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| Untreue-Ermittlungen gegen Bischof Schwarz abgeschlossen14. Juni 2019 in Österreich, keine Lesermeinung Weitere gegen den vor einem Jahr nach St. Pölten gewechselten Bischof geäußerte Vorwürfe sind finanzstrafrechtlicher Natur und derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen. Klagenfurt (kath.net/KAP) Gegen den früheren Kärntner und nunmehrigen St. Pöltner Bischof Schwarz wird nicht weiter wegen Untreue ermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) teilte am Donnerstag auf Anfrage der Austria Presseagentur mit, man habe in der Angelegenheit bereits einen Vorhabenbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. Der Inhalt dieses Berichts, der auch Auskunft gibt ob eine Anklage angestrebt wird oder die Ermittlungen eingestellt werden sollen, wird nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Justiz hatte wegen Untreueverdachts gegen Schwarz ermittelt sowie gegen eine langjährige Mitarbeiterin des Bischofs, die nach ihrer Kündigung durch die Kärntner Diözesanleitung das Arbeitsgericht angerufen hatte. Der damit befasste Richter übermittelte damals sämtliche Unterlagen an die Anklagebehörde, worauf ein Verfahren eingeleitet wurde. Andere Vorwürfe, bei denen es um durch Schwarz in seiner Zeit als Kärntner Bischof geäußerte Einladungen zur Jagd auf das bischöfliche Mensalgut Gurk-Klagenfurt ging, haben die Korruptionsermittler fallen gelassen. Man sehe keinen Anfangsverdacht und es werde zu keiner Anklage kommen, hieß es dazu bereits am Mittwoch. Weitere gegen den vor einem Jahr nach St. Pölten gewechselten Bischof geäußerte Vorwürfe sind finanzstrafrechtlicher Natur und derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen. Geprüft wird dabei, ob es ein Finanzvergehen in Zusammenhang mit dem vor einigen Jahren durch das bischöfliche Mensalgut getätigten Verkauf einer Wohnung gab. Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuDiözese Gurk-Klagenf
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