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Indisches Gericht lehnt Bischofs-Freilassung gegen Kaution ab

4. Oktober 2018 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Oberster Gerichtshof von Kerala lehnt Antrag des verhafteten Bischofs Mulakkal ab - Verdacht auf sexuellen Missbrauch einer Ordensfrau – Kardinal Alencherry verweigerte dem Opfer Hilfe: „Nicht zuständig“ - Von Petra Lorleberg


Thiruvananthapuram (kath.net/pl) Der Oberste Gerichtshof des indischen Bundesstaates Kerala lehnte den Antrag des inhaftierten katholischen Bischofs Franco Mulakkal ab, gegen Kaution auf freien Fuß zu kommen. Das berichtete die asiatische katholische Nachrichtenagentur „ucanews“. Gegen den aus dem südindischen Bundesstaat stammenden Bischof von Jalandhar (Provonz Dehli) liegen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs einer katholischen Ordensfrau vor, die das Gericht inzwischen offenbar nicht mehr als von vornherein unglaubwürdig abtun möchte. Die Ordensfrau und einige ihrer Unterstützer (darunter Priester) hatte durch eine öffentliche Demonstration für Aufmerksamkeit gesorgt, nachdem zuvor weder staatlicherseits noch kirchlicherseits nennenswerte Reaktionen auf ihre dokumentierten Schilderungen gekommen waren. Vgl. dazu den kath.net-Artikel: „Nicht einmal eine Eingangsbestätigung aus der Nuntiatur“. Der Bischof war vor der Demonstration offenbar weder seitens des Staates noch seitens der Kirche zum Thema kontaktiert worden. Bischof Mulakkal lässt seit Mitte September sein Amt als Ortordinarius ruhen, die Amtsgeschäfte hat er vorübergehend in die Hand eines Priester gelegt. Allerdings hat er keinen Amtsverzicht erklärt. Am 21. September wurde Mulakkal nach Polizeiverhör verhaftet.


„ucanews“ erinnerte auch an ein Telefongespräch zwischen der mutmaßlich zum Opfer sexueller Übergriffe gewordenen Ordensfrau und Kardinal George Alencherry im Juni. Die Ordensfrau hatte das Oberhaupt der Katholiken des syro-malabarischen Ritus um Hilfe gebeten. Alencherry verweigerte seine Hilfe mit dem Hinweis, dass er nicht für Kleriker des lateinischen Ritus zuständig sei. Daraufhin bat ihn die Ordensfrau, ihr zu einem Termin mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz des lateinischen Ritus zu verhelfen, Kardinal Oswald Gracias. Alencherry verweigerte auch dies. Er sagte zu der Ordensfrau: „Gehen Sie selbst nach Mumbai und sprechen Sie ihn direkt an.“ Das Telefongespräch zwischen der Ordensfrau und Großerzbischof Alencherry wurde allerdings aufgenommen und später geleaked. Alencherry war Anfang 2018 nach missglückten Grundstücksspekulationen mit einem Wertverlust von etwa 11 Millionen Euro für das Großerzbistum. Im vergangenen Juni entzog ihm Papst Franziskus durch die Ernennung eines Apostolischen Administrators sede plena die Jurisdiktionsgewalt.

Opfervertreter weisen in Indien sowohl innerkirchlich wie auch hinsichtlich des Staates immer wieder darauf hin, dass die Vorwürfe von Frauen nicht ausreichend ernstgenommen würden.


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Lesermeinungen

 Maxim 4. Oktober 2018 
 

Adamo

Was soll Ihr Lesebrief? Ist die Schuld bewiesen? Warten wir doch ab. Es gibt auch Beschuldigungen aus Hass.


1
 
 Adamo 4. Oktober 2018 
 

Kaution! - Schreckliche Uneinsichtigkeit für schwere Sünden -

Offenbar meint man in der indischen Kirche, dass man sich mit Geld von schweren Sünden rein waschen kann. Das klingt mir so wie im Mittelalter: "Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt".


4
 

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