Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  4. Die Krise des Bischofsamtes
  5. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  6. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  7. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  10. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  11. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  12. Der Realismus der Barmherzigkeit
  13. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  14. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  15. Wer ist Jesus Christus für mich? Der Glaube als tägliche Entscheidung

USA: Zwei Urteile des Obersten Gerichtshof zugunsten der Religionsfreiheit

13. Juli 2020 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Katholische Schulen dürfen bei der Auswahl von Religionslehrern Ausnahmen von Antidiskriminierungsbestimmungen in Anspruch nehmen - Die ‚Little Sisters of the Poor’ werden nicht gezwungen, Mitarbeitern Verhütungsmittel zu bezahlen


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch zwei Urteile gefällt, welche die Religionsfreiheit und die Unabhängigkeit religiöser Institutionen von staatlichen Interventionen bestätigen. Zwei katholische Schulen in Kalifornien haben Recht bekommen, die Qualifikation ihre Religionslehrer nach eigenem Verständnis des Glaubens beurteilen zu können. Der katholische Orden „Little Sisters of the Poor“ darf nicht gezwungen werden, Verhütungsmittel in die Krankenversicherungen seiner Mitarbeiter aufzunehmen, urteilten die Richter jeweils mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen.

 


Religionslehrer an Katholischen Schulen

 

In Kalifornien hatten zwei Religionslehrerinnen zwei verschiedene katholische Grundschulen geklagt, weil sie wegen unzulänglicher Leistungen gekündigt worden waren. Die Anwälte der Schulen argumentierten, dass Religionslehrer in einem seelsorglichen Dienst stehen, auch wenn sie keine Seelsorger im engen Sinn sind. Daher falle es ausschließlich in den Bereich der konfessionellen Schulen, wen sie mit diesem Dienst beauftragen. Das Gericht schloss sich der Meinung an, dass bei Religionslehrern an konfessionellen Schulen die Ausnahmeregelung für seelsorgliche Dienste anzuwenden und deshalb bestimmte Antidiskriminierungsgesetze nicht zu berücksichtigen seien.

 

Die religiöse Erziehung und Formung der Schüler sei der Hauptgrund für die Existenz religiöser Schulen. Die Auswahl und Supervision der Religionslehrer gehöre zum Kern der Mission religiöser Schulen, schrieb Samuel Alito, einer der Richter, die für das Recht der Schulen entschieden haben.

 

Little Sisters of the Poor

 

Die „Little Sisters of the Poor“ kämpfen seit 2013 gegen die Bestimmung, in die verpflichtende Krankenversicherung („Obamacare“) für ihre Mitarbeiter Verhütungsmittel aufzunehmen, darunter solche, die auch abtreibend wirken. Dies war in der so genannten „Verhütungsverordnung“ der Regierung Obama für alle Arbeitgeber festgelegt worden.

 

Präsident Donald Trump hatte im Oktober 2017 einen Erlass unterzeichnet, der Ausnahmeregelungen für religiöse Arbeitgeber vorsieht. Der Bundesstaat Kalifornien hat gegen diesen Erlass geklagt und vor einem Appellationsgericht Recht bekommen. Die „Little Sisters of the Poor“ wollten sich dieser Entscheidung nicht unterwerfen und haben selbst Klage eingereicht, der nun der Oberste Gerichtshof stattgegeben hat.

 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA
  2. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  3. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville
  4. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  5. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  6. US-Regierung beendet öffentliche Finanzierung für ‚Geschlechtsumwandlung‘ bei Kindern
  7. Erzbischof Cordileone: 'Lasst unsere Nonnen in Ruhe!'

Religionsfreiheit

  1. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  2. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  3. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  4. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  5. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  6. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  7. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  3. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  4. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  5. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  6. Kopf der hl. Agatha zum 900. Jubiläum der Reliquienrückkehr gekrönt
  7. Spanischer Priester hilft mehr als 1.200 Personen, einen Ehepartner zu finden
  8. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  9. Warum die Erzdiözese Seoul so viele Priesterberufungen hat
  10. Erzbischof von Sydney kritisiert TV-Sender wegen einseitiger Berichterstattung zu Sterbehilfe
  11. Priester berichtet von Befreiung christlicher Sklaven in Pakistan
  12. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  13. Haltet das Fenster zur Unendlichkeit offen! Eine Gemeinschaft, die aus dem Evangelium lebt
  14. Christus ist der Fels, der uns trägt
  15. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz