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| ![]() Papst beruft seinen Kritiker Burke an Obersten Gerichtshof30. September 2017 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen US-Kardinal erhält damit wieder Posten in jener vatikanischen Justizbehörde, die er bis 2014 leitete Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat Kardinal Raymond Leo Burke zum Mitglied des obersten Kirchengerichts, der Apostolischen Signatur, berufen. Das gab der Vatikan am Samstag bekannt. Burke erhält damit wieder einen Posten an jener Justizbehörde, die er bis November 2014 als Kardinalpräfekt geleitet hatte. An der Spitze des Gerichts steht weiterhin der Nachfolger Burkes, Kardinal Dominique Mamberti. Der 69-jährige US-Amerikaner Burke gilt als einer der profiliertesten Kritiker des Papstes. Er zählt zu den Unterzeichnern der sogenannten "Dubia", einer Aufforderung an Franziskus zur Klarstellung moraltheologischer Aussagen. In dem Zusammenhang drohte Burke seinerzeit mit einer "formellen Zurechtweisung" des Papstes. Im Februar 2017 entsandte Franziskus den Kirchenrechtler und erfahrenen Richter als Sonderermittler in einem Missbrauchsskandal auf die Pazifik-Insel Guam. Gemeinsam mit Burke ernannte der Papst als Mitglieder des Obersten Gerichts Roms emeritierten Kardinalvikar Agostino Vallini (77), der vor Burke Leiter der Signatur war, und den emeritierten Erzbischof von Ancona und Kardinal Edoardo Menichelli (77) sowie den belgischen Kurienerzbischof Frans Daneels (76), beide mit langjähriger Erfahrung an dem Gerichtshof. Eine Ernennung erhielt auch Johannes Willibrordus Maria Hendriks (62), Kirchenrechtler und Weihbischof in Haarlem-Amsterdam. Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVatikan
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