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Woelki: Ökumenische Unterschiede „respektvoll achten“

7. Juni 2018 in Deutschland, 28 Lesermeinungen
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Kölner Kardinal erläuterte vor Diözesanrat die Entwicklung um die DBK-Handreichung und den Brief an Papst Franziskus sowie seine Position zu konfessionsverschiedenen Ehen und Eucharistieempfang.


Köln-Bensberg (kath.net/pek) kath.net dokumentiert das Grußwort des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki anlässlich der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln am 02. Juni 2018 in Bensberg in voller Länge:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands,
verehrte Mitglieder des Kölner Diözesanrates!

Zu Ihrer konstituierenden Vollversammlung übermittle ich Ihnen allen meine herzlichen Grüße. Neben den Wahlen steht so mancher programmatische Punkt auf Ihrer Agenda. Vor vierzehn Tagen haben wir das Pfingstfest gefeiert, das die Osterzeit beendet und uns zugleich durch die Herabkunft des Heiligen Geistes erneuert. Ich wünsche Ihnen allen dessen Segen und Beistand bei den anstehenden Beratungen!

Auch mein Grußwort übersteigt diesmal den Rahmen des Gewohnten. Die Damen und Herren des Vorstands haben mich vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich intensiv mit dem sog. vertraulichen Brief von sieben Bischöfen an den Präsidenten des vatikanischen Einheitsrates, den Präfekten der Glaubenskongregation sowie den Vorsitzenden des päpstlichen Rates zur Interpretation der Gesetzestexte auseinandergesetzt haben. Sie baten mich darum, im Rahmen der Vollversammlung dieses Schreiben zu erläutern und zugleich meine Bedenken sowie „den weiteren Fortschritt in der Ökumene, insbesondere zu den Ehen zwischen katholischen und evangelischen Christinnen und Christen in Deutschland, vorzustellen“.

Ich freue mich darüber, dass der Diözesanrat sich wieder stärker als Anwalt der Ökumene versteht, die er nach der Aufhebung des einschlägigen Sachausschusses nur noch adhoc thematisierte. Allerdings bleibt mir gar keine andere Wahl, als zunächst einen offenkundigen Fehler zu korrigieren, der sich in das besagte Anschreiben eingeschlichen hat: Da wird tatsächlich behauptet, wir hätten den besagten Brief geschrieben – und ich zitiere jetzt wörtlich! –, „ohne vorher auch in der Frühjahrsvollversamlung der Deutschen Bischofskonferenz deutlich zu machen, dass Sie mit der oben genannten pastoralen Handreichung inhaltlich nicht übereinstimmen und Bedenken haben“. Tatsächlich haben aufgrund der um sich greifenden Indiskretion alle interessierten Mediennutzer fast schon in Echtzeit mitbekommen, wie kontrovers die Diskussion geführt wurde. Selbstverständlich haben wir Kritiker der geplanten Handreichung dabei sehr deutlich unsere Bedenken geäußert – bis hinein in die Abstimmung, bei der die Mehrheit sich ja nun wahrlich nicht ohne Gegenstimmen durchgesetzt hat.

Was aber die Vorwürfe endgültig zunichtemacht, ist die Tatsache, dass ich bereits am 16. März 2017, kurz nach der ersten Behandlung des anstehenden Themas, dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz in einem Brief meine Sorge mitgeteilt und ihm meine persönliche Position dargelegt habe. Bei der letzten Vollversammlung der Bischöfe habe ich dann auf persönliche Ansprache hin vor der Öffentlichkeit der Vollversammlung mein Vorhaben bekräftigt, in Rom Klärung zu erbitten. Sie sehen also: Es gab keine heimliche Verschwörung.

Als nächstes will ich auf die theologische Problematik eingehen. Bei der Eucharistiefeier geht es zum einen um die liebevolle und erlösende Zuwendung Christi zu jedem einzelnen Kommunikanten. Der heilige Paulus hat diesen Aspekt individueller Heilsbeziehung bewegend formuliert: Im Brief an die Galater bekennt er Christus als den Sohn Gottes, „der mich geliebt und sich für mich hingegeben hat“ (2,20). Die protestantische Abendmahlspendeformel bringt das treffend zum Ausdruck: „Christi Leib, für dich gegeben“ und „Christi Blut, für dich vergossen.“

Die katholische Kirche teilt dieses Bekenntnis, hält aber darüber hinaus – wie die orthodoxen und orientalischen Kirchen – an der Glaubensüberzeugung fest, dass Eucharistiegemeinschaft und Kircheneinheit unmittelbar zusammenhängen. Schon der gerade zitierte Apostel Paulus bringt die Teilhabe an dem einen eucharistischen Brot in unmittelbaren Zusammenhang mit der Kircheneinheit. Später formuliert der heilige Augustinus dies sehr pointiert in einer Predigt am Ostermorgen (n.272): „Euer Geheimnis liegt auf dem Tisch des Herrn: Ihr empfangt euer Geheimnis. ... Seid, was ihr seht, und empfangt, was ihr seid!“


Eucharistischer und kirchlicher Leib Christi stehen in einem direkten Zusammenhang miteinander. Papst Johannes Paul II. hat das in der Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ von 2003 ausgeführt, die als sein geistliches Vermächtnis gilt: „Die Feier der Eucharistie kann aber nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus und möchte sie stärken und zur Vollendung führen. ... Deshalb ist es eine Anforderung, die sich aus dem Wesen der Eucharistie ergibt, dass sie in der Gemeinschaft gefeiert wird, und zwar dort, wo die Unversehrtheit ihrer Bande gewahrt ist“ (n. 35, vgl. das gesamte Kapitel IV). Um es kurz und prägnant mit dem Katechismus der Katholischen Kirche auszudrücken: „Die Eucharistie ist das Sakrament derer, die in der vollen Gemeinschaft der Kirche stehen“ (n. 1395).

Das Zweite Vatikanische Konzil macht in seinem bahnbrechenden Ökumenismusdekret ebenfalls aufmerksam auf diese beiden Aspekte, den gemeinschaftlichen und den individuellen. Dort heißt es: „Hier sind hauptsächlich zwei Prinzipien maßgebend: die Bezeugung der Einheit der Kirche und die Teilnahme an den Mitteln der Gnade. Die Bezeugung der Einheit verbietet in den meisten Fällen die Gottesdienstgemeinschaft, die Sorge um die Gnade empfiehlt sie indessen in manchen Fällen.“ Die konkrete rechtliche Ausgestaltung dieses Spannungsfeldes weist das Dokument dem Ortsbischof, der Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl zu (UR 8).

Das geltende Kirchenrecht hat diese Vorgabe getreulich umgesetzt. Es bestimmt: „Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (Can 844 § 4). Das aktuelle Ökumenische Direktorium (1993) schließt sich dieser Regelung an.

Gemäß katholischer und ostkirchlicher Überzeugung ist also der gemeinsame Kommuniongang von katholischen und evangelischen Christen und Christinnen redlichkeitshalber nicht möglich. Der Schmerz dieser Trennung am Tisch des Herrn ist nichts anderes als eine bittere Konsequenz aus der unseligen Spaltung, welche die Christenheit bis heute trifft. Würde man trotzdem gemeinsam kommunizieren, würde man die noch nicht bestehende Kirchengemeinschaft lediglich liturgisch simulieren. Das wäre wohl kaum redlich, auch nicht in einer konfessionsverschiedenen Ehe. Denn die eheliche Liebe löscht ja die Unterschiede in den religiösen Überzeugungen der Ehepartner nicht aus, übergeht sie nicht einfach, sondern achtet sie vielmehr respektvoll. Auch für die konfessionsverschiedenen Ehen heißt es also, den Schmerz der Kirchenspaltung auszuhalten. Das weiß aber in der Regel auch jeder, bevor er eine solche Ehe eingeht.

Wie aber verhält es sich nun mit der Ausnahmeregelung, die ja ebenfalls ausdrücklich vorgesehen ist? Dabei geht es nicht darum, in bestimmten Fällen dann doch gemeinsam zur Kommunion zu gehen, sondern darum, in einer schweren Notlage unter bestimmten Voraussetzungen die Eucharistie als Gnadenquell zu empfangen. Maß nehmen kann und muss man hier an der einzigen ausdrücklich genannten Bedingung: der Todesgefahr. Man könnte sich Ergänzungen vorstellen, wie sie in der entferntverwandten Frage der Generalabsolution existieren. Papst Pius XII. gab diese Lossprechung einer ganzen Gruppe Gläubiger von den Sünden ohne vorheriges persönliches Bekenntnis, die ebenfalls bei Todesgefahr vorgesehen ist, allgemein für die Kriegszeit frei. Denkbar wäre meines Erachtens die Erweiterung auf Katastrophen verschiedener Art.

Sie werden selbst gemerkt haben, dass diese Überlegungen nicht so ganz auf der Linie der geplanten Handreichung liegen. Hier soll ja nicht dem oder der einzelnen evangelischen Gläubigen in einer besonderen Notlage und unter bestimmten Bedingungen die Kommunion gereicht werden. Das Papier geht zwar zunächst auch von der Sonderregelung des Can. 844 aus, befürchtet aber im Weiteren eine unzumutbare Belastung des Glaubens durch die Trennung am Tisch des Herrn und will deshalb in Ausnahmefällen die gemeinsame Kommunion konfessionsverschiedener Ehepartner gestatten. Die weltweit geltenden Voraussetzungen, die ich eben kurz aus dem Kirchenrecht zitiert habe, lässt die Handreichung dabei stillschweigend unter den Tisch fallen.

Natürlich stellt der Eucharistieempfang durch evangelische Ehepartner schon insofern kein rein teilkirchliches Problem dar, als der Protestantismus bekanntlich weltweit verbreitet ist. Folgerichtig waren wir mit einigen Bischöfen der Überzeugung, dass es gut wäre, die hier bei uns diskutierte und gefundene Lösung auch universalkirchlich mit Blick auf die Einheit der Kirche abzustimmen. Nochmals: Um die Klärung einiger theologischer Fragen in Abstimmung mit der Weltkirche und in Rückbindung an diese ging es uns also bei diesem angeblich konspirativen „Brandbrief“.

Aber nicht nur unter diesem formalen Gesichtspunkt, sondern auch aus inhaltlichen Gründen erschien es mir unerlässlich, weltkirchliche Orientierung einzuholen. Denn wie ich eben schon andeutete: Das Kirchenrecht lässt zwar dem Bischof und der Bischofskonferenz freie Hand, wenn es darum geht, die Bedingung der Todesgefahr um weitere bedrohliche Situationen zu ergänzen, in denen man unter bestimmten Voraussetzungen dem evangelischen Christen die Eucharistie als Quelle der Gnade spenden darf. Für die gemeinschaftliche Kommunion dagegen ist diese Regelung gerade nicht vorgesehen; diese verbietet sich ja – um nochmals das Ökumenismusdekret zu zitieren - wegen der „Bezeugung der (fehlenden!) Einheit der Kirche“ mit den evangelischen Geschwistern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wohl so ziemlich jeder Mensch freue auch ich mich über Zustimmung und Beifall. Mehr Sympathiekundgebungen hätte ich erhalten, wenn ich der Mehrheit gefolgt wäre. Ich wusste sehr wohl, dass meine Initiative mir Kritik eintragen würde, wenn ich auch nicht geahnt hatte, dass einige das Thema so gezielt hochkochen lassen würden. Geradezu erschrocken bin ich darüber, wie offen mir viele in den letzten Wochen das Recht auf eine eigene Meinung, eine eigene Glaubensüberzeugung, ein eigenes Gewissensurteil förmlich abgesprochen haben. Aber das Bischofsamt besteht in erster Linie nicht in Titeln und Ehren, sondern in Verantwortung vor Gott und den Menschen. „Gebt Acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Vorstehern bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche des Herrn sorgt, die er sich durch sein eigenes Blut erworben hat!“, mahnt der Apostel Paulus die Ältesten der Gemeinde zu Ephesus (Apg 20,28).

Wegen unserer Nachfrage in Rom sind wir als „schlechte Verlierer“ tituliert worden. Tatsächlich jedoch gleicht unser Vorgehen einem absolut legitimen und probaten Procedere in der deutschen Demokratie: Wenn Gesetze oder Regelungen ordnungsgemäß vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden, einige Mitglieder aber befürchten, diese vertrügen sich nicht mit deutschem Recht, dann können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen. Möglich ist auch der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Wir haben uns schlicht und einfach an das universalkirchliche Lehramt gewandt. Natürlich sind Mehrheiten wichtig, aber nichts geht über die Wahrheit, die sich nun einmal nicht immer mit Abstimmungen finden lässt.

Deshalb empfinde ich auch den Vorschlag mancher Theologen nicht als hilfreich, man solle die alltägliche Praxis in den Gemeinden zum entscheidenden Kriterium erheben. An jeder Kölner Fußgängerampel, die Rot zeigt, kann ich erleben, wie Menschen mit den Füßen gegen diese Verkehrsregelung stimmen – allzu oft mit tragischem Ende. Aber soll ich das Faktische tatsächlich zur normativen Kraft werden lassen? Hätte Jesus so gedacht, wäre sein Ruf zur Umkehr nie erklungen; er hätte resigniert den Kopf geschüttelt und wäre den Menschen auf ihrem Irrweg gefolgt.

Sehr geehrte Mitglieder des Diözesanrats, meine Bedenken habe ich Ihnen geschildert und theologisch zu begründen versucht. Wie aber stelle ich mir den weiteren ökumenischen Fortschritt insbesondere hinsichtlich der Ehen zwischen katholischen und evangelischen Christinnen und Christen in Deutschland vor?

In konfessionsverschiedenen Ehen kann sich das Ringen um die innerchristliche Einheit so verdichten, dass sie wahrhaft konfessionsverbindend wirken. Dabei ist es gut möglich, dass auch die Sehnsucht nach dem gemeinsamen Kommuniongang wächst. Schon früher habe ich meine Hochachtung den jenigen gegenüber ausgedrückt, die nichts vorwegnehmen und den Schmerz der Spaltung auch in ihren Ehen aushalten. Als Seelsorger habe ich aber auch Verständnis für diejenigen, die nicht mehr warten wollen und können. Wie der Papst kann auch ich diesen nicht empfehlen, einfach die Kommunion zu empfangen, würde sie aber – einer ungeschriebenen Regel der katholischen Kirche entsprechend – an der Kommunionbank auch nicht zurückweisen. Diese Frage gehört in den Raum der persönlichen Pastoral, der geistlichen Begleitung, der Beichtpastoral und der individuellen Gewissensentscheidung des Gläubigen. Man darf nur den Fehler nicht machen, vor dem wiederum der Papst selbst jüngst gewarnt hat und den die Bischofskonferenz gleichwohl gerade zu begehen droht: Pastoral begründete Ausnahmeregelungen dürfen nicht als neue Normen festgeschrieben werden, denn das würde „die Werte, die mit besonderer Sorgfalt bewahrt werden müssen, in Gefahr bringen“ (Amoris Laetitia 304). Für wichtig halte ich es, dass konfessionsverschiedene Ehepaare in unseren Gemeinden verstärkt Aufmerksamkeit und seelsorgliche Begleitung finden. Darum bitte ich alle ausdrücklich, die in der Pastoral engagiert sind, aber auch die Mitchristen solcher konfessionsverschiedener Paare.

Die Zukunft der Ökumene sehe ich sicherlich auch weiterhin im theologischen Ringen um die Wahrheit und deren unterschiedliche Ausdrucksformen. Vor allem aber sehe ich uns in einer Phase der Rezeption, in der wir die vielen schon erreichten Möglichkeiten verstehen, annehmen und umsetzen sollen. Lernen wir doch endlich den Glauben unserer ökumenischen Partner besser kennen – und zugleich unseren eigenen! Beten wir gemeinsam, hören wir zusammen auf Gottes Wort, vereinen wir uns nicht zuletzt, um soziale Herausforderungen effizienter angehen zu können, legen wir das unerschrockene Glaubenszeugnis vor den Augen einer immer weniger glaubenden Welt ab, soweit uns das schon gemeinsam möglich ist! Diese Liste ließe sich ohne Mühe verlängern.

Von entscheidender Bedeutung scheint mir schließlich in der Ökumene – übrigens wie auf dem Pastoralen Zukunftsweg – ein personal fokussiertes Vorgehen zu sein. Die gezielte Hinwendung zu den christlichen Schwestern und Brüdern muss Priorität vor Strukturen und Konzepten haben, auch wenn diese ebenfalls von Bedeutung sind. Es ist verblüffend zu sehen, wie viel an legitimer Ökumene möglich ist, wenn hüben und drüben gutwillige und geschulte Gläubige offen aufeinanderzugehen und zusammenwirken.

Christus schenkt uns nicht unbedingt die bequemen und auch nicht immer die angenehmen Lösungen, denn Gottes Gedanken sind nicht unsere Gedanken und unsere Wege sind nicht seine Wege, wie der Prophet Jesaja uns lehrt (55,8). Ein Beispiel: Der Apostel Paulus und sein Begleiter Timotheus waren ganz überzeugt von ihrem Plan, das Wort Gottes in dem heute zur Türkei gehörigen Kleinasien zu verkünden – doch „das erlaubte ihnen der Geist Jesu nicht“ (Apg 16,6-7). Gott alleine zeigt uns Wege zur christlichen Einheit auf, die wir aus eigener Kraft niemals fänden. An uns ist es, in unseren Ansichten und Konzepten Raum für diese Gotteswege zu lassen, sie zu erkennen und zu gehen. Dazu ermuntere ich uns alle von ganzem Herzen. Vielen Dank!

Kardinal Woelkis bemerkenswerte Worte zur Eucharistie: ´Hier geht es um Leben und Tod´ - Fronleichnamsprozession Kölner Dom 2018 - Ab 1 Stunde 36 Min


Foto oben: Kardinal Woelki (c) Erzbistum Köln


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Lesermeinungen

 Bernhard Joseph 9. Juni 2018 
 

@Stummel / Typische Verkürzung des Wesentlichen

Der Zusatz „der rechtlich nicht daran gehindert ist" ist nicht einfach nur ein sekundärer Aspekt, sondern durchaus wesentlich, sonst gäbe es keine Sünde, die den Empfang der heiligen Kommunion hindert.

Die Taufe berechtigt zwar grundsätzlich zum Empfang der Kommunion, aber nur dann, wenn der Glaube hinzutritt. Hier darf nicht übersehen werden, dass gerade in den frühen christlichen Gemeinden Erwachsene sich taufen ließen, weil sie sich explizit zum christlichen Glauben bekannten. Die Taufe allein garantiert aber nicht den rechten Glauben, denn sonst hätte es ja nicht das Phänomen der Häresie gegeben. Auch setzt der katholische Glaube ein eindeutig bestimmtes Kirchenverständnis voraus. Wo dieses fehlt, handelt es sich nicht um einen unbedeutenden Aspekt.

Der Text macht deutlich, dass der Autor ein völlig äußerliches, sprich formales Glaubensverständnis hat, das an keinerlei konkreten Glaubensinhalt gebunden ist. Genau das aber ist nicht katholisch!


5
 
  9. Juni 2018 
 

gemensame Kommunion 3

3
Die letztlich von Thomas von
Aquin formulierte Transsubstantiationslehre
wurde gründlich missverstanden
und wird heute von katholischen
Theologen in ein richtiges
Verständnis zu lenken versucht.
Auf evangelischer Seite ist
Luthers Vorstellung von der Realpräsenz
Christi tragend.
Heute muss man sagen: Die
theologisch unterschiedlichen
Deutungen des Herrenmahls sind
sekundäre Aspekte der Glaubensnorm,
dass wir in Brot und Wein mit
Christus wesenhafte Gemeinschaft
haben. Kein Getaufter kann und
darf dabei mit seinem Glaubensverständnis
ausgeschlossen werden.
P.W.

Ein sehr bemerkenswerter Text !!


4
 
  9. Juni 2018 
 

gemeinsame Kommunion 2

2
Der Kirche ist in der Frage von
Norm und sekundären Aspekten
schon im Apostelkonzil 49 n. Chr.
der entscheidende Weg gewiesen
worden, der auch für heute gilt: Die
Norm ist bindend, die sekundären
Aspekte nicht. Damals war die
Norm der Glaube an Jesus Christus,
die sekundären Aspekte die
Einhaltung jüdischer Gebräuche
wie die Beschneidung und die
Speisevorschriften. Christen
mussten also nicht Juden werden,
aber jüdische Christen durften andererseits
ihre Gebräuche behalten.
Bei der Kommunion ist es so:
Über 1000 Jahre hat man sich in der
Kirche keine Gedanken über die
Einsetzungsworte Jesu gemacht.
Es genügte der Glaube, in Brot und
Wein wesenhafte Gemeinschaft
mit Jesus Christus zu haben. Erst
im Mittelalter versuchte man sich
dann das Geschehen philosophisch
zu erklären.

Fortsetzung folgt


4
 
  9. Juni 2018 
 

gemeinsame Kommunion 1

Möchte gerne eine nText aus dem Bonner Genera-Anzeiger von gestern zur Diskussion stellen:

1
Der, der getauft ist, gehört voll und
ganz und ohne Einschränkung zur
Gemeinde der an Christus Glaubenden.
Dieser Grundsatz hat auch
im Katholischen Kirchenrecht seinen
Niederschlag gefunden. Dort
steht nämlich hinsichtlich der Eucharistie
im Canon 912 der bemerkenswerte
Satz: ,,Jeder Getaufte
kann und muss zur heiligen Kommunion
zugelassen werden. "
Dieser Grundsatz wird zwar eingeschränkt
durch den Zusatz „der
rechtlich nicht daran gehindert ist";
aber das ist eine sekundäre Bestimmung,
die kein ausschließendes
Gewicht gegen die primäre Norm
haben darf. Die Katholische Kirche
sollte sich im Canon 912 nicht selbst
untreu werden, indem sie im Widerspruch
zur eigenen Norm einen
sekundären Aspekt rechtlich bindend macht.

Fortsetzun folgt


4
 
 JP2B16 8. Juni 2018 
 

@Bernhard Joseph, "Wer diesen "Hirten" folgt, konvertiert, ohne es zu merken!"

...ist sehr schön formuliert. "Ohne es zu merken": ein Geniestreich des Widersachers (er weiß, dass ihm nicht mehr viel Zeit bleibt). "Reform" ist hierzulande durchweg positiv besetzt, ergo "Reformkatholik". Ja, die Spaltung ist längst Realität, sie geht vom Herzen aus. Hier der empathische Reformkatholik, der dem Menschen schon hier auf Erden vermeintlich Gutes angedeihen lassen möchte (Hl. Kommunion für WvG und Protestant, Ehe für den Priester, Priesteramt für die Frau usw.) und tendenziell Groll gegen alle Obrigkeit und Herrschende hegt (und der Eintrag R.K. muss für die Lohnsteuerkarte nicht einmal verändert werden). Und dort der traditionelle, oder besser "genuine" Katholik, der den Blick auf das ewige Heil des Menschen hat, was Entbehrung und Entsagung hier auf Erden mit sich bringt (was der Reformkatholik partout nicht einsieht), einfach dem Evangelium und der durch steten Anruf des Hl. Geistes errungenen Wahrheit, die in den Weisungen des Lehramtes ihren Ausdruck findet, folgt.


4
 
 lesa 8. Juni 2018 

Wer hörbereit ist, für den ist es einleuchtend

@Bernhard oseph: Da haben Sie wieder das Problem in aller Kürze sehr klar aufgezeigt, so dass die Erfordernis des Lehramtes bzw. der lebendigen Überlieferung einleuchtend wird jedem, der hörbereit ist, danke. Die Kirchengeschichte gibt doch ausreichend "Anschauungsunterricht"!


5
 
 Ullrich 8. Juni 2018 
 

Gut

Dem Kardinal sei zu danken, dass er für die kath. Kirche um Klarheit in Rom, mit anderen sieben weiteren Bischöfen gebeten hat. Diese Frage war für mich von Anfang klar, kann eine nationale Bischofskonferenz nicht allein beantworten, sie betrifft die Grundsäulen der kath. Kirche. Aus meiner Sicht wäre dies nur über ein Konzil möglich, was mit Sicherheit zur Zeit nicht zu erwarten ist. Insofern sollten wir auch Dankbarkeit empfinden, wie der Stand der Ökumene ist. Und weiter gehen. Die Kommuniongemeinschaft steht am Ende einer Kircheneinheit im Mittelpunkt und nicht jetzt.


5
 
 Bernhard Joseph 8. Juni 2018 
 

@hape "treu zum Lehramt stehen" versus "Reformkatholizismus"

Die Treue zum Lehramt bedingt den Glauben an eine überzeitliche Wahrheit, die wir nicht selbst gefunden, sondern die uns offenbart wurde. Zentral für den Katholizismus ist also der Glaube an die Offenbarung Gottes, wobei Offenbarung über die bloße Schrift hinausreicht.

Der Protestantismus meint zwar im sola scriptura sich auf die Offenbarung allein zu stellen, verkennt aber, dass die Interpretation der Schrift reiner Willkür überlassen ist und somit unendlich viele Interpretationen gleichwertig nebeneinander stehen. Einen einheitlichen protestantischen Glauben gibt es nicht und hat es nie gegeben. Insofern kann Ökumene hier nur heißen, dass Offenbarung ins Vieldeutige und damit völlig Unverbindliche aufgelöst würde. Dabei ist dann nicht einmal mehr klar, ob der jeweilige Glaubensinhalt überhaupt noch etwas mit dem christlichen Glauben zu tun hat oder sich nicht schon so weit individualisiert hat, dass er eigentlich gar keine tragfähigen Glaubensinhalte mehr findet.


5
 
 Bernhard Joseph 8. Juni 2018 
 

@Rolando - Das immer wieder sich zeigende Grundproblem

Bei der Frage, was eine Ökumene voranbringt oder hindert, steht das jeweils zentrale Wahrheitsverständnis der beiden Konfessionen im Mittelpunkt. Wird Wahrheit dynamisch aufgefasst, also relativ, dann kann es keine festen, will heißen, objektive Glaubenswahrheiten geben. Wahrheit ist dann abhängig vom menschlichen Willen und seinen zeitlichen Determinationen.

Eine solche Glaubensauffassung findet sich schon im Römischen Reich und im Hellenismus, wobei Religion funktional an den Staat gebunden blieb. Im Grunde handelt es sich dann nicht um einen Glauben im tieferen Sinne, sondern um bloß äußerliches Brauchtum, mit fließender Mythenbildung.

Genau das sieht man aber heute auch bei protestantischen Bischöfen, die locker zwischen politischem Funktionsträger und Kirchenfunktionär wechseln und dabei Glaubensinhalt nach Belieben entleeren. Man zählt sich einer Gemeinschaft zu, ohne diese auf einen festen Wahrheitsgrund zu stellen. Ökumene wird dann zur Preisgabe des Wahrheitsanspruches.


6
 
 Rolando 8. Juni 2018 
 

Fortsetzung

Den Protestantismus nicht! Weil die Spaltung Reformation genannt wurde, daher der Irrtum. Mal nach Gustav- Siewert Akademie googeln, und über die einzigartige authentische Lutherforschung nachlesen. Mt 15,14 Wenn ein Blinder, (Bedford-Strohm) einen Blinden führt, (Marx), können beide in eine Grube fallen. Wort des lebendigen Gottes.
Beten wir!


5
 
 Rolando 8. Juni 2018 
 

Er gibt keine Ruhe, will es auf Weltkirchenebene durchsetzen.

Luthers Arm, Bedford-Strohm in der FAZ.
„Im Kern geht es bei dem Streit um den Weg der Ökumene doch um die Frage des Apostels Paulus im 1. Korintherbrief: „Ist Christus etwa zerteilt?“ Die Antwort darauf kennen wir. Das Ziel der Einheit der Kirche ist uns biblisch aufgegeben. Wer den Weg der Mehrheit der deutschen Bischöfe nicht mitgehen kann, der muss auf die Problemanzeige des Paulus eine bessere Antwort finden. Kardinal Marx jedenfalls wirbt unermüdlich für seine Überzeugung. Und darin unterstütze ich ihn mit allem Nachdruck“.
Er begreift nicht, das sich die Protestanten von der Kirche Jesu Christi, der röm. kath. Kirche abgespalten haben. Er glaubt an das Märchen „Reformation“, er hat Marx im Griff. Es muß und das ist machbar, den Protestanten ihr falsches Schriftverständnis anhand der Kirchenväter nachgewiesen werden. Zumal der lebendige und auferstandene Jesus in vielen nachbiblischen Offenbarungen seine Kirche, eben die röm. Katholische bestätigt. Den Protestantismus nicht!


5
 
 Bernhard Joseph 8. Juni 2018 
 

Kirchenspaltungen

Wenn man das, was Kardinal Marx sagt, neben das stellt, was Kardinal Woelki hier mit Bezug auf die gültige katholische Lehre sagt, dann muss man wohl konstatieren, dass mittlerweile in unserem Land eine zweite Kirchenspaltung und zwar mitten in der Katholischen Kirche, stattgefunden hat.

Die Kardinäle Marx, Kasper und Feige, um nur diese zu nennen, stehen dem Protestantismus näher als der katholischen Glaubenslehre. Wer diesen "Hirten" folgt, konvertiert, ohne es zu merken!


9
 
 kreuz 7. Juni 2018 

@carolus romanus

"Woelki recharched".
das ist ja das (kleine?) Wunder:
vor ein paar Jahren (Kard. Woelki ist ja seit Ende 2014 in Köln), aber vielleicht erst seit Ende 2016 oder im Verlauf von 2017 (das mögen die Kommentatoren hier genauer beurteilen)ist an Ihm wohl eine Gnade geschehen, er hat sich (nicht kontinuierlich, sondern im zick-zack-Kurs) vom vorgegebenen DBK-mainstream entfernt, auch von der veröffentlichten Meinung darüber was in Deutschland "katholisch" sei, und ging Seinen eigenen Weg bzw den Weg den Ihm Christus zuwies.
spätestens am Donnerstag vor 1 Woche hat man gespürt, daß der Mann "bewegt wurde" und auch selbst die Gläubigen bewegt. das war ein großes Echo hier.
Kardinal Marx ist diese Gnade der Umkehr bis jetzt "erspart" geblieben, aber er spart an der falschen Stelle. und er sollte in sich gehen.

www.kath.net/news/63984


4
 
  7. Juni 2018 
 

@Stefan Fleischer

"Mit dem Zurückweisen einer Person beim Kommunionempfang hätte ich sehr Mühe,"

Genau das bräuchten Sie nicht zu haben, denn gerade das schließt Woelki dezidiert aus,
"würde sie aber – einer ungeschriebenen Regel der katholischen Kirche entsprechend – an der Kommunionbank auch nicht zurückweisen."


2
 
 carolus romanus 7. Juni 2018 

Nein, der Kardinal

ist nicht „Meißner reloaded“,
sondern vielmehr „Woelki recharged“.

Sein väterlicher Mentor und Förderer freut sich im Himmel. Mut und Gradlinigkeit scheint eine Voraussetzung für den Bischofssitz von Köln zu sein. Können nicht alle von sich sagen.


10
 
 jabberwocky 7. Juni 2018 

@kreuz

Löwe von Köln, das ist treffend gesagt. Ich empfinde höchsten Respekt vor dem, was er die letzten Wochen geleistet hat.


11
 
  7. Juni 2018 
 

@kreuz

Seien Sie sicher, er wird es nicht.
Dafür hat er hier in seinem Bistum viel zu wenig Rückhalt.


4
 
 kreuz 7. Juni 2018 

@hauch

vor 1, 2 Wochen hab ich Kard. Woelki halb Spaß/ halb Ernst als "Löwe von Köln" in ANlehnung an Kard. von Galen bezeichnet.

jetzt ist der Spaß weggefallen, er IST ein Löwe :-)

www.kathtube.com/player.php?id=45377


8
 
 kreuz 7. Juni 2018 

lieber Kardinal Woelki, hoffentlich baldiger DBK-Vorsitzender,

nach der folgenden Feststellung von Ihnen:

"Geradezu erschrocken bin ich darüber, wie offen mir viele in den letzten Wochen das Recht auf eine eigene Meinung, eine eigene Glaubensüberzeugung, ein eigenes Gewissensurteil förmlich abgesprochen haben. Aber das Bischofsamt besteht in erster Linie nicht in Titeln und Ehren, sondern in Verantwortung vor Gott und den Menschen."

möge Franziskus -so er es denn ernst meint- die sogenannte "Mehrheit" entlassen, nach dem Vorbild in Chile, und einen Neuanfang ermöglichen, in dem nicht die "veröffentlichte Meinung", sondern der apostolische katholische Glauben wieder verkündet wird.

www.kathtube.com/player.php?id=45489


8
 
 JP2B16 7. Juni 2018 
 

Wie sehr doch vermisse ich mein Heimatbistum! Nochmals Großen Dank an Kardinal Woelki!

Wenn ein JEDER! in seiner Todesstunde glaubhaft seine Sünden im Leben bekennt und bereut und dann um die Hl. Kommunion bittet, ist es die "berühmte" Bekehrung in der Schlußminute - auf dem Sterbebett, und man tritt dann als gläubiger Katholik die letzte Heimreise an (ein Schelm wer jetzt Böses dabei - also ans Taktieren denkt). Das ist die wahre Barmherzigkeit Gottes! Und nicht WvG oder Andersgläubigen (die Protestanten nun einmal sind ohne dabei den Menschen als solchen damit zu bewerten - hier möge man stets fein differenzieren: Protestant sind sie ja zumeist unverschuldet) die Hl. Kommunion zu spenden als sei es bloße Speise. Ein JEDER Mensch ist für ein ewiges Leben im Vaterhaus bestimmt. Wie Kardinal Woelki zu Fronleichnam selbst vortrefflich anmahnte: da geht es ums Ganze, "es geht um Leben und Tod". Und um die Not des Sterbenden weiß Gott und ER wird ihn retten, weil er sein Herz kennt. Gibt es ein schöneres Bild von Barmherzigkeit!


12
 
 Stefan Fleischer 7. Juni 2018 

Ein weiterer Aspekt

Irgendwie bin ich froh, nicht mehr Kommunionhelfer zu sein. Mit dem Zurückweisen einer Person beim Kommunionempfang hätte ich sehr Mühe, ausser vielleicht bei offensichtlichem Missbrauch, z.B. bei einer offenen Provokation. Was aber meines Erachtens dringen wäre ist, dass in der Verkündigung wieder mindestens so viel von den Glaubensinhalten und den Unterschieden zu den anderen Konfessionen und Religionen gesprochen würde wie von den Erfordernissen der sozialen Gerechtigkeit etc. Dann wäre es auch möglich immer wieder darauf hinzuweisen, dass jeder, ob Katholik oder nicht, die Verantwortung für sein Tun und Lassen vor Gott dem gerechten Richter zu tragen hat. "Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt." (1.Kor 11,29) Ob dann nicht auch eine ungenügende Verkündigung mitschuldig ist, sollten wir uns auch wieder einmal fragen.


11
 
 Rolando 7. Juni 2018 
 

Wie es der kath. Katechismus vorgibt,

Wenn eine schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (Can 844 § 4). Das aktuelle Ökumenische Direktorium (1993) schließt sich dieser Regelung an.
Das ist schon lange so, doch wie sollen Protestanten in rechter Weise disponiert sein?
Gehen sie zur Beichte, ist da Sündenbewusstsein vorhanden, wo doch der Protestantismus die Sünden legimitiert hat, bis zum Homopäärchen im Pfarrhaus? Und lässt sich wirklich kein protestantischer Abendmahlspender finden?
Da leider auch viele Katholiken nicht mehr beichten, verstehen viele den Unterschied nicht.
Ich denke es ist, wie es die Muttergottes in Medjugorie sagt, sehr wichtig für den Klerus zu beten!


13
 
 lakota 7. Juni 2018 
 

DAS ist ein Kardinal!

Was für klare, starke Worte! Gott segne und behüte Sie, lieber Kardinal Woelki.


18
 
 hauch 7. Juni 2018 
 

Danke

Was für Worte! Da läuft mir das Herz über. Vielen Dank Karinal Woelki


19
 
 Montfort 7. Juni 2018 

Volle Zustimmung, Hochachtung und größter Dank, Herr Kardinal!

Wohlgesetzte Worte aus einem für den Hl. Gesist und die Anliegen der Menschen offenem Herzen, vorgetragen mit klarem Verstand - danke!

Das ist katholisches Lehramt eines Bischofs!

Eine besonders feine Beobachtung: "Denn die eheliche Liebe löscht ja die Unterschiede in den religiösen Überzeugungen der Ehepartner nicht aus, übergeht sie nicht einfach, sondern achtet sie vielmehr respektvoll."

Danke!


22
 
 lesa 7. Juni 2018 

So sieht treuer und sorgfältiger Hirtendienst aus

Das ist wunderbar! Dem Anliegen der Liebe und der Wahrheit verpflichtet. Es gibt das eine ohne das andere gar nicht. Fest beten!


23
 
 tünnes 7. Juni 2018 
 

Was bin ich froh über solch einen Bischof!!!!!!!!


20
 
 SpatzInDerHand 7. Juni 2018 

Das liest sich aber deutlich anders als manche Äußerung etwa von Marx und Feige!

Da halte ich mich lieber an die Worte des Kölner Kardinals statt an andere bischöfliche Erläuterungen und Irreführungen.
Meinen Respekt, Herr Kardinal Woelki, möchte ich Ihnen by the way hiermit auch ausdrücken!


27
 

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