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Zum Reformationsgedächtnis

28. Februar 2017 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Wollte Luther die Spaltung der Kirche? Von Walter Kardinal Brandmüller


Vatikan (kath.net/Die neue Ordnung)
I.

Am Anfang einer historischen Würdigung von Luthers Handeln steht natürlich die Frage was man denn unter Reform bzw. Reformation zu verstehen habe.* In der Tat sprach man im ausgehenden Mittelalter sehr viel von Reform der Kirche, ja der Christenheit, an Haupt und Gliedern – ein Ruf, der seit dem im Hinblick auf das Konzil von Vienne von 1311 verfaßten berühmten Traktat des Bischofs Durandus von Mende nicht mehr verstummt war. Was aber verstand man allgemein unter „Reform“? In erster Linie ging es dabei um Fragen des kanonischen Rechtes, Abgrenzung von Zuständigkeiten, Vollmachten, immer wieder und vor allem um die gerechte Verteilung kirchlicher Einkünfte, d. h. um das Benefizialwesen. Auf diesem Gebiet war infolge des Wandels der Wirtschaftsformen ein immer drückenderer Reformbedarf entstanden, da die überkommenen Strukturen mit der neuen ökonomischen Wirklichkeit nur schwer in Einklang zu bringen waren. Sodann ging es um Abstellung von Mißständen in Gottesdienst und Disziplin. Gerade in dieser Hinsicht erlebte das späte Mittelalter zahlreiche und ernsthafte Reformansätze. Eines wird jedoch deutlich: Wann immer da von Reformen die Rede war, verstand man darunter das Bemühen um gewissenhaftere Befolgung der kirchlichen Vorschriften, bzw. deren Anpassung an veränderte Verhältnisse, sowie ernsthafteres Streben nach Tugend und Frömmigkeit. So geartete Reform betraf die konkrete Erscheinungsform der Kirche, keinesfalls aber die Glaubensinhalte und die auf dem Weihesakrament beruhende Ämterstruktur, und damit ihr Wesen. In der Tat kann Reform nie zum Ziel oder zum Ergebnis haben, daß die reformierte Kirche nicht mehr mit der zu reformierenden identisch wäre. Wäre dies so, würde die Kirche nicht mehr sie selbst geblieben, sondern eine andere geworden sein.

II.

War nun das von Martin Luther in Gang gesetzte Geschehen Reform im eben beschriebenen Sinn? Die Antwort auf diese Frage gibt bereits die berühmte Schrift des Wittenberger Professors „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ aus dem Jahr 1520. Weit mehr als die 95 Thesen von 1517 war diese – zusammen mit „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“, die im gleichen Jahre erschienen sind, der eigentliche Auftakt zur Reformation. Betrachtet man den sehr viel umfangreicheren zweiten Teil von „An den christlichen Adel“, könnte man meinen, es gehe darum erneut um die Rom gegenüber mehrfach erhobenen „Gravamina nationis Germanicae“ – die Beschwerden der Deutschen gegenüber der römischen Kurie – könnte man in der Tat meinen, es sei dem Verfasser der Schrift um Reform im bisherigen Sinne zu tun: authentischere Verwirklichung von Wesen und Sendung der Kirche. Wie so mancher vor ihm greift Luther hier die vielfältigen Unzuträglichkeiten und Ärgernisse des Alltags der kirchlichen Administration auf. Was ihn dabei von anderen unterscheidet ist eher die zornige, die Wirklichkeit grotesk verzerrende und maßlose Heftigkeit seines radikalen Rundumschlags, bei dem an der Kirche nichts Gutes mehr bleibt. Seine Forderungen sind, wie gesagt, vielfach keineswegs neu. Manche von ihnen hatte man schon auf dem Konzil von Konstanz, Basel und dem Laterankonzil von 1511 erhoben, andere waren freilich mit dem Wesen und Verfassung der Kirche unvereinbar. Liest man diesen zweiten Teil der Lutherschrift jedoch im Lichte ihres ersten Teils, wird allerdings der Unterschied zum bisherigen Verständnis von Reform offenkundig. Nun ging es um „Reformation“. In diesem ersten Teil unternimmt es der Verfasser nämlich, „drei Mauern“ niederzureißen, an denen bisher – wie er meint – die notwendigen Reformen gescheitert seien. Die erste dieser Mauern erblickt Luther in der Existenz eines von den Laien unterschiedenen geistlichen Standes. Dieser ist nun nicht soziologisch verstanden, sondern theologisch. Wir würden darum fehlgehen, wenn wir in der Verwerfung eines eigenen geistlichen Standes nur einen Reflex der im städtischen Milieu der Zeit geläufigen Ressentiments gegen die Privilegien von Klerus und Klöstern erblickten. Vielmehr geht es Luther um die grundsätzliche Verwerfung des Weihesakramentes. Seiner Überzeugung nach gibt es keinen Unterschied zwischen geweihten und nichtgeweihten Christen. Darum gilt: „was aus der Taufe [d. i. dem Mutterschoß der Kirche] gekrochen ist, das kann sich rühmen, daß es schon zum Priester, Bischof und Papst geweiht sei …“ Daraus zieht Luther die praktische Konsequenz: „Wenn ein Häuflein frommer christlicher Laien würde gefangen und in eine Wüste gesetzt, die keinen von einem Bischof geweihten Priester bei sich hätte, und sie … erwählten einen unter ihnen (er wäre verehelicht oder nicht) und vertrauten ihm das Amt zu taufen, Messe zu halten, zu absolvieren und zu predigen an, der wäre wahrhaftig ein Priester als ob ihn alle Bischöfe und Päpste geweiht hätten … was nicht möglich wäre, wenn wir nicht alle Priester wären“. Da gemäß dem Weiheritus den Priestern die Hände mit dem heiligen Öl gesalbt werden, sind sie für Luther „Ölgötzen“ – also verabscheuungswürdige Götzenbilder. Priestertum ist nach seiner Lehre bloße im Auftrag der Gemeinde ausgeübte Funktion. Mit einer gewissen Folgerichtigkeit will Luther eben darum als zweite die Reform hindernde Mauer die Lehrautorität der Kirche beseitigt wissen: Papst und Bischöfe „allein wollen Meister der Schrift sein, obwohl sie ihr Leben lang nichts daraus lernen …“ „Sie maßen sich allein die Obrigkeit [Autorität] an, gaukeln uns mit unverschämten Worten vor, der Papst können nicht irren im Glauben, er sei böse oder gut …“ Darum , meint Luther, „sollten wir alle mutig und frei werden und den Geist der Freiheit – wie ihn Paulus nennt – nicht mit erdichteten Worten der Päpste abschrecken lassen, sondern … alles, was sie [Päpste und Bischöfe] tun oder lassen, nach unserem gläubigen Verständnis der Schrift richten und sie zwingen, dem besseren und nicht ihrem eigenen Verständnis zu folgen.“ Daraus ergibt sich freilich, daß es einem jeden Christen zusteht, „daß er sich des Glaubens annehme, ihn zu verstehen und zu verfechten und alle Irrtümer zu verdammen“. Die Begründung hierfür entnimmt Luther 2 Kor 4,13: „Wir alle haben einen Geist des Glaubens …“, … das „alle“ steht freilich nicht im Originaltext. Wenn Luther hier „uns“ und „wir“ sagt, meint er jeden einzelnen Gläubigen. Eine die Einheit der Glaubensgemeinschaft sichernde Lehrautorität kann es also in der Kirche, wie Luther sie ungeachtet des biblischen Befundes sieht, nicht geben. Das subjektive Urteil des Einzelnen ist oberste Autorität in Glaubenssachen. Die spätere Entwicklung zeigt allerdings, daß Luther diese Lehrautorität sehr wohl und zwar in zunehmendem Maße ausschließlich für sich selbst in Anspruch nahm. Die Folgen sind bekannt. Die „dritte Mauer“ die fallen muß, erblickt der Wittenberger Professor in der primatialen Vollmacht des Papstes, insbesondere jener, ein Allgemeines Konzil einzuberufen. Die Römer „haben nicht Macht, die Schrift aus bloßer Willkür ohne Können auszulegen und haben keine Vollmacht, ein Konzil zu verhindern oder nach Belieben zu beschränken, zu verpflichten oder ihm die Freiheit zu nehmen. Und wenn sie das tun, sind sie wahrhaft des Antichrist und des Teufels Gemeinschaft …“ Nun, da er so diese drei Mauern niedergerissen hat, sieht Luther den gesamten Bau der „Papstkirche“ zusammengestürzt. Noch im gleichen Jahr erschien seine Schrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“, mit welcher er – wie schon in der Schrift „An den Adel“, nur noch ausdrücklicher – die sakramentale Struktur der Kirche bestreitet und von den sieben Sakramenten nur noch Taufe, Buße und „Abendmahl“ gelten läßt. Doch auch diese müßten noch aus der Gefangenschaft durch den Papst befreit werden. Was Luther unter dieser Befreiung verstand ist nichts anderes als die Verwerfung des katholischen Sakramentenbegriffs. Mit diesen seinen Lehren, die er späterhin eher zugespitzt hat, hat der Wittenberger Doktor den Boden der kirchlichen Überlieferung verlassen. In der Vorrede zur Ausgabe seiner Werke im Jahre 1539 läßt er denn auch seine Einschätzung der Überlieferung erkennen. Er schreibt: „Denn ich sehe wohl, was an Nutzen in der Kirche bewirkt ist, wo man angefangen hat, außer und nach der heiligen Schrift viele Bücher und große Bibliotheken zu sammeln, insbesondere unterschiedslos allerlei Väter, Konzilien und Lehrer aufzustapeln. Damit ist … auch die reine Erkenntnis des göttlichen Wortes schließlich verloren, bis die Bibel – wie dem 5. Buch Mose geschah zu Zeit der Könige Judas – unter der Bank im Staube vergessen ist.“ Deshalb meint er, es „sei nicht schade, daß vieler Väter und Konzilien Bücher durch Gottes Gnade untergegangen sind.“ Es sei ohnehin besser, daß „ein jeder selbst möchte aus der frischen Quelle [der Bibel] trinken“. Hätte man dies – wie Augustinus [also doch ein „Vater“!] getan, „wäre der Papst kein Antichrist geworden und wäre das zahllose Ungeziefer, Gewürm und Geschwürm der Bücher nicht in die Kirche gekommen und die Bibel wohl auf der Kanzel geblieben“. Dem Studenten sagt er: „… wirst erfahren, wie schal und faul dir der Väter Bücher schmecken werden“ (WA 50, 657-61). Mit solchen Aussagen überspringt Luther nahezu eineinhalb Jahrtausende kirchlicher Schriftauslegung und Glaubensgeschichte nach rückwärts und erklärt sie damit als wertlos, ja schädlich. Spätere Historiker sprechen hier von einem befreienden Rückgriff auf die Ursprünge. Luthers entschiedenes Nein zur Überlieferung der Kirche fand spektakulären Ausdruck in der berühmten Bücherverbrennung vor dem Elstertor zu Wittenberg am 10. Dezember 1520. Außer der Bulle Papst Leos X., mit der Luther im Falle der Verweigerung des Widerrufs seiner Irrlehren der Bann angedroht wurde, warf man das Corpus Iuris Canonici, die Summa Angelica des Angelus de Clavasio – eine Anleitung für Beichtväter – sowie Werke der Luthergegner Eck und Emser mit anderen in die Flammen. Der evangelische Lutherforscher Franz Lau meint in seiner „Reformationsgeschichte Deutschlands“: „Den vollendeten Bruch mit der bisherigen Kirche bedeutete nicht nur die Verbrennung der Bannandrohungsbulle, sondern des gesamten kanonischen Rechtes, nachdem der Papst von Luther erstmalig 1520 als der Antichrist angesprochen war. Damit war vor aller Welt klar, daß es Luther nicht um kirchliche Reform, sondern um fundamentalen kirchlichen Umsturz ging“. Es mutet merkwürdig an, wenn der zweite Teil der Schrift „An den christlichen Adel“ mit seinen zahlreichen detaillierten Reformforderungen sich dennoch auf das Alltagsleben eben jener Kirche bezog, die mit dem Fall ihrer „drei Mauern“ nach der Meinung des Verfassers ohnehin zusammengebrochen war. Was also wollte der Verfasser mit diesem umfangreichen zweiten Teil seiner Schrift? Seine Worte waren jedenfalls überaus geeignet und wirksam, wenn es darum ging, Zorn und Erbitterung des gemeinen Mannes, gegen das gott- und sittenlose Rom nachhaltig zu schüren. Und – das ist beinahe noch wichtiger – Fürsten und Städte aufzufordern, nun endlich das Kirchenregiment in die eigenen – deutschen – Hände zu nehmen: „O edle Fürsten und Herren, wie lange wollt ihr euer Land und Leute solchen reißenden Wölfen offen und frei überlassen?“ Diese Frage beantworteten die Angesprochenen ohne Zögern durch zielstrebiges Handeln. Beginnend mit Sachsen wurde nach 1520 zügig durch die fürstlichen bzw. städtischen Gewalten im Einflußbereich Luthers einerseits durch landesherrliche Kirchenvisitationen das katholische Leben unterdrückt, andrerseits wurden Landeskirchen mit je eigenem Bekenntnis und pastoralen Strukturen geschaffen. Ein Prozeß, der im Wesentlichen abgeschlossen war, als der „Konfessionsreichstag“ 1530 zu Augsburg zusammentrat. Was damit geschehen war, war Abbruch und Neubau.

III

Wie aber, ist nun zu fragen, hat Luther, haben seine Anhänger diesen Abbruch und Neubau theologisch zu rechtfertigen versucht? Konnte eine so radikale Absage an die Überlieferung der Kirche theologisch überhaupt denkbar sein? Überlieferung ist doch die raison d`etre der Kirche schlechthin! „Ich habe vom Herrn empfangen, was ich euch überliefert habe“ sagt Paulus (1 Kor 11,23), und damit dieser Prozeß des Empfangens und Weitergebens bis zur Wiederkunft des Herrn fortgesetzt werden könne, gibt der Apostel seinen Schülern Titus und Timotheus den Auftrag , durch Auflegung ihrer Hände „Älteste“ einzusetzen, die ihr Werk bzw. ihre Sendung fortführen konnten. So geschah es in all den Jahrhunderten bis auf Luther – und bis heute. Wie also war „Reformation“ im Sinne Luthers zu begründen? Die Standardantwort darauf lautet: „Rom“, das Papsttum, sei vom Evangelium abgefallen, der Papst zum Antichrist und seine Kirche zur „Babylonischen Hure“ entartet. So habe es des befreienden Rückgriffs auf den reinen Ursprung, das lautere Evangelium bedurft, um die Sache Christi zu retten. Die Frage, die sich angesichts dieser Behauptung aufdrängt, ist allerdings für unser Thema von zentraler Bedeutung. Sie lautet: Ist eine solche Degeneration der Kirche Jesu Christi theologisch überhaupt denkbar? Stehen einer solchen Annahme nicht gewichtigste Aussagen der Heiligen Schrift entgegen? Jesus selbst hat doch seinen Jüngern verheißen, er werde bei ihnen bleiben bis zum Ende der Welt (Mt 28,20). Der Heilige Geist werde sie, die Apostel, an alles erinnern, was Jesus gelehrt hat, und sie in alle Wahrheit einführen (Joh 16,13). Zu Petrus zumal sagt Jesus, er wolle auf ihn seine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen (Mt 16,18 f). Wenn dem aber so ist, dann kann doch keine Sünde und kein Versagen von Hirten und Gliedern der Kirche es jemals bewirken, daß diese Kirche einmal aufhören könnte, die Kirche Jesu Christi zu sein. Noch in seinem Kommentar zum Brief des Apostels Paulus an die Galater vom Jahre 1519 hatte Luther selbst eben deshalb mit Blick auf die böhmischen Hussiten erklärt, es könne niemals einen Grund geben, sich von der Römischen Kirche zu trennen. Den Abfall der Böhmen nennt er deshalb gottlos und allen Gesetzen Christi zuwider. Bis heute hat die Forschung keine befriedigende Antwort auf die Frage gefunden, was den Augustiner dazu geführt haben mochte, dennoch einen so radikalen Wandel zu vollziehen, den tiefen Graben zwischen seinem Galaterkommentar von 1519 und den „Kampfschriften“ von 1520 zu überspringen und sich über eindeutige Worte des Evangeliums hinwegzusetzen.

IV

Damit ist auch schon die häufig gestellte Frage beantwortet, ob Luther die Spaltung der Kirche gewollt habe. Das hat er natürlich nicht. Was er wollte und erwartete war vielmehr, daß die ganze Kirche „sein Evangelium“ des „sola scriptura, sola fides, sola gratia“ annehmen würde. Geschähe dies, wolle er dem Papst die Füße küssen, hat Luther geschrieben. Indem er ungeachtet all des Widerspruchs, den er von den Universitäten von Paris, Köln und Löwen, ja von dem gefeierten Erasmus und nicht wenigen gelehrten Zeitgenossen erfuhr, an der ausschließlichen Wahrheit seiner aus existentiellen Tiefen hervorgebrochenen Überzeugung festhielt, hat Luther ganze Länder mit Hilfe von deren Fürsten von der Kirche loszureißen vermocht. Spalten wollte und konnte er sie nicht. Man kann sich von der Kirche lossagen, spalten kann sie kein Mensch. Sie bleibt – vielfach verwundet, doch ungebrochen – bis zur Wiederkunft ihres Herrn die „eine heilige, katholische und apostolische Kirche“ Jesu Christi. Diese Wahrheit zeigte sich auch im Reformationsjahrhundert. Durch ihren missionarischen Ausgriff nach Amerika und Asien wurde die Kirche nunmehr auch de facto zur Weltkirche. Der Weinstock ist weitergewachsen.


Walter Kardinal Brandmüller (Foto) lehrte Neuere und Mittelalterliche Kirchengeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und war von 1998 bis 2009 Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft in Rom.

kath.net dankt Seiner Eminenz für die freundliche Erlaubnis zur Veröffentlichung. Der Beitrag erschien zuerst im August 2013 in „Die neue Ordnung“

Anmerkung * Hier verwenden wir „Reformation“ für das Werk Luthers.

Vortrag Kardinal Brandmüller Heiligenkreuz 3. Juni 2012: ´Der Beitrag der Kirche zur Zukunft Europas´



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Lesermeinungen

 carolus romanus 28. Februar 2017 

Grazie Sua Eminenza!

Eine wunderbare und instruktive Vorlesung.

Tanti saluti dalla patria.


10
 
 Hadrianus Antonius 28. Februar 2017 
 

Merci, Mon Éminence!

Ein hervorragender Artikel.
Besonders getroffen hat mich das Zitat 1 Kor 11,13: "Tradidi quod accepi".
Es ist eine große Freude, sich auf dem Soracte zu treffen.
In September 1524 veröffentlichte Erasmus sein "De libero arbitrio", die fundamentalste Entgegnung von Luthers frühen Schriften.
1526 schrieb Luther mit "De servo arbitrio" dagegen, worauf Erasmus mit "Hyperaspistes" antwortete.
Letzteres geht zurück auf Ps.18(3 u. 31) "Diligam te Domine"- zugleich die Devise des Prämonstratensklosters Dieleghem nordwestlich von Brüssel, knapp 8 km von Erasmus'geschätztem Landsitz in Anderlecht entfernt.
Wie Robert Spaemann schreibt: ein Psalm von der Herrlichkeit Gottes, von der miseria der Menschen, von dem Gehorsam an Gott unseren Herrn und dem endgültigen sieg in Seiner Auferstehung.
Wir können als Katholiken in diesen wirren Zeiten nur bestehen durch Qualität und Profil.
Und vice versa pro absente:"Merci, Mon Éminence!"


11
 
 Stephaninus 28. Februar 2017 
 

Sehr guter Beitrag

Kardinal Brandmüller versteht es ausgezeichnet, das spezifische der Reformation im Gegensatz zur Reform herauszuarbeiten. Er tut dies sehr sachlich und unpolemisch aber mit grosser Wahrhaftigkeit. Gerade diese bleibt m.E. im aktuellen protestanitisch-katholischen Dialog weitgehend auf der Strecke. Man gibt sich zu sehr mit oberflächlicher Friede-Freude-Eierkuchen-Gleichmacherei zufrieden (was natürlich der dominierenden Unwissenheit hüben wie drüben entspricht) und vergisst den tiefen Ernst, der den Differenzen bis heute zugrunde liegt.


20
 
 SpatzInDerHand 28. Februar 2017 

Danke für diese Ausführungen, Eure Eminenz!


12
 
 Montfort 28. Februar 2017 

Großartig! Danke!

Danke, Herr Kardinal!
Ein wahrhaftiges (!) Gedenken dessen, was mit der Luther'schen "Reformation" in Wahrheit (!) geschehen ist - wer es wohl ist, dem sie tatsächlich "gedient" hat?!

Heiliger Michael, ...!


17
 

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