Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Bischof sein in Opferperspektive
  3. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  4. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  5. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  8. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  9. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  10. Meinungsfreiheit auf katholisch
  11. Meinungsfreiheit in Gefahr
  12. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  13. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  14. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten
  15. Chanukka & Weihnachten: Christen und Juden betonen Gemeinsamkeiten

USA: 65 Jahre Haft für Mord an Freundin und ungeborenem Baby

17. Jänner 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Siebzehnjähriger erhielt 55 Jahre Haft für den Mord an seiner Freundin und weitere zehn Jahre für den von ihm verursachten Tod des gemeinsamen ungeborenen Babys.


Indianapolis (kath.net/LifeNews/jg)
Ein Gericht in Indianapolis (US-Bundesstaat Indiana) hat einen Siebzehnjährigen zu einer Haftstrafe von 65 Jahren verurteilt. Aaron Trejo hatte den Mord an seiner Freundin Breana Rouhselang (17) und dem gemeinsamen ungeborenen Baby gestanden. Er erhielt 55 Jahre Haft für den Mord an Rouhselang und weitere zehn Jahre für den von ihm verursachten Tod des Babys.


Trejo und Rouhselang waren Schüler an derselben High School in Indiana. Er habe seine siebzehnjährige Freundin im Dezember 2018 erstochen, weil er sich darüber geärgert habe, dass sie ihn so lange nicht über ihre Schwangerschaft informiert habe, bis es für eine Abtreibung zu spät gewesen sei, gab er gegenüber der Polizei an. Rouhselang war im sechsten Monat schwanger. Danach wickelte er ihren Leichnam in eine Plastikfolie und warf ihn auf den Müll hinter einem Restaurant.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 17. Jänner 2020 
 

Nicht "Auge um Auge, Zahn um Zahn", @Charlene, @Thomas59

Nicht umsonst gibt es das Bonmot über eine dann zahnlose und blinde Gesellschaft. Es geht nicht darum, Rache zu üben.

Frau Zschäpe wurde bspw. nach dem Rechtsgrundsatz verurteilt, dass Anstifter und Tatbeteiligte grundsätzlich gleich dem Haupttäter zu verurteilen sind. Ansonsten müsste bspw. derjenige, der bei einem Kunstraub "Schmiere steht" oder derjenige, der den Raub beauftragt und/oder finanziert und/oder plant deutlich geringer bestraft werden, als diejenigen, welche konkret physisch den Gegenstand entwenden, obwohl nur der Wille aller Täter gemeinsam die Tat überhaupt erst ermöglicht.

Im konkreten Fall hier: Wem nützt es, wenn dieser Jugendliche nun bis zu seinem 82. Lebensjahr im Gefängnis sitzt? Wem, sollte er nach Verbüßung von 2/3 der Strafe mit ca. 60 auf Bewährung entlassen werden?

Müsste man dann nicht auch konsequent sagen, dass weder Straftaten verjähren sondern Schulden auch nicht (Insolvenz) abgeschrieben werden?


1
 
 Henry_Cavendish 17. Jänner 2020 
 

@Lilia, @Thomas59

Die Regelung in Deutschland wäre hier wie folgt: Täter zwischen 14 und 18 Jahren fallen IMMER unter das Jugendstrafrecht und die Jugendgerichtsbarkeit. Damit liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. Konsekutive Strafen (bspw. fünfmal "lebenslänglich" plus 15 Jahre wie beim Terroristen Ch. Klar) wurden 1986 abgeschafft.
Es ist zu unterscheiden zwischen Mord und Totschlag. Aus den zeitigen Freiheitsstrafen des US- Täters kann man schließen, dass als Totschlag gewertet wurde. Somit darf man - wegen des Abstandsgebots zu einer Verurteilung wegen Mordes - annehmen, dass dieser Jugendliche in Deuschland zu etwa 8 bis 9 1/2 Jahren verurteilt worden wäre.

@Thomas59: Das Abdul D. nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde ist folgerichtig ("in dubio pro reo"). Objektiv konnte nur festgestellt werden, dass er mindestens 17.5 Jahre alt war. Zweifel gehen immer zugunsten des Angeklagten, ergo AUF JEDEN FALL Jugendstrafrecht.


1
 
 Charlene 17. Jänner 2020 

Aber der Richter hätte ihn schon furchtbar ausgeschimpft.


2
 
 Thomas59 17. Jänner 2020 
 

Strafe hierzulande

@Lilia
Zschäpe, ohne Beweise einer Beteiligung, hat lebenslänglich (bedeutet in D, unbestimmt, mindestens 15Jahre) erhalten.
Abdul D., wurde nach Jugendstrafrecht ("Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war") zu achteinhalb Jahren verurteilt.
Das ist deutsche Rechtssprechung im Namen des Volkes


4
 
 Lilia 17. Jänner 2020 
 

Welche Strafe hätte der Übeltäter wohl hierzulande bekommen?


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. US-Präsident Trump: ‚Religion kommt nach Amerika zurück‘
  2. Vatikan hebt Pfarraufhebungen in US-Diözese Buffalo auf
  3. US-Grenzschutzbeauftragter Homan: Wir haben 62.000 Kinder gerettet
  4. Nach Kritik: Universität Notre Dame führt Verpflichtung auf katholische Mission wieder ein
  5. Abtreibungszentrum von Planned Parenthood in Manhattan geschlossen
  6. Paul S. Coakley ist neuer Vorsitzender der US-Bischofskonferenz
  7. 10.000 Teilnehmer bei Staffellauf für den Lebensschutz in den USA
  8. Ein Zombie spaltet die amerikanische Rechte
  9. USA: Ungefähr 60 Abtreibungskliniken stellen 2025 ihren Betrieb ein
  10. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Bischof sein in Opferperspektive
  4. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  5. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  6. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  7. O Adonai, et Dux domus Israel
  8. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  9. O radix Jesse
  10. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  11. O clavis David
  12. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  13. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  14. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  15. Meinungsfreiheit auf katholisch

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz