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Verletzt der öffentliche Muezzinruf die Religionsfreiheit?

19. Dezember 2014 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Schirrmacher sieht keine Parallele zum Glockengeläut der Kirchen


Bonn (kath.net/idea) Eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit des lautsprecherverstärkten islamischen Gebetsrufs will der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit, Prof. Thomas Schirrmacher (Bonn), in Gang setzen. Er vertritt im Bulletin des Instituts die Meinung, dass der Muezzinruf die negative Religionsfreiheit verletzen könne, wenn er öffentlich über Lautsprecher von Moscheen oder Minaretten verbreitet wird. Mit der negativen Religionsfreiheit ist das Recht gemeint, nicht zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen zu werden.


Schirrmacher stellt eine Gleichsetzung mit dem Glockengeläut der Kirchen in Frage, denn der Muezzinruf enthalte ein verbales Glaubensbekenntnis, das andere Menschen zwinge, fünfmal täglich an der Religionsausübung einer anderen Religion teilzunehmen. Eine Parallele wäre aus Schirrmachers Sicht nur dann gegeben, „wenn das christliche Apostolische Glaubensbekenntnis lautsprecherverstärkt für all hörbar und verstehbar von den Kirchtürmen gesungen würde, bis es einem nicht mehr aus dem Kopf geht“.

Diese Frage wäre in Deutschland eines Tages vom Bundesverfassungsgericht zu klären. Schirrmacher räumt ein, dass er kein Fachjurist ist, sondern das Problem aus Sicht eines Menschenrechtlers betrachtet. Er ist auch Vorsitzender der Theologischen Kommission der Weltweiten Evangelischen Allianz.


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Lesermeinungen

 Regensburger Kindl 19. Dezember 2014 

Hier nicht!!!!

Wird denn unser Land immer verrückter??? Der Muezzin gehört hier niemals hin!!!! Wir sind und bleiben christl. Abendland!!!! Auch riesige Moscheen (wie in Köln) gehören nicht in unser Land, schon gar nicht inkl. Minaret!!!!! Ich werde sowas nie akzeptieren, NIEMALS!!!! Und zu @ rappix, sehr richtig, wer neben eine Kirche sein Domizil bezieht, hat kein Recht, sich über die Kirchenglocken zu beschweren, denn ein Glockenturm ist ja nicht übersehbar!!!!!!


4
 
  19. Dezember 2014 
 

Schön weiter Rot-Rot-Grün wählen, dann.....

...wird diese Frage in Deutschland bestimmt bald vom Bundesverfassungsgericht zu klären sein.


5
 
 Smaragdos 19. Dezember 2014 
 

Lasst uns über die Zuläßigkeit des Muezzinrufs bei uns nachdenken, wenn die Christen in aller Freiheit in den muslimischen Ländern Kirchen bauen können, vorher nicht!


6
 
  19. Dezember 2014 
 

Wir sind immer noch in einer christlich geprägten Kultur

und deshalb sind die Gebetsrufe absolut kein Thema.

Auch kein Thema ist, wenn sich einige durch die viertelstündlichen Glockenschläge gestört fühlen. Die Kirchen, die Kirchtürme und die Kirchenglocken waren schon da als die sich "Gestört Fühlenden" in deren Nähe niederliessen.

Genauso überflüssig ist die Abschaffung des Kreuzes in Gerichten und Schulen wie dies ein Wallister Freidenker verlangt.


12
 
 Rolando 19. Dezember 2014 
 

Ein großer Unterschied

Der Muezzin "stülpt über", die Kirchenglocke läd ein.


16
 

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