Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  13. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  14. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist
  15. Taylor sei mit Euch

USA: In Ohio besteht künftig Beerdigungspflicht für Kinder, die durch Abtreibung getötet wurden

29. Dezember 2020 in Prolife, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Abtreibungs-„Kliniken“ müssen künftig sicherstellen, dass die durch Abtreibung getöteten Kinder nicht als medizinischer Abfall entsorgt werden, andernfalls machen sie sich strafbar.


Columbus (kath.net/pl) Der US-Bundesstaat hat Gesetze erlassen, wonach Abtreibungs-„Kliniken“ künftig sicherstellen müssen, dass die durch Abtreibung getöteten Kinder nicht als medizinischer Abfall entsorgt werden. Die Abtreibungseinrichtungen müssen die Kinder auf ihre eigenen Kosten entweder beerdigen oder einäschern lassen, andernfalls machen sie sich strafbar. Das berichtete „LifeSiteNews“.


„Die ungeborenen Abtreibungsopfer verdienen dieselbe Sorgfalt, die wir allen Menschen gewähren: eine würdige Beerdigung“, kommentierte Mike Gonidakis, Präsident von Ohio Right to Life, diese Entscheidung. „Obwohl wir uns nach dem Tag sehnen, an dem wir keinen zerstörten Leib von Abtreibungsopfern aus Ohio mehr beerdigen müssen, sind wir gleichzeitig dankbar dafür, dass unser Staat einen weiteren Schritt unternommen hat, um die Menschlichkeit der ungeborenen Kinder anzuerkennen.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 2. Jänner 2021 

Ein blühender Organhandel soll dadurch eingebremst werden - aber wer kontrolliert?

Zumindest bedeutet das Gesetz bei manchen ein Umdenken - kein "Schwangerschaftsgewebe", sondern ein menschlicher Körper : langsam wird es es den (Mit)schuldigen an den Tötungen bewußt werden.


0
 
 Steve Acker 30. Dezember 2020 
 

Auf jeden fall eine gute Sache

es fördert das Bewusstsein, dass ein Fötus im Mutterleib ein Mensch ist.
und es schiebt dem Handel mit abgetriebenen Kindern einen Riegel vor.


2
 
 Fatima 1713 29. Dezember 2020 
 

Ob Gewissen oder nicht

Wenigstens landen die getöteten Körperchen nicht im Sondermüll.


4
 
 Flo33 29. Dezember 2020 
 

Na wenigstens

Na wenigstens , kommen dadurch einige-viele zum spekulieren (???) GOTT sei uns GNÄDIG


1
 
 Veritatis Splendor 29. Dezember 2020 

Top!

Damit wird endlich die grauenhafte pharmazeutische-kosmetische Gier nach pluripotenten "Gewebe" gebremst! Das müsste allerdings weltweit geschehen, um Wirkung zu zeigen.

Müsste man unbedingt auch in Europa wahlwirksam thematisieren!!!


6
 
 Stock 29. Dezember 2020 
 

Schmutzige Verlogenheit

Dem wehrlosen Kind verweigert man die misericordia, seinem getöteten Körperchen aber lässt man uralte pietas zukommen. Wie penibel! Dabei ist doch nach römischem Recht die Leiche eine Sache, woher also plötzlich diese Gewissenhaftigkeit? Eines ist mir klar: Mit "Gewissen" hat diese Regelung rein gar nichts zu tun.

kath.net/news/73706


1
 
 Wiederkunft 29. Dezember 2020 
 

Sehr schöne Idee

Das wäre eine gute Forderung der Lebensschützer an unsere Politiker. Man darf gespannt sein wie die Antwort ausfiele.


5
 
 Robensl 29. Dezember 2020 
 

@woodstock - ist doch kein Abtreibungsverbot

Macht die Sache für die Kindstöter "nur" aufwendiger und teurer.

Trägt aber auch so wohl zur Wahrheit bei. Dass es eben Leichen sind, keine Organe oder so was.

So nebenbei: in Italien wurde beschlossen, Kindergeld schon in (den letzten Monaten) der Schwangerschaft zu zahlen. Auch das finde ich ein nachahmendswertes Signal, dass im Bauch eben ein Kind und nix sonst mit der Mutter lebt (hoffentlich unterm Schutz des Vaters). Politiker hier wollen davon bislang nix wissen.


3
 
 Woodstock 29. Dezember 2020 
 

Schachzug

Das ist quasi ein Abtreibungsverbot durch die Hintertür. Kluger Schachzug!


4
 
 Ulrich Motte 29. Dezember 2020 
 

Gute Idee - nachahmenswert!


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz