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| ![]() Lehrerin fügt sich der Dienstanweisung und nimmt ihr Kreuz ab15. Mai 2017 in Deutschland, 9 Lesermeinungen Evangelische Lehrerin an einer staatlichen Schule in Berlin-Wedding hatte eine Dienstanweisung erhalten, kein Kreuz an ihrer Halskette zu tragen. Berlin (kath.net) Die evangelische Lehrerin an einer staatlichen Schule in Berlin-Wedding hatte eine Dienstanweisung erhalten, kein Kreuz an ihrer Halskette zu tragen. Nun folgt sie dieser Dienstanweisung und trägt das Kreuz nicht mehr. Die berichtete der Tagesspiegel. Auch auf die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, hat die Lehrerin verzichtet. Der Fall war zuvor in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden, kath.net hat berichtet. Die Schulverwaltung zeigte sich überzeugt, dass diese Dienstanweisung zu Recht an die Lehrerin ergangen sei. Denn das Kreuz sei auffällig groß gewesen und damit mehr als nur ein Schmuckstück am Hals der Lehrerin, so die Darstellung der Schulverwaltung. Lehrern, Justizbeamten und Polizeibeamten ist es gesetztlich untersagt, im Dienst religiöse Symbole zu zeigen oder auffällige religiöse Kleidungsstücke zu tragen. Dieses Gesetz ziele vor allem auf das muslimische Kopftuch bei Frauen, erläuterte der Tagesspiegel. Die evangelische Landeskirche Berlin hatte die Lehrerin unterstützt und auch signalisiert, dass man bereit sei, die Lehrerin in einem etwaigen Rechtsstreit zu unterstützten. Erst im Februar hatte nach Angaben der Morgenpost eine Frau mit muslimischer Kopfbedeckung eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Sie sei in ihrer Bewerbung als Grundschullehrerin benachteiligt gewesen, entschied ein Gericht, das Bundesland Berlin musste ihr 8680 Euro Entschädigung zahlen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesellschaft
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