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Kirchensteuernachzahlung von Atheistin: Gericht gibt Kirche recht

17. Dezember 2019 in Deutschland, 21 Lesermeinungen
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Bizarres Gerichtsurteil in Deutschland: Wer als Kind in Deutschland getauft wird, aber nicht explizit aus der Kirche austritt und über ein eigenes Einkommen verfügt, von dem darf die Kirche als Erwachsenem Kirchensteuer verlangen, auch von Atheisten.


Berlin (kath.net) Wer als Kind in Deutschland getauft wird, aber nicht explizit aus der Kirche austritt und über ein eigenes Einkommen verfügt, von dem darf die Kirche als Erwachsenem Kirchensteuer verlangen. Das bestätigten die Richter am Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 12. Dezember, wie idea berichtet. In dem konkreten Fall klagte eine Frau gegen die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, weil sie in zwei Bescheiden gezwungen wurde, Kirchensteuer zu entrichten.


Die Frau wurde nach Taufregister der Evangelischen Kirchengemeinde Bitterfeld im Jahr 1953 getauft, die Eltern traten später aus der Kirche aus. Die Frau gab in einem ihr von der Kirchensteuerstelle im September 2011 zugesandten Fragebogen an, nicht getauft zu sein. Als die Kirchensteuerstelle im Oktober 2011 von der Kirchengemeinde auf Anfrage jedoch erfuhr, dass die Klägerin 1953 getauft worden sei, wurde die Frau mit zwei Bescheiden für 2012 und 2013 zur Kirchensteuerentrichtung herangezogen.

Die Frau gab an, dass ihr eine Kirchenmitgliedschaft ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Die Klage wurde aber vom Gericht zurückgewiesen, möglicherweise kommt es aber zu einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.


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Lesermeinungen

 Lilia 19. Dezember 2019 
 

@encense

Beim Lesen Ihres Kommentars musste ich an folgenden Witz denken:

Ein Mann geht zum Pfarrer und bittet ihn, seinen Hund zu taufen. Dieser erwidert entrüstet: "Ich taufe doch keine Hunde!" "Wenn das so ist", entgegnet der Mann enttäuscht, "dann werde ich eben den evangelischen Pfarrer bitten und ihm die 200 Euro dafür geben."
"Lassen sie mal gut sein", meint daraufhin der kath. Geistliche, "wir besprechen auch gleich den Termin für die Firmung und die Hochzeit."


2
 
 Lilia 19. Dezember 2019 
 

Sie wird ja inzwischen hoffentlich offiziell ausgetreten sein...

...sonst ist ihr wirklich nicht mehr zu helfen!!


1
 
 Mariat 19. Dezember 2019 

Danke

Werter Zeitzeuge,
so ist es(leider)bestimmt, wie ich nun durch Sie erfahren habe.

Gesegnete Weihnachten
Mariat


1
 
 Turgon 18. Dezember 2019 
 

Was bitte...

...soll an diesem Urteil "bizarr" sein? Juristisch absolut korrekt.

Unabhängig davon kann man natürlich über Sinnhaftigkeit von Kirchensteuer (in Deutschland) oder Kirchenbeitrag (in Österreich) diskutieren.

Unabhängig davon wird man mit der Taufe nicht nur in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen, sondern gilt auch vor dem Staat als Mitglied der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Ob diese Mitgliedschaft mit der persönlichen Lebensführung übereinstimmt ist dabei nebensächlich.

Aufgrund der staatlich garantierten Religionsfreiheit ist ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft jederzeit möglich. Dies wird der Frau ja auch gar nicht verwehrt. Dass sie nicht wusste, dass die getauft wurde ist wieder ein völlig anderes Thema.


2
 
 Zeitzeuge 17. Dezember 2019 
 

Werte Mariat,

gestatten Sie mir bitte eine theologisch
begründete Korrektur:

Die theologischen Wirkungen der Taufe
und der Firmung setze ich als bekannt
voraus, daher beschränke ich mich auf
die Kirchenmitgliedschaft.
Die Eingliederung in die kath.
Kirche ist eine der zentralen Wirkungen
der gültigen Taufe, vgl. auch § 849 CIC!

Die Firmung führt neben den bekannten
theologischen Wirkungen zu einer vollkommeneren Verbindung mit der hl.
kath. Kirche, vgl. § 879 CIC.

Wer also gültig getauft ist und aus irgendeinem Grund nicht gefirmt wurde,
ist auf jeden Fall totzdem auch Vollmitglied der kath. Kirche.

Die jetzt angesprochene Kirchensteuerpflicht beruht auf deutschem Staatskirchenrecht, der
Staat anerkennt also, daß mit der
Taufe die Kirchenzugehörigkeit beginnt
und dann dadurch bei einer späteren Einkommensteuerpflicht grunds.
auch die Kirchensteuerpflicht gegeben
ist, bitte auch ggfls. meine Replik an
den werten User Triceratops beachten, darin auch meine pers. Meinung zu dieser
Zwangsabgabe!


6
 
 Zeitzeuge 17. Dezember 2019 
 

Werter Triceratops,

Zu Ihrer Frage:

In Deutschland wird diese (Zwangs)-Zuwendung von den Finanzämtern eingezogen
und u.a. an die kath. Kirche weitergeleitet (gegen Berechnung),
daher nennt sich das dann "Kirchensteuer".

Der "Kirchenbeitrag" ist Österreich wird
ja unmittelbar an die "Kirchenbeitragsstelle" abgeführt, daher
entfällt dort der Begriff "Steuer".

Der deutsche Staat anerkennt, daß die
Kirchenzugehörigkeit mit der Taufe beginnt und somit auch für Einkommensteuerpflichtige grundsätzlich die Kirchensteuerpflicht, die auf einer
Art Entschädigung für die 1803 bei
der Säkularisation vorgenommenen,
radikalen Enteignungen der kath.
Kirche in Deutschland fußt. Diese KSt.
ist als Sonderausgabe bei der Eink.St.
absetzbar.

Katholisch-konservative Kritiker haben
im Regelfall keine grunds. Einwendungen gegen dieses Verfahren, protestieren aber zu Recht wegen
der öfter glaubensmäßig sehr fragwürdigen Verwendung dieser Gelder, ein selbstbestimmter kirchl. Verwendungszweck wäre sicher eine gerechte Lösung!


7
 
 winthir 17. Dezember 2019 

Der Kirchenbeitrag heißt in Deutschland Kirchensteuer.


2
 
 siebenschlaefer 17. Dezember 2019 
 

@Triceratops

In D heißt es "Kirchensteuer". Können Sie mir glauben, hatte ich 30 Jahre auf meinem Lohnzettel stehen.


7
 
 Triceratops 17. Dezember 2019 
 

Ganz blöde Frage:

Wieso ist da andauernd die Rede von "Kirchensteuer"? Es heißt offiziell "Kirchenbeitrag". Zumindest steht das so auf dem Erlagschein, den ich jedes Jahr im Februar oder März von der Kirchenbeitragsstelle bekomme. Und vergleichbar ist das eher mit einem Mitgliedsbeitrag als mit einer Steuer.


2
 
 Hausfrau und Mutter 17. Dezember 2019 
 

Die Pflicht, seine religiöse Gemeinde zu unterstützen, gibt es überall

In den meisten Länder jedoch wird nicht mit solchen Mitteln nachgeforscht (zur Info gab es 2015 einen Fall mit einem jungen französischen Ingenieur in Berlin... da ging es um die katholische Kirche) und es gibt keine tarifliche Steuer, die von den Einkünften (Löhne & Gehälter, Mieteinkünfte, Einkünfte aus Kapitalvermögen usw.) abhängt und die vom Staat organisiert wird.

Ich frage mich, was die Kirche (in dem Fall die evangelische Kirche) mit solchen Maßnahmen als Vorteil bekommen kann. Die 2.000 € sind sicherlich mit Anwälte und Berater X Mal ausgegeben worden.

Die Dame tut mir leid, denn vom christlichen Glauben hat sie nicht bekommen, weil ihre Eltern ausgetreten sind, und nach der Wende hat sie scheinbar auch keinen Bezug zur Kirche.

H&M


9
 
 siebenschlaefer 17. Dezember 2019 
 

Man kann es auch so sehen

Der Fall ist für alle, die an der geistlichen Rechtschaffenheit des Austritts aus der staatlichen Körperschaft zweifeln, der Beweis ex negativo, dass es bei diesem "Austritt" nie um die Infragestellung der Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft geht, denn es werden, wenn sie die Formsachen vernachlässigen, eben auch Atheisten besteuert.
Deshalb kann ich nur immer wieder raten: Fasst Euch ein Herz, verlasst die KöR und finanziert die Sünde nicht mehr mit. Bei mir als Normalverdienerin sind es satte 1000 Euro, die ich jetzt jedes Jahr beiseite legen und einer wahrhaft katholischen Institution zu Weihnachten ausschütten kann. Die echten katholischen Institutionen sehen nämlich nichts von der staatlich eingezogenen Steuer. Vertraut doch wenigstens Papst Benedikt, er hat mit seinem Motu proprio aus dem Jahr 2006 den Weg gewiesen. Was in der "offiziellen" Kirche inzwischen mit dem Geld für Schindluder getrieben wird, ist Hohn und Spott für den wahren katholischen Glauben!


11
 
 Stefan Fleischer 17. Dezember 2019 

eine m.E. interessante Zusammenarbeit

von Kirche und Staat gab es in meinen jungen Jahren im Kanton Basel Stadt, als die katholische Kirche dort noch nicht offiziell anerkannt war.
Die Steuerbehörde des Kantons berechnete die Kirchensteuer für alle Steuerpflichtigen auf Grund der Angaben des Pflichtigen auf der Steuererklärung, und sandte die entsprechende Rechnung mit einem Einzahlungsschein direkt auf das Konto der Kirche. Ob diese Rechnung bezahlt wurde oder nicht, interessierte den Staat nicht mehr. Die Kontrolle und das Mahnwesen lag dann bei der Kirche, wobei diese - als «privater weltanschaulicher Verein» - keine juristische Möglichkeit hatte, das Geld via Betreibung oder ähnlichem einzutreiben. Hier musste die Kirche noch glaub- und vertrauenswürdig sein um zu ihrem Geld zu kommen.


5
 
 elmar69 17. Dezember 2019 
 

Bizarrer Fall

Die Besonderheit in dem Fall ist, dass die Frau über Jahrzehnte nicht als Kirchenmitglied registriert war und auch zeitlebens bisher keine Kirchensteuer gezahlt hatte.

Erst 36 Jahre nach der Taufe wurde die Kirchensteuererhebung überhaupt wieder eingeführt, es dauerte noch weitere 21 Jahre bis die zuständige Landeskirche sich auf die Suche nach unbekannten Mitgliedern begab und den Rechtsstreit begonnen hat.


8
 
 Mariat 17. Dezember 2019 

Nachsatz:

Taufe und Firmung werden seit dem 12. Jahrhundert getrennt gespendet.


5
 
 encense 17. Dezember 2019 

@Ginsterbusch

Sie glauben gar nicht, welche unglaubliche Vorkommnisse es gibt. Ein Priester erzählte mal, dass zu ihm eine Familie kam, die ihr Kind taufen lassen wollten. Es stellte sich heraus, dass dieses Kind schon evangelisch getauft wurde, und die Eltern wußten das nicht mehr. - Ich war erschüttert! ich frage mich: in welcher Intention läßt man sein Kind taufen?...glaubenslos läßt man heutzutage sein Kind taufen!
O Gott, steh uns bei!


10
 
 Gandalf 17. Dezember 2019 

@silas

Das sind aber schönes Märchen. Fakt ist: Überall auf der Welt funktioniert Kirche auch ohne Kirchensteuer, und es gibt weltweit viele kath. Schulen ohne Kirchensteuer. Jeder von uns spendet gerne für gute Sachen, aber eine Steuer mit einem Sakrament zu verbinden, das ist das Problem. Und wenn man zusehen muss, was für unheilvolle Sachen man unterstützen muss..


22
 
 silas 17. Dezember 2019 

Mal zum nachdenken

alle ins Erwerbsleben eingetretene -im Kindesalter Getauften - die danach u.U. nur noch zur Erstkommunion die Kirche von innen sahen, wollten ihre Kirchensteuer verweigern ohne aus der Kirche ausgetreten zu sein. Dann wäre letztlich nicht mehr vermittelbar warum überhaupt jemand, der sich von der Kirche entfremdet hat - auch ohne Kirchenaustritt - Kirchensteuer entrichten sollte.

Nun, es gibt auf diesem Forum ja einige, die die Abschaffung dieser unliebsamen Steuer wünschen. Ihnen sei vor Augen geführt welches negative Echo das Erzbistum Hamburg erntete, als es Bekanntgabe einige Schulen in ihrer Trägerschaft aufzugeben.

Es ist keine gute Zeit für Christen, die einen drohen die Kirche von innen zu zerbröseln und die anderen wollen ihnen das Geld entziehen um es anderen zu spenden.
So gut so schön, jedoch zumeist werden letztlich diese Spenden unter dem der Kirchensteuer liegen; weil das Geld, dass frei zur Verfügung steht fliest zumeist auch in den Monatshaushalt; Extraausgaben


3
 
 Mariat 17. Dezember 2019 

Ich habe es anders gelernt !

Dass man nicht durch die Taufe allein, zur evangelischen oder katholischen Kirche gehört - sondern erst die Konfirmation( in diesem Fall) oder die Firmung, ist erst die Vollendung der Taufe. Diese erst entscheidet über die Zugehörigkeit. Also auch wenn die Eltern ihr Kind taufen haben lassen - muss eine Glaubensunterweisung, eine Katechese, die ja vor einer Konfirmation, Firmung vorgeschrieben ist, erfolgen. Ist die Konfirmation oder Firmung dann ganz bewusst von dem bereits älteren Kind gewünscht, vollzogen worden - erst dann gehört es der evangelischen oder katholischen Kirche an - und wird als Erwachsene/r Kirchensteuerpflichtig.

Deshalb hatte man (im Jahre?)Taufe und Firmung getrennt!
Ist man also " nur" getauft, die TAUFE bleibt immer, muss man eigentlich nicht aus der Kirche austreten - da man nicht gefirmt ist!
Oder täusche ich mich?


3
 
 Gandalf 17. Dezember 2019 

So eine Unsinn gibts nur in Deutschland...

Und das nur weil hier Geld und Sakramente verknüpft werden, was sicher nicht im Sinne des "Erfinders" war...


16
 
 Ginsterbusch 17. Dezember 2019 

Bin ja wirklich kein Freund der Kirchensteuer

aber: die Eltern sind ausgetreten und haben das Kind in der Kirche gelassen?
Sie wusste nicht, dass sie getauft ist?
Stammbuch?
Wie dem auch sei. Die „bekennende Atheistin“ fühlt sich als Opfer der Kirche. Passt zur aktuellen weltweiten Verwirrung.


10
 
 Stefan Fleischer 17. Dezember 2019 

Das ist beste Werbung

für unsere "Kirchen", von unserem "grenzen- und bedingungslosen barmherzigen Gott" ganz zu schweigen.
Hätten wir hier bei uns nicht Geld genug um, eine seriöse Werbeagentur anzustellen, welche unseren Kirchenfunktionären einmal sagt, was Imagepflege und Public Relations heisst?


9
 

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