gewesen, denn es werde damit suggeriert, dass die Meinungsäußerung gegen Abtreibung etwas sei, wogegen man sich (redlicherweise) zur Wehr setzen müsse. „Mit keinem Wort“ werde allerdings erwähnt, „dass die Gegendemonstration nicht angemeldet war und daher rechtmäßiger Weise hätte aufgelöst werden können. Das Verhalten der Teilnehmer der Gegendemonstration ist nicht eine berechtigte Gegenwehr, wie es in Ihrem Artikel dargestellt wird, sondern ein nach § 21 Versammlungsgesetz strafbewehrtes Verhalten.“

Hoffmann-Klein machte außerdem deutlich: „Wir, die Demonstranten, haben kein anderes Mittel benutzt als friedlich für unser Anliegen einzutreten und darauf aufmerksam zu machen, dass in unserem Land nach offiziellen statistischen Angaben jährlich mehr als 100.000 Kinder durch Abtreibung den Tod finden. Die überwiegende Zahl dieser Tötungen wird aus Steuergeldern finanziert. Es handelt sich also keineswegs um ein privates Anliegen, sondern um eine Aktion von öffentlichem Interesse.“

Die Juristin kritisierte „die unfaire Berichterstattung, die in dem Artikel zum Ausdruck kommt“. Diese wiege „umso schwerer, als das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.5.1993 gerade die Medien besonders in die Pflicht genommen. Das Bundesverfassungsgericht schreibt: ‚Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. Das betrifft auch und gerade die Lehrpläne der Schulen. Öffentliche Einrichtungen, die Aufklärung in gesundheitlichen Fragen, Familienberatung oder Sexualaufklärung betreiben, haben allgemein den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken; dies gilt insbesondere für die in Art. 1 § 1 SFHG vorgesehene Aufklärung. Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.‘“

Das CDL-Mitglied äußerte abschließend, dass sie „für eine künftig ausgewogenere Berichterstattung zum Thema Abtreibung dankbar“ wäre.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  2. CSU-Generalsekretär Huber kritisiert den "Bayrischen Rundfunk" wegen Bericht über muslimische Mode
  3. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  4. Nach einseitig negativer Darstellung des Christentums – Programmbeschwerde an ZDF
  5. Welt: „Vorwurf der sexuellen Belästigung – ORF-Chef tritt mit sofortiger Wirkung zurück“
  6. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  7. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  8. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  9. Kardinal Müller: „Von Anfang an ist Radio Maryja zu einer Stimme in dieser modernen Wüste geworden“
  10. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen






Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“
  5. "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
  6. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  7. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  8. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  9. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  10. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  11. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  12. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  13. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  14. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“
  15. Scharfe Kritik an CDU: Birgit Kelle rechnet nach Leihmutterschafts-Fällen mit Partei ab

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz