Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Planned Parenthood klagt gegen Gesetz, das Abtreibung bei Herzschlag verbietet24. Februar 2021 in Prolife, 3 Lesermeinungen Das Gesetz wurde mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Planned Parenthood ist der Ansicht, es verstoße gegen das Urteil ‚Roe v. Wade’, mit dem der Oberste Gerichtshof die Abtreibung legalisierte. Columbia (kath.net/LifeSiteNews/jg) Mit der Unterschrift von Gouverneur Henry McMaster hat der US-Bundesstaat South Carolina ein Gesetz in Kraft gesetzt, welches Abtreibungen verbietet, sobald beim Ungeborenen der Herzschlag festgestellt werden kann. Planned Parenthood, der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA, hat umgehend gegen das Gesetz geklagt. Das Gesetz sieht vor, dass vor jeder Abtreibung eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden muss. Wenn dabei ein Herzschlag beim Ungeborenen festgestellt werden kann, darf keine Abtreibung durchgeführt werden. Ausnahmen gibt es bei Vergewaltigung, Inzest, Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder schweren Fehlbildungen am Fötus. Beide Häuser des Kongresses von South Carolina haben das Gesetz mit jeweils deutlicher Mehrheit beschlossen. Planned Parenthood hat gegen das Gesetz geklagt, weil es „fast fünf Jahrzehnten beständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs“ widerspreche. Gemeint ist das Urteil „Roe versus Wade“, mit dem der Oberste Gerichtshof der USA 1973 die Abtreibung in allen Bundesstaaten der USA legalisierte. South Carolina ist nicht der erste Bundesstaat, der ein Gesetz dieser Art beschlossen hat. Lebensschützer hoffen, dass der Rechtsstreit um die Gesetze bis zum Obersten Gerichtshof geführt wird, der dann die Möglichkeit hätte, das Urteil „Roe versus Wade“ aufzuheben.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
Abtreibung
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |