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Bistum Lancaster: Liturgische Normen für Neokatechumenalen Weg

16. Juni 2017 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Die von Bischof Campbell erlassenen Regeln bedeuten eine Einschränkung liturgischer Sonderwege des Neokatechumenalen Weges. Die Gemeinschaft ist von dem Schritt überrascht.


Lancaster (kath.net/jg)
Michael Campbell, der Bischof von Lancaster (Großbritannien), hat einige liturgische Regeln für den Neokatechumenalen Weg in seiner Diözese erlassen. Dies berichtet die Onlineausgabe des Catholic Herald.

Zu den neuen Normen zählen die Vorschrift, die Eucharistie stets an einem konsekrierten Altar oder in einer zugelassenen Kapelle zu feiern, sowie die Vorgabe, die Kommunion sofort nach dem Empfang zu konsumieren. Bei Messen des Neokatechumenalen Wegs ist es üblich, erst zu kommunizieren, wenn alle die Hostie in die Hand empfangen haben.


Die Normen dürften keinesfalls als Strafe gesehen werden. Sie hätten keinen anderen Zweck als an die liturgischen Normen der Kirche zu erinnern, die für alle gelten würden, heißt es in einer Klarstellung der Diözese Lancaster, die eine Woche später veröffentlicht worden ist.

Paul Hayward, ein Sprecher des Neokatechumenalen Wegs, sagte gegenüber dem Catholic Herald, er habe Bischof Campbell gebeten, die Normen erst dann in Kraft zu setzen, nachdem er mit Vertretern der Bewegung gesprochen habe. Er habe zur Antwort bekommen, dass der Bischof bis August nicht zur Verfügung stehen könne. Die Normen sollen laut Erlass mit 1. Juli in Kraft treten.

Der Schritt des Bischofs habe die Gemeinschaft unvorbereitet getroffen, sagt Hayward. Er hätte gehofft, dass der Bischof zuvor das Gespräch mit dem „Neokatechumenalen Weg“ gesucht hätte.

In ihrer Klarstellung antwortet die Diözese Lancaster, es habe zwar seitens des Neokatechumenalen Wegs ein Ersuchen um ein Gespräch gegeben, allerdings sei weder der Wunsch geäußert worden, die liturgischen Normen zu diskutieren noch die Bitte vorgebracht worden, diese bis nach dem Treffen aufzuschieben.

Die Gemeinschaft „Neokatechumenaler Weg“ darf mit römischer Erlaubnis bestimmte liturgische Sonderwege gehen.



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