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| Trump betont Bedeutung der Religionsfreiheit23. Jänner 2020 in Chronik, keine Lesermeinung Am Tag der Religionsfreiheit haben neun US-Bundesministerien überarbeitete Richtlinien veröffentlicht, um die freie Ausübung der Religion zu garantieren und Schlechterstellungen religiöser Organisationen zu beenden. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Er lud an diesem Tag Schüler und Studenten, Lehrer und Trainer ins Weiße Haus ein, die wegen ihres Glaubens schikaniert worden sind. Mit den ersten Freiheiten sind die im ersten Zusatz zur US-Verfassung festgelegten Grundrechte, zu welchen auch das Recht auf freie Religionsausübung zählt, gemeint. Am selben Tag veröffentlichten neun Bundesministerien der USA Vorschriften, mit denen Einschränkungen der Religionsfreiheit beendet wurden. Das Gesundheitsministerium erließ beispielsweise neue Regelungen, welche die Diskriminierung von religiösen Organisationen bei der Vergabe von staatlichen Subventionen aufhebt. Das Bildungsministerium führte ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen durch, um die Religionsfreiheit von Schülern, Studenten und deren Organisationen sicher zu stellen. Eine Vorschrift legt fest, dass religiöse Studentenorganisationen gleich zu behandeln sind wie säkulare. Die Richtlinien zur Ausübung der Religion in den Schulen wurden ebenfalls überarbeitet. Staatliche Schulen dürfen in Zukunft ihren Schülern nicht verbieten, leise in der Bibel zu lesen oder vor dem Mittagessen zu beten. Gary Bauer, der Präsident von American Values, lobte Trumps Initiativen. Seine Regierung versteht die enorme Bedeutung des Glaubens und tut alles was sie kann um unsere ersten Freiheiten zu schützen, schrieb er in einem Beitrag für LifeNews. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuReligionsfreiheit
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