Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  2. Bischof Paprocki: FSSPX ist "im Grunde eine weitere protestantische Sekte"
  3. Ein Signal des Himmels?
  4. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  5. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  6. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  7. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  8. Junge brasilianische Katholiken hoffen auf mehr Glaubenslehre und ehrfürchtige Liturgie
  9. Erdbebengefahr bei Neapel: Italiens Kirche ruft zum Gebet auf
  10. Die Familie ist das Hauptziel des Bösen: Die prophetische Warnung des hl. Scharbel
  11. 'Du hast mir den Weg nach Ars gezeigt; ich werde Dir den Weg zum Himmel zeigen'
  12. Die Liturgie: das Gebet der Kirche und Atem des Geistes
  13. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“
  14. Kardinal Burke ruft zu Einsatz für Ehe und Familie auf – bis zum Martyrium
  15. Schönborn: Kirchenübergaben an andere Kirchen ist der richtige Weg

US-Gericht entscheidet für Gewissensfreiheit für Standesbeamte

12. Februar 2016 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Standesbeamte Kim Davis darf nicht gezwungen werden Ehelizenzen für homosexuelle Paare auszustellen, wenn dies gegen ihr Gewissen verstößt. Das hat ein Bundesgericht entschieden.


Rowan County (kath.net/LSN/jg)
Die Standesbeamte Kim Davis muss keine Ehelizenzen an gleichgeschlechtliche Paare ausstellen. Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Kentucky hat eine entsprechende Klage der Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) abgewiesen.

Davis ist praktizierende Christin und hat sich aus Gewissensgründen geweigert, homosexuellen Paaren Ehelizenzen auszustellen. Dies würde den Geboten ihres Glaubens widersprechen, hat sie argumentiert. Für ihre Standhaftigkeit musste sie im September 2015 einige Tage in Beugehaft verbringen. Kath.net hat berichtet.


Als sie aus der Beugehaft entlassen worden ist, hat sie neue Formulare für die Ehelizenzen erstellt, auf der ihr Name nicht aufscheint. Sie selbst hat homosexuellen Paaren weiterhin keine Lizenzen ausgestellt, sondern dies ihren Mitarbeitern überlassen.

Matt Bevin, der im November 2015 neu gewählte Gouverneur von Kentucky, hat Davis mittlerweile die offizielle Erlaubnis erteilt, abgeänderte Ehelizenzen für homosexuelle Paare auszustellen. Die ACLU wollte mit ihrer Klage erreichen, dass die von Davis im September 2015 ausgestellten neuen Formulare für ungültig erklärt werden. Die Standesbeamtin hätte diese durch die alten Formulare ersetzen müssen.

Der Richter hat dieses Ansinnen nun zurückgewiesen. Es gebe keinen Anlass, die im September 2015 ausgestellten Ehelizenzen nicht anzuerkennen. Das Anliegen der klagenden Partei sei daher gegenstandslos, heißt es in seiner Begründung.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Nummer 10 12. Februar 2016 

Super! Klasse gemacht, liebe Frau Davis, mein höchster Respekt!

"Wer wagt, gewinnt" in diesem Fall auf jeden Fall.... "Man muss Gott mehr gehorchen als dem Menschen"


8
 
 ChemMJW 12. Februar 2016 
 

Mit dem Urteil . . .

. . . bin ich nicht einverstanden. Wir können es nicht erlauben, dass Beamte von Fall zu Fall entscheiden dürfen, ob sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Was wäre, wenn ein muslimischer Beamter aus "Gewissensgründen" einem christlichen Paar eine Ehelizenz verweigern würde? Alle Beamte müssen ihren Verpflichtungen nachkommen. Wie das wegen ihres Glaubens unmöglich ist, sollten sie einen anderen Job als Privatperson suchen.


4
 
 Dottrina 12. Februar 2016 
 

Das Urteil

ist besser als gar nichts und schon mal ein guter Anfang.


7
 
  12. Februar 2016 
 

Das ändert gar nix

Interessant wird es erst, wenn auch ihre Mitarbeiter sich weigern, solche Dokumente zu unterzeichnen.


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  2. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  3. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  4. ‚Ist das Synodenbüro des Vatikan die PR-Abteilung von P. James Martin SJ geworden?‘
  5. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  6. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  7. Zehn Jahre ‚Sehnsucht der ewigen Hügel‘
  8. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
  9. Erzdiözese Salzburg veranstaltet Fortbildungsveranstaltung mit Homo-Aktivisten
  10. Dieses Jahr keine LGBT-‚Pride‘ Parade in Budapest






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Streit kocht hoch: Braucht die barocke Basilika Weingarten wirklich einen neuen „modernen“ Altar?
  3. Ein Signal des Himmels?
  4. Die Familie ist das Hauptziel des Bösen: Die prophetische Warnung des hl. Scharbel
  5. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  6. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  7. Bischof Paprocki: FSSPX ist "im Grunde eine weitere protestantische Sekte"
  8. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  9. Junge brasilianische Katholiken hoffen auf mehr Glaubenslehre und ehrfürchtige Liturgie
  10. Der "rote Priester", der die Musikwelt revolutionierte
  11. Der Karmel in Christchurch/Neuseeland: Die Blüte im Verborgenen
  12. „Nur zur Klarstellung: Ich sehe mich eher als den Papst, der zufällig Amerikaner ist“
  13. Heute, nicht morgen! Der heilige Expeditus – Patron gegen das Aufschieben
  14. Eine mächtige Fürsprecherin für Ehepaare: Die heilige Birgitta von Schweden
  15. Joan Leslie: Das Hollywood-Glaubenszeugnis einer echten Heldin

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz