Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  8. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  9. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  10. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  11. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  12. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  13. "Jesus ringt mit dem Vater. Er ringt mit sich selbst. Und er ringt um uns"
  14. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’
  15. 115-jährige Nonne: Gebet ist Erfolgsrezept für langes Leben

Untreueverfahren gegen Bischof Schwarz eingestellt

15. Mai 2020 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


St. Pöltner Bischof zeigt sich in Aussendung erleichtert und spricht von Haltlosigkeit der Vorwürfe


Wien/St. Pölten (kath.net/KAP) Die Zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Untreueverfahren gegen den St. Pöltner Bischof Alois Schwarz eingestellt. Dieser hat die erfolgte Einstellung und der rechtlichen Klarstellung seitens der Staatsanwaltschaft mit Erleichterung aufgenommen, wie die Diözese St. Pölten am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte. Der Einstellungsbeschluss der Behörde zeige endlich die Haltlosigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, so Bischof Schwarz. Er habe in seiner Zeit als Bischof in Kärnten das ihm als Bischof anvertraute Gut zum Wohle der Menschen und der Kirche verwaltet und nicht zum Nachteil des Bistums gewirtschaftet.



Bischof Schwarz betonte, dass mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien nun zwei Behörden die Sachverhalte gegen ihn und eine ehemalige Mitarbeiterin eingehend und über Monate geprüft haben. Dabei ging es um die Vorwürfe der nicht rechtmäßigen Verwendung von Geldmitteln im Zuge der wirtschaftlichen Gebarung des Bistum Gurk. Bei dem dargestellten Sachverhalt habe sich kein Anhaltspunkt ergeben, der gerichtliche Schritte gerechtfertigt hätte. Bischof Schwarz habe immer seine Bereitschaft bekundet, zur Aufklärung vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren. Zudem habe er stets volles Vertrauen in die Arbeit der Justizbehörden gehabt.

Aus der Vielzahl an Vorwürfen gegen Schwarz bleibt damit einzig ein Finanzverfahren offen, in dem es darum geht, ob die Spende einer privaten Stiftung an das Bundesdenkmalamt etwas mit dem Verkauf von Wohnungen des Bistums an diese Stiftung zu tun habe und die Immobilienertragssteuer für das Bistum richtig ermittelt worden war. "Auch in diesen Prüfungen vertraut Bischof Alois Schwarz auf die Arbeit der zuständigen Finanzbehörde", hieß es in der Aussendung der Diözese St. Pölten.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Archivfoto Bischof Schwarz (c) Diözese St. Pölten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 H.v.KK 16. Mai 2020 
 

H.v.KK

Lieber Bischof Alois!
Gott sei es gedankt,daß dieser erste Schritt gesetzt wurde!Allen Vorpostern in Stammbuch geschrieben: eine Einstellung eines Verfahrens ist per se ein Freispruch,weil es eben aus Sicht des Gerichts keinen klagbaren Sachverhalt gibt! Ich empfehle sehr die Kenntnisnahme des "Krone"-Artikels vom 15.01.2019,Autorin Conny Bischofberger (Hosianna)!


0
 
 Claudia Schwarz 16. Mai 2020 
 

@ einsucher

Das kommt auf den jeweiligen Verfahrensstand an. Wenn bereits Anklage erhoben wurde, ist es sicher ehrenwerter, als unschuldig freigesprochen zu werden und nicht nur eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit der Schuld zu bekommen. Wenn die Einstelliung aber bereits im Ermittlungsverfahren erfolgt (und das scheint mir hier der Fall zu sein, da in dem Bericht nirgends eine Anklage erwähnt wird), dann bedeutet das, daß die Staatsanwaltschaft von vornherein davon ausgeht, daß bei einer Anklage keine Verurteilung herauskommen wird. Das heißt, in diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft anders als bei einer Anklageerhebung nicht von der Strafbarkeit oder Strafwürdigkeit des fraglichen Verhaltens überzeugt.


0
 
 einsucher 16. Mai 2020 
 

Naja

Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen, ein Verfahren mit einem Freispruch zu haben, statt nur einer Einstellung des Verfahren, letzteres hat einen nicht guten Beigeschmack.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Diözese St. Pölten

  1. Bischof Küng weist Vorwurf sexuellen Übergriffs zurück
  2. Bischof Alois Schwarz: Bekenntnis zum Lebensschutz von höchstem Wert!
  3. Engagement für das Leben und Familie als 'Populismus' beschimpft
  4. Diözese St. Pölten schließt Philosophisch-Theologische Hochschule
  5. "Presse": Keine Korruptionsermittlungen gegen Bischof Schwarz
  6. Bischof Schwarz: Miteinander statt übereinander reden
  7. Küng in Abschiedspredigt: „Es war nicht immer einfach“
  8. Bischof Schwarz ersucht Rom um Prüfung und Klärung von Vorwürfen
  9. Bischof Schwarz: Einsatz für Kirche und Menschen im Land
  10. Plakate sagen scheidendem St. Pöltner Bischof ‘Vergelt's Gott’






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  3. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  4. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  5. Roma locuta - causa (non) finita?
  6. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  7. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  8. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  9. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  10. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  11. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  12. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  13. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  14. Wacht und betet!
  15. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz