Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  3. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  4. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  5. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  6. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  7. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  10. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  11. Die Achillesferse des Teufels
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. Niemand rettet die Welt allein. Nicht einmal Gott will sie allein retten

Kardinal Pell: Gewissen heißt nicht ‚Recht auf Eigensinn’

30. November 2016 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Niemand erhalte den Rat, einfach seinem Gewissen zu folgen, wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, sondern meistens in Fragen der Sexualmoral und des Lebensschutzes


London (kath.net/jg) Das Gewissen muss sich stets an der geoffenbarten Wahrheit und dem moralischen Gesetz orientieren, betonte George Kardinal Pell bei einem Vortrag in London. Viele praktizierende Katholiken seien wegen falscher Theorien über den Zusammenhang von Gewissen und Moralgesetz „entnervt“, fügte er wörtlich hinzu.

Das Konzept vom „Primat des Gewissens“ könne desaströse Folgen für die Kirche haben, wenn das Gewissen nicht anhand der geoffenbarten Lehre und dem moralischen Gesetz gebildet sei. Pell zitierte in diesem Zusammenhang den seligen Kardinal John Henry Newman, der eine „schlechte Fälschung“ des Gewissensbegriffes deutlich abgelehnt hatte, welche das Gewissen als „Recht auf Eigensinn“ definiere. Newman habe Pius IX. und Gregor XVI. verteidigt, die ein Gewissen ohne Bezug zu Gott und das Naturrecht zurückgewiesen hätten.


Kardinal Pell würdigte den heiligen Papst Johannes Paul II. und seine beiden Enzykliken „Veritatis splendor“ und „Evangelium vitae“. In beiden Schreiben begründe Johannes Paul II., warum das Moralgesetz in allen Fällen bindend sei.

Der „Vorrang des Gewissens“ gelte offenbar vor allem in der Sexualmoral und im Lebensschutz. Niemand erhalte je den Rat einfach seinem Gewissen zu folgen wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, merkte der Kardinal an.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gewissen

  1. "Grüne und Linke opfern die Frauengesundheit der Ideologie"
  2. Kritik: „Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots aushebeln“
  3. Die Gewissensfreiheit muss geschützt werden!
  4. Deus Homo! – Gott ist Mensch geworden
  5. Wenn Fragen an das Gewissen klopfen - Wie reagieren wir?
  6. Papst: Umsicht bei Behandlungsverweigerung aus Gewissensgründen
  7. Optimierung zum Besseren und Minimierung des Schlechteren
  8. Franz Reinisch – ein prophetischer 'Aussteiger'?
  9. Pfingsten: Geld macht nicht glücklich – aber Gott!






Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  4. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  5. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Die Achillesferse des Teufels
  9. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  10. Republik der Dünnhäutigen
  11. Thomas von Aquin über Migration
  12. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  13. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  14. Legenden vom Heiligen Nikolaus
  15. Beweise mir das Gegenteil!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz