Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  5. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  6. Die große Täuschung
  7. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  8. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  9. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  10. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  11. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  12. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  13. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  14. Studie zur US-Spaltung: Nicht die Rechten, sondern die Linken rückten ab
  15. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?

Kirchensteuernachzahlung von Atheistin: Gericht gibt Kirche recht

17. Dezember 2019 in Deutschland, 21 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bizarres Gerichtsurteil in Deutschland: Wer als Kind in Deutschland getauft wird, aber nicht explizit aus der Kirche austritt und über ein eigenes Einkommen verfügt, von dem darf die Kirche als Erwachsenem Kirchensteuer verlangen, auch von Atheisten.


Berlin (kath.net) Wer als Kind in Deutschland getauft wird, aber nicht explizit aus der Kirche austritt und über ein eigenes Einkommen verfügt, von dem darf die Kirche als Erwachsenem Kirchensteuer verlangen. Das bestätigten die Richter am Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 12. Dezember, wie idea berichtet. In dem konkreten Fall klagte eine Frau gegen die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, weil sie in zwei Bescheiden gezwungen wurde, Kirchensteuer zu entrichten.


Die Frau wurde nach Taufregister der Evangelischen Kirchengemeinde Bitterfeld im Jahr 1953 getauft, die Eltern traten später aus der Kirche aus. Die Frau gab in einem ihr von der Kirchensteuerstelle im September 2011 zugesandten Fragebogen an, nicht getauft zu sein. Als die Kirchensteuerstelle im Oktober 2011 von der Kirchengemeinde auf Anfrage jedoch erfuhr, dass die Klägerin 1953 getauft worden sei, wurde die Frau mit zwei Bescheiden für 2012 und 2013 zur Kirchensteuerentrichtung herangezogen.

Die Frau gab an, dass ihr eine Kirchenmitgliedschaft ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Die Klage wurde aber vom Gericht zurückgewiesen, möglicherweise kommt es aber zu einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Atheismus

  1. Atheist Dawkins: Er hoffe nicht, dass das Christentum durch den Islam ersetzt werde
  2. Atheisten: Menschen brauchen Gott, um moralisch zu handeln
  3. Ihr Atheismus zieht den Zorn Gottes auf uns herab!
  4. Ägypten möchte Atheismus verbieten
  5. Globaler Atheistenkongress wegen mangelnder Beteiligung abgesagt
  6. Zur nichtgesendeten ARTE-Doku über Antisemitismus
  7. Kanada: Atheistische Pfarrerin muss gehen
  8. USA: Einwohner reagieren auf Verbot der öffentlichen Weihnachtskrippe
  9. «'Aktion gegen religiösen Terror' wirkt auf mich befremdlich»
  10. 'Kreuze können überall sichtbar sein, auch in Schulen'






Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  6. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  7. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  8. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  9. Die große Täuschung
  10. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  11. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  12. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“
  13. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  14. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  15. Fünfmal Mary: Eine US-Familie und ihre ungewöhnliche Namenstradition

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz