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Christdemokraten für das Leben (CDL): Frauen schützen – Leihmutterschaft und Eizellspende verbieten

26. Februar 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
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„Die CDL begrüßt die Annahme des Antrags zum uneingeschränkten Verbot der Leihmutterschaft ausdrücklich. Die Entscheidung zum Verweis des Antrags zur Zulassung der Eizellspende an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion löst hingegen große Sorge aus.“


Stuttgart (kath.net/CDL) Die CDU hat auf ihrem Parteitag in Stuttgart am vergangenen Samstag (21.) über zwei Anträge der Frauen Union zur Zulassung der Eizellspende und zum Verbot altruistischer Leihmutterschaft abgestimmt. Während der Antrag zur Einführung der Eizellspende an die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag verwiesen wurde, votierten die Delegierten mit klarer Mehrheit für ein Verbot der altruistischen Leihmutterschaft.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, wie folgt dazu Stellung:

„Die CDL begrüßt die Annahme des Antrags zum uneingeschränkten Verbot der Leihmutterschaft ausdrücklich. Die Entscheidung zum Verweis des Antrags zur Zulassung der Eizellspende an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion löst hingegen große Sorge aus. Beide Anträge berühren zentrale Fragen sowohl der Menschenwürde, des Lebensschutzes und des Schutzes von Frauen vor Instrumentalisierung.

Leihmutterschaft: Nationale Verbote allein nicht ausreichend

Die Entscheidung der Delegierten, die Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin uneingeschränkt zu verbieten, ist für die CDL ein starkes Zeichen gegen die Kommerzialisierung menschlicher Reproduktion. Weder wirtschaftliche noch vermeintlich uneigennützige Motive können eine Praxis rechtfertigen, die aufs engste mit Ausbeutung und Missbrauch verbunden ist. Wo Leihmutterschaft zugelassen wird, entstehen „Reproduktionsmärkte“, Frauen werden instrumentalisiert und Kinder zu Waren degradiert.


Das Europäische Parlament hat Leihmutterschaft bereits als Form der Ausbeutung – insbesondere wirtschaftlich schwächerer Frauen – verurteilt. Für die CDL steht nach diesem deutlichen Votum fest, dass sich die von der CDU geführte Bundesregierung auf internationaler Ebene aktiv für ein Verbot der Leihmutterschaft einsetzen sollte. Verbote in den einzelnen Nationalstaaten verlieren erheblich an Wirksamkeit, wenn parallel internationale Reproduktionsmärkte florieren.

Eizellspende: Schutzprinzip darf nicht aufgeweicht werden

Der Antrag zur Zulassung der Eizellspende ist für die CDL besorgniserregend. Auch wenn die Frauen Union in ihrem Antrag kommerzielle Anreize ausschließen und strenge Rahmenbedingungen etablieren wollte, stellt jede Form der Legalisierung von Eizellspenden letztlich einen grundlegenden ethischen Wandel dar.

Die gezielte Entnahme und Weitergabe menschlicher Eizellen berührt den Beginn des Lebens und führt zu einer bewussten Aufspaltung von genetischer, biologischer und sozialer Mutterschaft. Es bestehen erhebliche gesundheitliche Risiken für Frauen durch hormonelle Stimulation und die anschließende Entnahme der Eizellen, verbunden mit strukturellen Anreizen zur Mehrproduktion von Eizellen. Darüber hinaus sind Fragen des Kindeswohls und der Identitätsentwicklung des Kindes berührt.

Das bestehende Verbot dient nicht der Einschränkung des Kinderwunsches, wie es die Antragsbegründung suggeriert hat, sondern der Menschenwürde und der Gesundheit von Frauen, deren Körper für die Erfüllung des Kinderwunsches anderer Frauen benutzt werden soll. Daran ändert auch die Forderung nach „klaren Rahmenbedingungen“ nichts, die aus Sicht der CDL eine spätere Ausweitung nicht verhindern würden. Eine solche Entwicklung wäre kaum reversibel.

Kinderlosigkeit ist für viele der betroffenen Ehepaare schmerzhaft. Dennoch darf nicht jede medizinisch mögliche Option automatisch als ethisch legitim definiert werden. Der Schutz von Frauen vor medizinischer und wirtschaftlicher Instrumentalisierung sowie von Kindern davor, dass ihre Existenz Gestand einer vertraglichen Vereinbarung wird, und der Schutz des menschlichen Lebens vor einer Zweckorientierung müssen oberste Priorität haben.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Annahme des Antrags zum Verbot der Leihmutterschaft für die CDL ein klares Bekenntnis zu Menschenwürde und Lebensschutz darstellt. Dieser Klarheit bedarf es aus Sicht der CDL auch bei der Eizellspende. Eine Zulassung wäre ein folgenschwerer Schritt. Die CDL ruft die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu auf, das Verbot der Eizellspende nicht anzutasten.

Foto: Symbolbild


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