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Kardinal Pell: Gewissen heißt nicht ‚Recht auf Eigensinn’

30. November 2016 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
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Niemand erhalte den Rat, einfach seinem Gewissen zu folgen, wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, sondern meistens in Fragen der Sexualmoral und des Lebensschutzes


London (kath.net/jg) Das Gewissen muss sich stets an der geoffenbarten Wahrheit und dem moralischen Gesetz orientieren, betonte George Kardinal Pell bei einem Vortrag in London. Viele praktizierende Katholiken seien wegen falscher Theorien über den Zusammenhang von Gewissen und Moralgesetz „entnervt“, fügte er wörtlich hinzu.

Das Konzept vom „Primat des Gewissens“ könne desaströse Folgen für die Kirche haben, wenn das Gewissen nicht anhand der geoffenbarten Lehre und dem moralischen Gesetz gebildet sei. Pell zitierte in diesem Zusammenhang den seligen Kardinal John Henry Newman, der eine „schlechte Fälschung“ des Gewissensbegriffes deutlich abgelehnt hatte, welche das Gewissen als „Recht auf Eigensinn“ definiere. Newman habe Pius IX. und Gregor XVI. verteidigt, die ein Gewissen ohne Bezug zu Gott und das Naturrecht zurückgewiesen hätten.


Kardinal Pell würdigte den heiligen Papst Johannes Paul II. und seine beiden Enzykliken „Veritatis splendor“ und „Evangelium vitae“. In beiden Schreiben begründe Johannes Paul II., warum das Moralgesetz in allen Fällen bindend sei.

Der „Vorrang des Gewissens“ gelte offenbar vor allem in der Sexualmoral und im Lebensschutz. Niemand erhalte je den Rat einfach seinem Gewissen zu folgen wenn es um Rassismus oder Hilfe für die Armen und Kranken gehe, merkte der Kardinal an.


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Lesermeinungen

  6. Dezember 2016 
 

Liberalismus muss sterben, damit wir leben können

Es wird zu viel über Moral gequatscht und zu wenig über Tugend. Liberalismus ist nicht nur eine Todsünde, sondern ein totes Pferd, das leider immer noch geritten wird.


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 Guardian 5. Dezember 2016 

Guten Abend, @Henry_Cavendish ...

Beschneidung/Taufe aus religiöser Überzeugung (das Wohl des Kindes ist beabsichtigt!) mit Abtreibung zu vergleichen ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern überhaupt nicht kompatibel - weil nach der Abtreibung die Schwangerschaft nicht verlogenerweise "unterbrochen" sondern mit dem Tod des Kindes endgültig beendet ist.

An Fristenlösungsbefürworter die Frage: bis zu welcher Woche hätten Sie denn Ihre eigene Tötung gutgeheißen, wenn dadurch üppiger Wohlstand Ihrer Eltern gesichert geworden wäre?

Die menschliche Kälte v.a. in westlichen Ländern ist furchterregend!

Unverhältnismäßig wäre bspw., die notwendige "Freiheitsberaubung" im Kindergarten (Zaun) mit einem Gewaltakt gleichzusetzen.

Ich musste schon ein bisschen schmunzeln, als ich einen Beitrag von Claudia Sperlich las, wo sie ebenfalls bemerkte, dass aktive Atheisten gern sofort auf das Thema kath. Sexualmoral überleiten:

https://katholischlogisch.wordpress.com/2016/11/26/der-glaube-der-atheisten-ist-so-seltsam/


0
 
 chiarajohanna 3. Dezember 2016 
 

Gewissen = Das eingeschriebene Gesetz in unserem Herzen + das Wissen darum !

Versuch einer Deutung als Laie:

Das Gewissen ist in der Mitte
meiner Person - würde ich sagen!

Wo ICH gerade bin,
das ist die 2. Frage!

Bin ich bei mir zuhause,
in der eigenen Mitte,
dann höre ich die Gewissens-Stimme.

Bin ich nicht bei mir zuhause,
sondern draußen, der Welt zugewandt:
Dem Alltag, der Hektik, dem Streß
kann es passieren, das ich durch die ganzen Anforderungen dort hängen
bleibe und in Folge vergesse,
zu mir - nach innen - heimzukehren.

Hier draußen, im Alltagsbewusstsein habe ich keinen Bezug zu mir selber.
Auch nicht zu meinem Gewissen.
Dieses erreiche ich nur durch Innenblick + Selbstbeziehung.

Das Gewissen sagt oder vermittelt mir,
das der Nächsten genau den gleichen Wert hat, wie ich selbst.
Das Gewissen enthält gefühlsmäßig auch die 10 Gebote zur Selbstbewahrung!

Jemand, der wiederholt Unrecht tut,
schläfert sein Gewissen ein,
schläfert den (Selbst-) Kontakt ein, schläfert die Beziehung zu Gott ein!

unbewusst


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 Henry_Cavendish 2. Dezember 2016 
 

@Guardian: Nur gültig oder allgemeingültig? #4

Ich empfinde es als nicht sehr stringent, wenn auf der einen Seite wider die Fristenlösung bei der Abtreibung mit der vollumfänglichen Menschenwürde und den Menschenrechten von Anfang an argumentiert wird, dann aber ein fundamentales Grundrecht, die körperliche Unversehrtheit des Kindes der Religionsfreiheit der Eltern weichen soll (ich sehe das bei den Z.J. und Bluttransfusionen analog). Träger des Rechtes sind nicht die Eltern, sondern das Kind selbst. Die Eltern üben das Recht nach unserem demokratischen Verständnis (anders vielleicht als das religiöse Verständnis) nur stellvertretend für das Kind aus.

Darüberhinaus habe ich einfach begründete Zweifel, dass es - ob Taufe oder Beschneidung - in der Mehrzahl der Fälle in D. wirklich um Sorge um das spirituelle Heil des Kindes geht. Vielmehr geht es in der Mehrzahl um die soziale Anerkennung der Eltern in der (religiösen) Gemeinde.
Aber das ist eine unzureichende Begründung, weil sie ein Kind zum Objekt macht.


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 Henry_Cavendish 2. Dezember 2016 
 

@Guardian: Nur gültig oder allgemeingültig? #3

Ganz anders sehe ich das bei Fragen wie Ehe, Scheidung, Sexualität, etc. , zumal das eigentlich dem Kern nach eher verwaltungs-/ privatrechtliche denn grundgesetzliche Fragen sind. Wird einem (katholischen) Bürger etwas grundgesetzlich garantiertes genommen oder ein Verhalten aufgezwungen, wenn Homosexuelle standesamtlich heiraten? Verzeihung, aber der Vergleich mit dem Inzest zieht nicht, weil der objektiv (2+2=4) zu genetischen Erkrankungen führt. Anders hingegen (als vor 2000 Jahren) führt eine Scheidung heute nicht mehr dazu, dass ein ehemalige/r Partner/in rechts- und mittellos bleibt.

Das niemand zu dezidiert christlichem Verhalten gezwungen wird sah (bzgl. Karfreitagsregelung) das BVerfG diese Woche anders.

Manches ist einfach unlogisch: auch zwei Frauen können homosexuell sein. Aber die Frau , simpler "Seitensprung" mit einem Mann, kann schwanger und damit Mutter werden. Will man ihr das Kind entziehen oder sie zum gemeinsamen Leben mit dem Vater zwingen?


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 Henry_Cavendish 2. Dezember 2016 
 

@Guardian: Nur gültig oder allgemeingültig? #2

Zunächst mal hat jedermann (auch jede(r) Abgeordnete) das gute Recht zu leugnen, 2+2 = 4. Ich teile zwar Ihre Einschätzung, dass dies falsch ist, aber das Recht, sich ignorant gegenüber der Mathematik zu verhalten haben die Menschen erst mal grundsätzlich.
Was denn nun das Beispiel des Lebensschutzes angeht, so finde ich im Großen und Ganzen eigentlich den derzeitigen gesetzlichen/ säkularen Kompromiß recht gut und ausgewogen.
Dessen ist völlig unbenommen, und das würde ich auch nie bestreiten, dass natürlich Christen dafür werben dürfen, eine andere Kompromißlinie zu finden. ... Ich sehe halt - brächte man es hypothetisch zur Volksabstimmung - derzeit keine Mehrheit für die katholische Position in dieser Frage. Letztlich sind seit Jahrzehnten die Argumente ausgetauscht und wir können nur - wie man so schön im englischsprachigen Raum sagt - "agree to disagree".
Aber - ebenso wie bei der PID oder beim assistierten Suizid - sehe ich die schwierige ethische Dimension dabei.


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 Henry_Cavendish 2. Dezember 2016 
 

@Guardian: Nur gültig oder allgemeingültig? #1

Zunächst bitte ich um Verzeihung, weil es mit dieser Antwort etwas dauerte.

Ich stolpere immer über Ihren Satz bzgl. "Unmündiger". Natürlich sind junge Kinder und in klinischen Ausnahmefällen Erwachsene unmündig. Aber bezogen auf die Mehrzahl der Bürger gilt, dass wir alle im gleichen Maße mündig sind und das wir diesen Sachverhalt in einer Demokratie wechselseitig zu respektieren haben.
Damit erledigen als unethisch nahezu alle politischen Maßnahmen, andere Mitbürger zwangsweise zu erziehen (das gilt übrigens auch für so manchen parteipolitischen Ansatz z.B. der Grünen).
Natürlich kann es mit absoluter, autarker Selbstbestimmung jedes Einzelnen keine Gemeinschaft/ keinen Staat geben. ABER wir gehen nichtsdestotrotz von der Freiheit des Einzelnen aus und sollten zumindest die größtmögliche, zumindest aber die gleichberechtigte Selbstverwirklichung des Einzelnen anstreben.

Daraus ergibt sich für mich:


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 theWinner 1. Dezember 2016 
 

Gewissen - grundgelegt von Gott in jeder Seele

Dank an Kardinal Pell, eine Stimme die Kraft ihres Amtes/ihrer Kardinalswürde lehrende Autorität hat.
Das stärkt einen Laien wie mich, bei dem fest zu bleiben, was ich in der Kinderstubenzeit gelernt habe:
Es braucht Glaubenswissen und ein gebildetes Gewissen, um rechten Gebrauch vom Freien Willen zu machen. Das schützt nicht davor, Sünden zu begehen; hilft jedoch ungemein, die eigenen Sünden zu erkennen und zur Reue und zur Beichte zu finden, zur Besserung guten Willen zu haben.


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 Guardian 1. Dezember 2016 

Nur mittelalterliche Überbleibsel, @Henry_Cavendish?

Ja, "Beschädigungen" gegen die eigene Person wurden früher vom kirchlich-staatlichen Gewaltmonopol unter Strafe gestellt. Das hatte auch "erzieherischen" Sinn und indirekt das Gemeinwohl vor Augen:

Der Suizid bspw. ist ein psychologisch leicht "ansteckendes" Übel. Das Leben ist wertvoll und unantastbar wie die Würde, auch im ertragenen Schmerz und Leid!

Verfehlungen im geschlechtlichen Bereich - früher als biologisch "wider-natürlich" bezeichnet - standen aus demselben "vor-religiösen" Grund unter Strafe, wie es erstaunlicherweise heute noch(!) bei Inzest üblich ist.

Ja, Pädagogien beschneiden zwangsläufig auch die Freiheit Unmündiger: bspw. würden Schulkinder meist lieber spielen als pauken :-)

Es kann also kein völlig autarkes Selbstbestimmungsrecht geben.

Mit „Lobbyarbeit“ gegen Beschneidung, atheistische Ideologie zu erzwingen, ist unlauter (Holocaust).

Beim Taufen wird ja niemand verletzt, sondern innerlich heil: wenn Sie das wieder glauben, sind Sie Christ :-)


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 Henry_Cavendish 1. Dezember 2016 
 

@Guardian: Danke!

Das meine ich ehrlich: Danke! Danke dafür, dass Sie einfach völlig unpolemisch antworten. Das passiert mir selten hier. Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, wenn Christen "Lobbyarbeit" betreiben. Ich habe nur ein Problem damit, wenn Christen den anderen Weltanschauungen selbiges einschränken wollen mit dem Argument der historischen Dominanz des Christentums.

Verzeihung aber: Ich wurde zu christlichen Praktiken gezwungen, denn anders kann man das nicht ausdrücken. Nicht per Staatsgewalt, aber per "Umfeld". Wobei das ja noch nicht einmal so schlimm ist wie bei Juden und Moslems: Ernsthaft ... weil die Eltern eine Religion haben dürfen sie ihre Kinder verstümmeln? Ich stelle mir nur vor was wäre, wenn ich von meinen Eltern nicht nur getauft sondern auch noch beschnitten worden wäre ...

Übrigens: Die "christl. Scharia" gab es und gibt es. Fragen Sie mal homosexuelle Männer. Warum war eigentlich nur der schwule, nicht aber der lesbische Akt strafbar? wg. Flotter Dreier?


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 Guardian 30. November 2016 

Freiheit, @Henry_Cavendish...

...ist kein Recht auf Ignoranz. Würden demokratisch gewählte Abgeordnete die offensichtliche Tatsache, dass 2+2=4 aus persönlicher Überzeugung vehement leugnen, wäre das dennoch objektiv falsch, oder nicht?

Natürlich ist für einen Atheisten die Frage des Lebensschutzes nicht ganz so einleuchtend wie mathematische Axiome. Dennoch lässt sich mit gesundem Gerechtigkeitsempfinden (Goldene Regel!) ein naturrechtlicher + vernunftgemäßer Konsens finden: Niemand hat bspw. das Recht, über Leben, Hab & Gut oder Tod eines Anderen willkürlich zu entscheiden (Abtreibung+Euthanasie+Eigentumsrecht).

Keine Angst, Henry_Cavendish, zu "dezidiert kath. -christl. Verhalten" - also religiösen Praktiken - wird sowieso niemand gezwungen. Die Trennung von Staat und Religion ist durchaus sinnvoll, gerade weil echte Religiösität nur in Freiheit gedeihen kann. Es gibt definitiv keine christl. Scharia!

Wir Christen lassen uns aber auch nicht die "Lobbyarbeit" für Gerechtigkeit und Wahrheit verbieten :-)


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 Henry_Cavendish 30. November 2016 
 

Problematisch!

Wäre hier der letzte Abschnitt nicht des Beitrags nicht gewesen, dann könnte ich es als rein innerkirchliche Sache ansehen.

Denn dort wird m.E. ein in der Demokratie (immer noch die am wenigsten schlechte Gesellschaftsordnung die wir kennen)unzulässiger Schluss gezogen.
Das "Gewissen" in der Gewissensfreiheit des GG und anderer Verfassungen ist eben nicht an das Christentum oder das christliche Naturrecht gebunden - sonst wäre es keine echte Freiheit mehr.

Unsere Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen unterworfen ... und gerade nicht ihrer Weltanschauung. Moral (von mors, moris ^= Sitten und Gebräuche) haben sich immer geändert - mal schneller, mal langsamer ... aber sie ändern sich).

Letztlich läuft es auf eines hinaus: Kann es richtig sein, Mitbürger zu einem dezidiert katholisch- christlichem Verhalten mit demokratischer Macht, insbesonderer einer einfachen, parlamentarischen Mehrheit zu zwingen?


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 Adamo 30. November 2016 
 

Gewissensorientierung an Gott ist notwendig!

Diktatoren handeln ihrer Meinung nach auch nach ihrem Gewissen. Gewissen hat jedoch eine ungeheure Bandbreite. In meiner Jugendzeit haben unsere Priester noch Gewissensbildung nach Gottes Wahrheiten praktiziert. Sie ist heutzutage nötiger denn je.


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 wedlerg 30. November 2016 
 

Die Basis der Gläubigen muss aufstehen!

Ich denke, früher oder später muss die Basis der Gläubigen dem Treiben der Modernisten Einhalt gebieten. Sie biedern sich an den Zeitgeist an in der Meinung, Gläubige zu gewinnen. Dabei gewinnt man Gläubige in erster Linie dadurch, wieder die Lehre auf ein wahrheitliches, historisches Fundament zu stellen. Solange die Theologie, gerade in D, unhistorischen Unsinn erzählt, das Evangelium zum Märchen wird, braucht man von Lebenswirklichkeiten nicht mehr zu reden.

Ein als wahr dargelegtes Evangelium zieht die Menschen an. Es gibt keinen Grund, diese Wahrheit nicht mehr zu verkünden. Dann kommen auch die gestörten Lebensentwürfe wieder ins Reine.

Der Mensch sucht Erlösung und nicht Anbiederung und Erlösung wird ihm durch Anbiederung vorenthalten.


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 bernhard_k 30. November 2016 
 

Vergelt's Gott ...

Das Wahre ist einfach ... und das Einfache ist wahr.


5
 
 Karlmaria 30. November 2016 

Es läuft immer auf das gleiche hinaus

All diese Sprüche vom Gewissen sind ja gut und richtig. Trotzdem ist es auch richtig dass es unmöglich ist ohne Glauben Gott zu gefallen. Die Beichte ist deshalb ein Sakrament weil Gott in der Beichte Selbst wirkt. Insofern wird bei der Beichte die in rechter Art praktiziert wird immer der Wille Gottes herauskommen. Dazu ist es erforderlich dass sowohl der Priester als auch der Beichtende sich gut auf die Beichte vorbereiten. Dann wird die helfende Gnade sowohl bei dem Priester als auch bei dem Beichtenden sein. Das ist natürlich klar wenn kein geistliches Leben vorhanden ist dann kann bei der Beichte auch nicht die Wahrheit herauskommen. Insofern geht es eigentlich mehr darum dass alle ein geistliches Leben ihrem Stand entsprechend führen sollen. Aber das ist eigentlich ein Allgemeinplatz. Ohne Glauben ist es unmöglich Gott zu gefallen!


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 Stefan Fleischer 30. November 2016 

Kein Recht auf Eigensinn!

"Der „Vorrang des Gewissens“ gelte (m.E. zu verstehen in Sinn "wird - zu Unrecht - geltend gemacht") offenbar vor allem in der Sexualmoral und im Lebensschutz." stellt Kardinal Pelli fest. Wäre dieses falsche, eigensinnige Verständnis des Gewissens nicht so massiv verbreitet, so hätten wir den ganzen Streit um AL wohl kaum. Wer sich nicht an der geoffenbarten Wahrheit und dem moralischen Gesetz orientiert, wird diesen Text immer falsch verstehen (wollen!) Daran hat unser Heiliger Vater wohl zu wenig gedacht. So kann nun der Widersacher diese Aussagen so verwirren, dass sie Wasser auf seine Mühlen werden können für Menschen, welche im Glauben zu wenig sattelfest sind.


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 topi 30. November 2016 

Sehr wohltuend

So einfach und doch so wahr.


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