![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Corona gefährdet das Leben ungeborener Kinder1. Mai 2020 in Prolife, 2 Lesermeinungen Hubert Hüppe/CDL: Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden. Berlin (kath.net/CDL) Der Antrag der Fraktion Die Linke, die Beratungspflicht bei Abtreibungen während der Corona-Pandemie gesetzlich auszusetzen, ist ein menschenverachtender Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat. Die Linke nutzt die durch das Virus entstandene Situation auf perfide Art, um den Rest von dem vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgeschriebenen Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen. Mit diesen scharfen Worten kritisiert Hubert Hüppe, stellvertretender Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben (CDL), ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung und früherer langjähriger Bundestagsabgeordneter, den Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag. Das gab die CDL in einer Presseaussendung bekannt. Weiter schrieb Hüppe: Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt soll u.a. dazu dienen, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortsetzung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Hilfen dürfte gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen Angst um Ihre Zukunft haben, notwendiger denn je sein. Die Beratung dient auch nicht selten als Schutz gegenüber anderen, die die Schwangere unter Druck setzen, Ihr Kind nicht weiterleben zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass ein Verzicht auf die Beratung dem Grundrecht auf Leben widersprechen würde. Damit ist der Antrag der Linken verfassungswidrig. In diesem Licht erscheint auch schon die jetzt zum Teil praktizierte Onlineberatung verfassungsrechtlich bedenklich. Letztendlich verfolgt die Nachfolgepartei der SED die Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt, wie sie in der DDR Praxis war. Bis dahin wollen sie die Beratungspflicht abschaffen (aussetzen) und spekulieren darauf, dass sie auch nach der Pandemie nicht wieder eingeführt wird. Gleichzeitig fordern und behaupten sie, dass die Tötung von ungeborenen Kindern sogar eine notwendige und nicht etwa elektive medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen sei. Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden. Damit werden medizinische Ressourcen für Abtreibungen genutzt, die dringend im Kampf gegen Corona gebraucht werden. Der Antrag der Linken wurde in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen, dessen Vorsitzende pikanterweise Sabine Zimmermann von Die Linke ist, die auf die Unterstützung ihrer Stellvertreterin Ulle Schauws von Bündnis90/Die Grünen bauen kann. Ab sofort im kathSHOP (vers. Farben, Damen, Unisex-T-Shirts, verschiedene Größen) bestellbar, mit dem Reinerlös wird die kath.net-Arbeit unterstützt!
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLebensschutz
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |