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Bußgeld wegen verweigertem Schulbesuch einer Milli Görüs-nahen Moschee12. April 2019 in Deutschland, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Imamin Seyran Ates: Ein Paar will nicht, dass sein Sohn an einem Schulausflug in eine #MilliGörüs-Moschee teilnimmt
Die 50 Euro waren eine Investition in die Weltoffenheit des Kindes.
Berlin (kath.net) Letztinstanzlich wurde nun bestätigt, dass die Eltern eines damals 13-Jährigen 50 Euro Bußgeld bezahlen müssen, weil sie ihren Sohn 2016 nicht am Schulausflug in die örtliche Moschee teilnehmen ließen. Darüber berichtete die Welt und beschrieb die Moschee folgendermaßen: Die Centrum-Moschee Rendsburg ist Mitglied im Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland, welches der als islamistisch geltenden Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) nahestehen soll. Die IGMG war über mehrere Jahre vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet worden. 
Die Berliner Imamin Seyran Ateş der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee erläuterte zu diesen Nachrichten auf Twitter: Ein Paar will nicht, dass sein Sohn an einem Schulausflug in eine #MilliGörüs-Moschee teilnimmt. Es soll Strafe zahlen, unterliegt schließlich vor Gericht. Darf ich es so ausdrücken? Die 50 Euro waren eine Investition in die Weltoffenheit des Kindes. Außerdem findet sich in den sozialen Netzwerken Kritik mit dem Tenor, dass man es als Messen mit zweierlei Maßstab empfinde, wenn Schuleschwänzen wegen eines Moscheebesuches bestraft werde, Schuleschwänzen für Klimademonstrationen aber nicht.
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Lesermeinungen | Chris2 16. April 2019 | | | @Montfort Jetzt haben Sie mich kurz irritiert. Seyran Ates ist allerdings kaum verdächtig, Islamisten zu unterstützen. "Die 50 Euro waren eine Investition in die Weltoffenheit des Kindes" bedeutet also sicherlich eher eine Ermutigung an Eltern, lieber 50 Euro zu bezahlen, als ihre Kinder zu Islamisten zu schicken. Aber es ist missverständlich, ja. |  0
| | | Montfort 13. April 2019 | |  | Chris2 - Verwechseln Sie da nicht etwas? Oder stimmen Sie wirklich Frau Seyran Ates zu, die meint, die Strafe diente der "Weltoffenheit des Kindes"?! :-( |  2
| | | 13. April 2019 | | | Dass aber muslimische Eltern ihren Kindern verbieten, eine kath. Kirche zu betreten ist völlig legitim!
Von Muslimen wird auch nicht verlangt weltoffen zu sein - das wäre ja auch ein Widerspruch in sich!
Armes Deutschland! |  7
| | | Chris2 12. April 2019 | | | Den Kommentar in der WELT "Wer den Termin mit dem Schöpfer schwänzt" von Martin Niewendick kann man auch nur empfehlen. Aber Achtung: Ein wenig Sarkasmus ist dabei. |  2
| | | Chris2 12. April 2019 | | | Freitags auch Pflicht? Ist der Besuch andersgläubiger Einrichtungen auch freitags Pflicht oder gilt da der Klimaprotestjoker? Und gilt dieser Joker nur bei Kirchen und Synagogen oder auch für Einrichtungen der neuen Leitreligion? Danke an Frau Ates für ihre stetes sehr klare Kritik. Seyran Ates muss übrigens, wie u.a. auch Hamed Abdel-Samad, unter Polizeischutz leben. Und Schuld daran sind garantiert nicht "katholische Fundis". |  8
| | | 12. April 2019 | | | Gleichheit? Für die muslimischen Kinder ist es völlig selbstverständlich, dass sie NICHT in die Kirche mitgehen müssen. Auch nicht zu einem Besuch ohne Gottesdienst! Das ist ihnen nicht zuzumuten.
Warum gilt hier der Gleichheitssatz nicht? |  16
| | | Konrad Georg 12. April 2019 | | | Ja mei, unsere Richter,
unsere Justiz,
unsere Gesetze,
ein Jammer! |  17
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