Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  10. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  14. Leere der kirchlichen Lehre
  15. Maria, die Mutter des Friedens

Kardinal Pell: Gewissen heißt nicht ‚Recht auf Eigensinn’

30. November 2016 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Niemand erhalte den Rat, einfach seinem Gewissen zu folgen, wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, sondern meistens in Fragen der Sexualmoral und des Lebensschutzes


London (kath.net/jg) Das Gewissen muss sich stets an der geoffenbarten Wahrheit und dem moralischen Gesetz orientieren, betonte George Kardinal Pell bei einem Vortrag in London. Viele praktizierende Katholiken seien wegen falscher Theorien über den Zusammenhang von Gewissen und Moralgesetz „entnervt“, fügte er wörtlich hinzu.

Das Konzept vom „Primat des Gewissens“ könne desaströse Folgen für die Kirche haben, wenn das Gewissen nicht anhand der geoffenbarten Lehre und dem moralischen Gesetz gebildet sei. Pell zitierte in diesem Zusammenhang den seligen Kardinal John Henry Newman, der eine „schlechte Fälschung“ des Gewissensbegriffes deutlich abgelehnt hatte, welche das Gewissen als „Recht auf Eigensinn“ definiere. Newman habe Pius IX. und Gregor XVI. verteidigt, die ein Gewissen ohne Bezug zu Gott und das Naturrecht zurückgewiesen hätten.


Kardinal Pell würdigte den heiligen Papst Johannes Paul II. und seine beiden Enzykliken „Veritatis splendor“ und „Evangelium vitae“. In beiden Schreiben begründe Johannes Paul II., warum das Moralgesetz in allen Fällen bindend sei.

Der „Vorrang des Gewissens“ gelte offenbar vor allem in der Sexualmoral und im Lebensschutz. Niemand erhalte je den Rat einfach seinem Gewissen zu folgen wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, merkte der Kardinal an.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gewissen

  1. "Grüne und Linke opfern die Frauengesundheit der Ideologie"
  2. Kritik: „Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots aushebeln“
  3. Die Gewissensfreiheit muss geschützt werden!
  4. Deus Homo! – Gott ist Mensch geworden
  5. Wenn Fragen an das Gewissen klopfen - Wie reagieren wir?
  6. Papst: Umsicht bei Behandlungsverweigerung aus Gewissensgründen
  7. Optimierung zum Besseren und Minimierung des Schlechteren
  8. Franz Reinisch – ein prophetischer 'Aussteiger'?
  9. Pfingsten: Geld macht nicht glücklich – aber Gott!






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Debatte um (politischen) Islam: Österreichische Ministerin für Verbot von Muslimbruderschaft
  4. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  5. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  6. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  7. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  8. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  9. „Wenn mich jemand fragen würde, ob ich der Kirche vertraue…“
  10. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
  11. Wie die Dominikaner auf den Hund kamen
  12. Lopatka: EU muss Religionsfreiheit weltweit stärker schützen
  13. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  14. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  15. COMECE veröffentlicht Positionspapier zur Frage der Löschung von Taufregistereinträgen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz