Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  9. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  10. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  11. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet

USA: Zwei Urteile des Obersten Gerichtshof zugunsten der Religionsfreiheit

13. Juli 2020 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Katholische Schulen dürfen bei der Auswahl von Religionslehrern Ausnahmen von Antidiskriminierungsbestimmungen in Anspruch nehmen - Die ‚Little Sisters of the Poor’ werden nicht gezwungen, Mitarbeitern Verhütungsmittel zu bezahlen


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch zwei Urteile gefällt, welche die Religionsfreiheit und die Unabhängigkeit religiöser Institutionen von staatlichen Interventionen bestätigen. Zwei katholische Schulen in Kalifornien haben Recht bekommen, die Qualifikation ihre Religionslehrer nach eigenem Verständnis des Glaubens beurteilen zu können. Der katholische Orden „Little Sisters of the Poor“ darf nicht gezwungen werden, Verhütungsmittel in die Krankenversicherungen seiner Mitarbeiter aufzunehmen, urteilten die Richter jeweils mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen.

 


Religionslehrer an Katholischen Schulen

 

In Kalifornien hatten zwei Religionslehrerinnen zwei verschiedene katholische Grundschulen geklagt, weil sie wegen unzulänglicher Leistungen gekündigt worden waren. Die Anwälte der Schulen argumentierten, dass Religionslehrer in einem seelsorglichen Dienst stehen, auch wenn sie keine Seelsorger im engen Sinn sind. Daher falle es ausschließlich in den Bereich der konfessionellen Schulen, wen sie mit diesem Dienst beauftragen. Das Gericht schloss sich der Meinung an, dass bei Religionslehrern an konfessionellen Schulen die Ausnahmeregelung für seelsorgliche Dienste anzuwenden und deshalb bestimmte Antidiskriminierungsgesetze nicht zu berücksichtigen seien.

 

Die religiöse Erziehung und Formung der Schüler sei der Hauptgrund für die Existenz religiöser Schulen. Die Auswahl und Supervision der Religionslehrer gehöre zum Kern der Mission religiöser Schulen, schrieb Samuel Alito, einer der Richter, die für das Recht der Schulen entschieden haben.

 

Little Sisters of the Poor

 

Die „Little Sisters of the Poor“ kämpfen seit 2013 gegen die Bestimmung, in die verpflichtende Krankenversicherung („Obamacare“) für ihre Mitarbeiter Verhütungsmittel aufzunehmen, darunter solche, die auch abtreibend wirken. Dies war in der so genannten „Verhütungsverordnung“ der Regierung Obama für alle Arbeitgeber festgelegt worden.

 

Präsident Donald Trump hatte im Oktober 2017 einen Erlass unterzeichnet, der Ausnahmeregelungen für religiöse Arbeitgeber vorsieht. Der Bundesstaat Kalifornien hat gegen diesen Erlass geklagt und vor einem Appellationsgericht Recht bekommen. Die „Little Sisters of the Poor“ wollten sich dieser Entscheidung nicht unterwerfen und haben selbst Klage eingereicht, der nun der Oberste Gerichtshof stattgegeben hat.

 

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 13. Juli 2020 
 

Genugtuung,

dass Ungleiches ungleich behandelt wird.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  2. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  3. ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘
  4. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA
  5. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  6. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  7. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville

Religionsfreiheit

  1. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  2. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  3. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  4. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  5. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  6. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  7. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Russland: Autobiografie von Papst Franziskus zensiert
  4. Vatikan-Außenminister zieht positive Bilanz seiner Moskau-Reise
  5. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  8. Polen - Erzbischof Galbas: „Es gehört auch zum Auftrag der Kirche zu sagen: ‚Du darfst nicht‘“
  9. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  10. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus
  11. ‚Wir steuern auf eine Katastrophe zu‘: Warnung vor gescheiterter Integration in Deutschland
  12. Polizei in Papst-Städtchen auf E-Bikes im Einsatz
  13. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  14. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  15. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz