Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  2. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  7. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Alle Macht den synodalen Räten?
  15. Scorsese startet Film-Serie über Heilige

Abtreibungsklinik will Berichterstattung über Prozess einschränken

7. Juni 2017 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Namen von Mitarbeitern der Abtreibungsklinik und von Frauen, die dort abtreiben wollen, sollen nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Personen sind als Zeugen in einem Gerichtsprozess geladen.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Die Lebensschutzseite LifeSiteNews.org (LSN) prozessiert vor einem kanadischen Gericht um das Recht, in ihren Berichten die Namen von Mitarbeitern einer Abtreibungsklinik zu nennen. LSN berichtet über den Fall der kanadischen Lebensschützerin Mary Wagner (42).

Wagner war im Dezember 2016 in einer Abtreibungsklinik in Toronto verhaftet worden, weil sie dort versucht hatte, schwangere Frauen davon zu überzeugen, ihr Kind nicht abzutreiben. Sie hatte damit gegen ihre Bewährungsauflagen aus einem früheren Prozess verstoßen. kath.net hat hier berichtet: Kanadische Lebensschützerin kommt aus dem Gefängnis


Die Abtreibungsklinik wollte erreichen, dass die Namen ihrer Mitarbeiter und die Namen von Frauen, die wegen einer Abtreibung in der Klinik waren, nicht in den Medien veröffentlicht werden dürfen. Diese Personen sind als Zeugen bei dem Gerichtsprozess gegen Wagner geladen, der am 25. Mai begonnen hat. In dem Antrag der Abtreibungsklinik wird LSN namentlich genannt. Die Nachrichtenseite berichtet ausführlich über den Fall Mary Wagner.

Der Anwalt der Klinik brachte den Antrag erst wenige Tage vor dem Beginn des Prozesses ein. Der Richter weigerte sich, ein einstweiliges Veröffentlichungsverbot auszusprechen. Er hat für 9. Juni eine Verhandlung zu dieser Frage angesetzt. Die Personen, um deren Identität es geht, werden erst zu einem späteren Termin aussagen.

LifeSiteNews argumentierte in ihrem Einspruch gegen das Publikationsverbot mit dem Recht Mary Wagners auf einen offenen Prozess und ihrem Recht, Details der Abtreibungsindustrie zu veröffentlichen. Eine Abtreibungsärztin hat in einer eidesstattlichen Erklärung ihre Sorge vor „Angriffen“ nicht näher genannter „Pro-Life Aktivisten“ zum Ausdruck gebracht, falls ihr Name bekannt würde. Sie ist als Zeugin in dem Prozess geladen.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 7. Juni 2017 
 

Sachlich und logisch richtig?

@scheinfrager an @Hortensius:
„Also das als Beweis zu sehen, ist übertrieben.“

Soweit Sie auf Abtreibungsärzte in den USA anspielen, kann ich Ihre Argumentation durchgehen lassen, wobei für eine konsequente Rechtspflege allerdings das Problem entstünde, dass man auch sonst keinen Verbrecher würde nennen dürfen: eine Spiegelfechterei, wo unter Geheimhaltung alles erst richtig möglich wird.

Für die Nazis bestand zu jener Zeit das Problem einer Bestrafung nicht; die Argumentation von Hortensius ist hier auf der sicheren Seite.


2
 
  7. Juni 2017 
 

@Hortensius

Also das als Beweis zu sehen, ist übertrieben.

Bekanntermaßen wurden einige Abtreibungsärzte in den USA schon ermordet; nicht unbedingt von Lebensschützern, aber wenn Namen öffentlich sind, sind sie öffentlich.

Deshalb muss das hier nicht Scham über die böse Tat sein, sondern kann ganz banal Furcht sein.


3
 
 hortensius 7. Juni 2017 
 

Das Böse bzw. das Grausame scheut das Licht.

Sogar die Nationalsozialisten ließen sich von den KZ-Häftlingen vor der Freilassung unterschreiben, dass diese von den Grausamkeiten in den KZ-Lagern draußen nichts erzählen werden. Jeder Übeltäter schämt sich im Innersten seiner bösen Tat. Das ist ein Beweis für die Existenz Gottes und auch des Satans.


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Absurd

  1. Kräutlers-'Aufstand' gegen Papst Franziskus
  2. 'Seht, wie sie einander lieben!' (Tertullian)
  3. Kräutler möchte 'Pachamama' in katholische Liturgie integrieren!
  4. Jesus auf Elektro-Roller
  5. 'Solange Gott einen Bart hat, bin ich Feminist'
  6. „Wir sind Kirche“ lässt die Masken fallen
  7. Aufenthaltsverbot in Rom für Nackt-Aktivistin vom Petersplatz
  8. Vielleicht ist meine Theologie nicht allzu gründlich durchgearbeitet
  9. Neues aus Rot-rot-Grün-Absurdistan!
  10. Umstrittener KA-Chef attackiert beliebtesten Politiker Österreichs







Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  10. Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  13. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  14. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  15. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz