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Bistum Trier: Kritiker der Bistumsreform rufen zur Demo

21. September 2018 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Im Bistum Trier kommt es im Oktober zu einer Großdemo rund um die umstrittene Strukturreform. Inzwischen kritisieren bereits 213 Pfarreien diese Reform


Trier (kath.net)
Im Bistum Trier spitzt sich die Diskussion rund um die umstrittene Strukturreform des Bistums, bei der es nur noch 35 Großpfarreien geben soll, zu. Im Oktober plant daher die Initiative „Kirchengemeinde vor Ort“ eine Protestkundgebung in Trier. Dies berichtet die "Saarbrücker Zeitung". "Die Entscheidung zu demonstrieren, ist uns nicht leicht gefallen, aber wir sind mit unserem Latein am Ende“, erklärt Harald Cronauer, Vorsitzender des Pfarreienrats Quierschied und Mitbegründer der Initiative, der Zeitung. Man habe mit dem Bistum vier Gespräche geführt, doch seien man dabei nicht ernstgenommen. Laut eigene Aussagen unterstützen bereits 213 Pfarreien die Initiative.


Durch die Strukturreform lasse sich auch Geld sparen, so die Initiative. Diese These wird auch vom Paderborner Professor Gerhard Henckel unterstützt. Es gebe keine finanziellen Vorteile, aber „verheerende soziale und demokratische Mitmachverluste“. „Das Bistum hatte 2017 die höchsten Kirchensteuereinnahmen aller Zeiten trotz der Austritte“, erinnert Cronauer, die Ausgaben für die Gemeinden betragen nur 15 Prozent. Hier könne man "gar nicht viel" einsparen.

Auch den vermeintlichen Priestermangel relativiert Cronauer. "Es gibt im Bistum fast 300 aktive Priester und zusätzlich 270 Pensionäre, von denen über 50 Prozent noch aktiv sind." Eine Prognose, was 2040 sei, sei derzeit gar nicht möglich. "Es darf doch heute noch nicht alles kaputt gemacht werden, wie sollen so Menschen motiviert werden und neue Priester berufen werden?"

Für Oktober werde man jetzt eine Großdemo planen. Bewirke der Protest nichts, dann schließt der Jurist nicht aus, vor dem Kirchengericht zu klagen. Großpfarreien seien seiner Auffassung zufolge nach dem Kirchenrecht nicht zulässig. Zudem sehe laut dem Juristen das Kirchenrecht vor, dass der „Priester Hirte der Gemeinde“ ist, ein dreiköpfiges Leitungsgremium, bei dem zwei Laien den Priester überstimmen könnten, sei nicht zulässig.

https://www.kirchengemeinde-vor-ort.de


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