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Gutachten: Dokument für Zuhälterei in von Ordensschwestern geleitetem Kinderheim ist gefälscht

15. März 2021 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Bistum Speyer: In einem Gespräch war der Vorwurf der organisierten Zwangsprostitution von Heimkindern aus einem Kinderheim erhoben worden – Der Vorgang hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt


Speyer (kath.net) Seit etwa einem Vierteljahr sind bei Medien Kopien „eines angeblich handschriftlich angefertigten Dokuments, das der Buchführung einer Niederbronner Schwester entstammen soll. Bei den darin teils unter Namensnennung aufgeführten Summen soll es sich um ‚Lustgeld‘ handeln, das der Orden für den Verkauf eines Heimkindes an Freier kassierte.“ Das beschreibt eine Pressemeldung des Bistums Speyer. Die Niederbronner Schwestern ließen das Schriftstück von vereidigten Sachverständigen des Mannheimer Schrift- und Urkundenlabors M.S.U. überprüfen. Das Ergebnis erbrachte, dass das Dokument mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht handschriftlich erstellt wurdem denn die Einträge ließen sich „nahezu vollständig mit einer Computerschriftart replizieren“, einer Schriftart, die im Internet sei 2004 verfügbar sei. Auch habe es die angebliche Autorin des Dokuments, eine sogenannte „Schwester Maria Donnata“ nicht im Orden gegeben. Obendrein sei der Name „Donata“ durchgängig nur mit einem „N“ im allgemeinen Gebrauch.


Die Niederbronner Schwestern hatten von Anfang an den Vorwurf der Zuhälterei zurückgewiesen.

Das Darmstädter Sozialgericht in Darmstadt hatte letztes Jahr einem ehemaligen Speyerer Heimkind eine Opferrente zugesprochen und in dem Urteil die Angaben des Klägers als glaubwürdig eingestuft. In dem Urteil wurden die Angaben des Mannes unter Bezug auf mehrere Gutachten in der Summe als glaubwürdig bewertet. Der Mann hatte angegeben, dass er tausendfach missbraucht worden sei und die Ordensfrauen dafür Geld bekommen hätten. Auf Nachfrage gab der Kläger ebenfalls am vergangenen Mittwoch an, er habe das Dokument mit dem „Kassenbuch“ und weiteren Schriftstücken nach dem Prozess letzten Jahres im Briefkasten vorgefunden, er habe sich aber nie zur Frage der Echtheit geäußert.

Der Speyerer Generalvikar Andreas Sturm äußerte am 12. März zum Ergebnis des Schriftgutachtens: „Dem Bistum Speyer wurde die Kopie durch den Betroffenen im Rahmen eines Gesprächs im März 2020 vorgelegt. Zugleich hat der Betroffene in dem Gespräch erstmals den Vorwurf der organisierten Zwangsprostitution von Heimkindern aus dem Kinderheim in der Engelsgasse erhoben. Das Bistum Speyer hat die Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Anzeige gebracht und dabei auch die Kopie weitergeleitet. Hierbei hat das Bistum auf die Möglichkeit einer Fälschung ausdrücklich hingewiesen, ohne eine entsprechende Bewertung vorzunehmen, da dies Sache der berufenen staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist.

Das Ergebnis des durch die Niederbronner Schwestern beauftragten Schriftgutachtes ist aus Sicht des Bistums Speyer ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Aufklärung und der Wahrheitsfindung. Das Ergebnis des Schriftgutachtens wirft aus Sicht des Bistums Speyer Fragen auf, die einer weiteren Untersuchung bedürfen, vor allem nach der Urheberin oder dem Urheber der Fälschung. Das Bistum Speyer hat im Dezember 2020 die Beschuldigungen gegen den früheren Generalvikar und Offizial Prälat Motzenbäcker öffentlich gemacht, da ihn drei Betroffene unabhängig voneinander des sexuellen Missbrauchs beschuldigt haben. Gleichzeitig hat das Bistum betont, dass eine detaillierte Untersuchung durch die unabhängige Aufarbeitungskommission erfolgen muss. Das ist auch weiterhin die Überzeugung des Bistums.“

 


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