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„Die Messe ist leider voll“ – Und was jetzt?

5. Mai 2020 in Kommentar, 18 Lesermeinungen
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Sicherheitsauflagen für in Österreich bald wieder stattfindenden öffentlichen Gottesdienste werfen einige praktische Fragen auf. Ein Vorschlag, wie ein Rennen um die verfügbaren Plätze vermieden werden kann. Gastkommentar von Michael Koder


Wien (kath.net) Die Vereinbarung der Bischöfe mit der Regierung für die Öffnung der Gottesdienste am 15. Mai enthält zahlreiche Restriktionen. Darunter die Beschränkung auf einen Besucher pro (mittlerweile) 10 m² und die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Die Kultusministerin Susanne Raab betonte in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Kardinal Schönborn jedoch, dass es in dieser Hinsicht keine staatlichen Kontrollen geben werde, sondern die Um- und Durchsetzung dieser Vereinbarung in die interne Zuständigkeit der Religionsgemeinschaften falle.

Wie kann die Kirche diese Abmachung in sinnvoller Weise umsetzen? Aussagen wie „Diese Messe ist leider voll.“ sind wir nicht gewohnt, bisher fand man in der Regel selbst in der Osternacht in einer noch so vollen Kirche zumindest einen Stehplatz. Ein Zittern um einen Platz („Wie früh müssen wir fahren, damit wir einen Platz bekommen?“) oder Fahrten von einer Kirche zur nächsten, um nach einer Abweisung vielleicht anderswo noch einen Platz zu ergattern, sollten - und können - vermieden werden.


Eine Möglichkeit für die Sonntagsmessen wäre ein Einlasssystem ähnlich wie in einem Theater, welches auch von der schweizerischen Bischofskonferenz („Anmeldeverfahren mit Platzreservationen“) empfohlen wurde. Ein solches sollte sinnvollerweise von jeder Diözese jeweils zentral organisiert werden. Der klare 10 m²-Schlüssel erlaubt es jeder Pfarre, die verfügbaren Plätze pro Gottesdienst zu errechnen und der Diözese zu übermitteln. Diese kann daraus eine Liste erstellen und mit einem online zugänglichen Anmeldesystem verknüpfen: ein Gläubiger kann die Liste aufrufen und sich (sowie seine Familienangehörigen) in seiner Pfarre für die von ihm gewünschte Messe mit Namen anmelden. Eine Anmeldung sollte auch telefonisch zu üblichen Zeiten möglich sein. Sobald die Messe „voll“ ist, kann man sich dafür nicht mehr anmelden, aber eine andere Messe oder auch eine andere Pfarre wählen. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass Gläubige an den Kirchentüren abgewiesen werden müssen. Der Einlass in die Kirche erfolgt dann mittels Ordnern mit Namenslisten, z.B. bis 5 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes. Falls dann noch Restplätze vorhanden sind, werden diese nach dem Prinzip „first come, first serve“ an alle vergeben, die noch Einlass begehren.

Bei Bedarf sollte eine Pfarre zusätzliche Sonntagsmessen anbieten, ein solcher ließe sich durch das geschilderte Anmeldeverfahren schon im Vorhinein abschätzen. Im Übrigen ist sinnvollerweise eine Gruppe von Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben (Familie, Wohngemeinschaft), nur als EINE Person zu zählen, weil für diese Menschen untereinander der 10 m²-Schlüssel gerade nicht gilt.

Da das Tragen einer Schutzmaske für viele Menschen unangenehm ist und die persönliche Andacht stört, sollte diese Pflicht auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden, d. h. allenfalls auf das Betreten und Verlassen der Kirche. Ein Beispiel dafür ist auch die für die Gastronomie getroffene Regelung, wo die Gäste an den Plätzen KEINE Masken tragen werden müssen. Eine gegenüber der Gastronomie höhere Gefährdung in einer Kirche ist nicht ersichtlich; falls die Experten im Gesang eine besondere Gefahr der Virenverbreitung sähen, könnte dieser z.B. auf einen kleinen Chor beschränkt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Diözesen in diesem Sinne ein taugliches und „besucherfreundliches“ Konzept erarbeiten werden.


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