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Oberster Gerichtshof hebt alle Einschränkungen für Gottesdienste in Kalifornien auf

1. Mai 2021 in Chronik, 2 Lesermeinungen
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Die Einschränkungen seien eine ungerechtfertigte Diskriminierung religiöser Veranstaltungen, welche gegenüber vergleichbaren säkularen Versammlungen benachteiligt würden, urteilte das Höchstgericht.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Verbot öffentlicher Gottesdienste in Innenräumen aufgehoben, ebenso die Beschränkungen bei der Zahl der Gottesdienstbesucher und beim Gesang.

Das Verbot öffentlicher Gottesdienste war bereits am 5. Februar 2021 gefallen. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof alle Einschränkungen aufgehoben. Religiöse Veranstaltungen seien gegenüber vergleichbaren säkularen Versammlungen zu Unrecht diskriminiert worden, argumentierte die Klägerin, die South Bay United Pentecostal Church. Der Gerichtshof hat sich dieser Argumentation angeschlossen.


Die neueste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sei „ein weiterer großer Sieg für die Religionsfreiheit“, sagte Rechtsanwalt Paul Jonna von der Thomas More Society, der die South Bay United Pentecostal Church vertreten hat. Sie sei auch eine deutliche Botschaft für die Gerichte niedrigerer Instanz, die zugunsten der Verbote der Regierung von Kalifornien entschieden hatten. Ihnen müsse klar sein, dass der Oberste Gerichtshof intervenieren werde, wenn das Recht auf freie Ausübung der Religion verletzt werde, sagte Jonna.

Die Regierung von Kalifornien hat im April zunächst die Zugangsbeschränkungen und dann das Gesangsverbot aufgehoben. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zeigt, dass diese Bestimmungen zu Unrecht erlassen worden sind.

 


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Lesermeinungen

 Lorger 1. Mai 2021 
 

Die Gerichtsentscheidung ist sehr erfreulich.

Für mich ist jedoch die Frage, warum sich die Katholische Kirche nicht zumindest der Klage angeschlossen hat.


0
 
 Totus Tuus 1. Mai 2021 
 

Die Corona Diktatur bekommt Gott sei Dank Widerstand.

Die ganzen Massnahmen sind Willkür. Im Katechismus lesen wir:2242 Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern, falls deren Forderungen dem rechten Gewissen Widersprechen, findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft.


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