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US-Gericht entscheidet für Gewissensfreiheit für Standesbeamte

12. Februar 2016 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Die Standesbeamte Kim Davis darf nicht gezwungen werden Ehelizenzen für homosexuelle Paare auszustellen, wenn dies gegen ihr Gewissen verstößt. Das hat ein Bundesgericht entschieden.


Rowan County (kath.net/LSN/jg)
Die Standesbeamte Kim Davis muss keine Ehelizenzen an gleichgeschlechtliche Paare ausstellen. Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Kentucky hat eine entsprechende Klage der Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) abgewiesen.

Davis ist praktizierende Christin und hat sich aus Gewissensgründen geweigert, homosexuellen Paaren Ehelizenzen auszustellen. Dies würde den Geboten ihres Glaubens widersprechen, hat sie argumentiert. Für ihre Standhaftigkeit musste sie im September 2015 einige Tage in Beugehaft verbringen. Kath.net hat berichtet.


Als sie aus der Beugehaft entlassen worden ist, hat sie neue Formulare für die Ehelizenzen erstellt, auf der ihr Name nicht aufscheint. Sie selbst hat homosexuellen Paaren weiterhin keine Lizenzen ausgestellt, sondern dies ihren Mitarbeitern überlassen.

Matt Bevin, der im November 2015 neu gewählte Gouverneur von Kentucky, hat Davis mittlerweile die offizielle Erlaubnis erteilt, abgeänderte Ehelizenzen für homosexuelle Paare auszustellen. Die ACLU wollte mit ihrer Klage erreichen, dass die von Davis im September 2015 ausgestellten neuen Formulare für ungültig erklärt werden. Die Standesbeamtin hätte diese durch die alten Formulare ersetzen müssen.

Der Richter hat dieses Ansinnen nun zurückgewiesen. Es gebe keinen Anlass, die im September 2015 ausgestellten Ehelizenzen nicht anzuerkennen. Das Anliegen der klagenden Partei sei daher gegenstandslos, heißt es in seiner Begründung.


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