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| ![]() Frankreich: Bischofskonferenz erwirkt Rücknahme der coronabedingten staatlichen 30-Personen-Regel!30. November 2020 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Staatsrat entschied zugunsten der Kirche: Regierung muss Obergrenze (30 Personen pro Gottesdienst auch in der allergrößten Kathedrale) überarbeiten - Mit: Pressemeldung des Erzbistums Paris in voller Länge Paris (kath.net) Am Freitag hatte sich die französische katholische Bischofskonferenz an den Staatsrat gewandt, um die Rücknahme der als unverhältnismäßig empfundenen 30-Personen-Regel zu erwirken. Die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste war zunächst staatlich erlaubt worden, aber unabhängig von der faktischen Größe eines Kirchengebäudes sollten nur 30 Personen daran teilnehmen dürfen, kath.net hat berichtet. Nun kippte der Staatsrat diese willkürliche Obergrenze und verpflichtete die französische Regierung, dies innerhalb von drei Tagen zu überarbeiten. Diözese Paris – Mit Bezug auf die Entscheidung des Staatsrates über die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste – Pressemeldung vom 29. November 2020 – für die Übersetzung ins Deutsche © kath.net/Juliana Bauer Das Oberste Verwaltungsgericht, Hüter der Grundfreiheiten, war der Ansicht, dass der Gesundheitszustand ein Verbot religiöser Feierlichkeiten in der Öffentlichkeit nicht mehr rechtfertige und dass die Beschränkung auf 30 Personen ebensowenig gerechtfertigt sei, da diese nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Kultstätten stehe. Von da an können die Hl. Messen ohne Einschränkung auf 30 Personen gefeiert werden, wobei Hygieneregeln und Sicherheitsabstände zu berücksichtigen sind, nach den von der französischen Bischofskonferenz und insbesondere von der Diözese Paris für mehrere Wochen vorgeschlagenen Maßgaben. Monseigneur Michel Aupetit, der parallel zur Bischofskonferenz beim Staatsrat Berufung einlegte, ist erfreut darüber, dass der offensichtlich rechtswidrige Charakter der Entscheidung, welche die Regierung unter Missachtung der stattgefundenen Konsultation (mit den Bischöfen) getroffen hat, vor Gericht anerkannt wird.
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