Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  4. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  5. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  6. Wahrheit ist heilsrelevant
  7. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  8. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  9. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  10. Die 'Akte Lügenfritz': Wenn Staatsgläubigkeit die Meinungsfreiheit verdrängt
  11. Papst Pius X.: ‚Was brauchen wir heute am meisten, um die Gesellschaft zu retten?
  12. Großes Kardinalstreffen mit dem Papst - KI statt Liturgie
  13. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium
  14. "Ich glaube, dass ich glaube"
  15. Papst an Pfadfinder: „Ihr verbindet auf kluge Weise das Buch der Natur mit dem Wort Gottes“

Keine Spätabtreibung sondern Totschlag - Bewährungsstrafe

20. November 2019 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihr im geöffneten Mutterleib in der 32. Schwangerschaftswoche ihre Nabelschnur abgeklemmt und Kaliumchlorid gespritzt wurde.


Berlin (kath.net) Mit Beginn des Kaiserschnittes war die Abtreibung einer der beiden Zwillinge in der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr zulässig, seine Tötung war vielmehr gemeinschaftlich verübter Totschlag in einem minderschweren Fall. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Berlin am Dienstag. Das berichteten der „Tagesspiegel“ und weitere Medien. Mit Beginn der Eröffnungswehen werde das Kind – strafrechtlich gesehen – vom Fötus zum Menschen. Direkt vor dem Kaiserschnitt wäre ein „selektiver Fetozid“ durch die Bauchdecke rechtlich noch erlaubt, allerdings mit einem gewissen Risiko für den anderen Zwilling behaftet gewesen. Der Vorsitzende Richter Matthias Schertz sagte wörtlich: „Auch Feld-, Wald- und Wiesenärzte wissen, dass es verboten ist, ein Kind im offenen Mutterleib totzuspritzen.“ Die Geburt habe mit der Eröffnung des Uterus begonnen, daher habe kein Schwangerschaftsabbruch vorgelegen. Der Richter kritisierte weiter, dass „ein Aussortieren eines kranken Kindes am offenen Mutterleib“ nicht hinnehmbar sei, so etwas sei auch ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen. Die Angeklagten hätten eine rote Linie überschritten.


Einer der beiden Zwillinge hatte nach Komplikationen eine massive Hirnschädigung, da sich die beiden eineiigen Zwillinge dieselbe Plazenta teilten – es war eine Hochrisikoschwangerschaft. Die Eltern entschieden sich nach ärztlichen Beratungen zur Spätabtreibung des behinderten Zwillings. Die Verteidigung argumentierte, dass ihre Mandanten den „maximal sicheren Weg für den gesunden Zwilling“ gewählt hätten. Sie seien davon ausgegangen, „dass ein Fötus ein Fötus ist, solange er in der Gebärmutter ist“. Die Anwälte plädierten auf Freispruch.

Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihm im geöffneten Mutterleib die Nabelschnur abgeklemmt und Kaliumchlorid gespritzt wurde.

Den Vorgang aus dem Jahr 2010 zeigte ein Mitarbeiter 2013 anonym an, weil er die in dieser Berliner Geburtsklinik üblichen Spätabtreibungen nicht hinnehmen konnte.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwältin und verhängte gegen den damaligen Chefarzt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung; gegen die Oberärztin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, außerdem droht ihr eventuell der Verlust der Approbation. Es wurden Rechtsmittel eingelegt, es wird erwartet, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof geht.

Link zum Beitrag des „Tagesspiegel“: Totschlag-Urteil gegen Frauenärzte – „Die rote Linie wurde überschritten"


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  2. Pensionierter Pastor in Nordirland nach Predigt in Schutzzone um Abtreibungsklinik verurteilt
  3. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  4. Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen
  5. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  6. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  7. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  8. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  9. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  10. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  4. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  5. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“
  6. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  7. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  8. Das brennende Herz des heiligen Philipp Neri: Ein wissenschaftlich dokumentiertes Pfingstwunder
  9. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  10. Arche-Noah-Nachbildung feiert 10-jähriges Jubiläum
  11. Die große Kraft der Marienverehrung in der Endzeit
  12. Schönborn: Glaube braucht Tradition und kirchliche Einheit
  13. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  14. Schottischer Pfadfinderjunge verweigert Verbeugung vor Allah in der Moschee
  15. Fossile Bäume lösen Debatte um Arche Noah und die Sintflut aus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz