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Nach Schließung von Kirchen während Covid-Pandemie: Gouverneur muss Klägern Anwaltskosten ersetzen

21. April 2023 in Chronik, 1 Lesermeinung
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Das Gericht gab den Klägern gegen die Maßnahmen Recht: Das Verbot religiöser Veranstaltungen sei unrechtmäßig, da gleichzeitig viele Ausnahmen für säkulare Einrichtungen bestehen würden.


Frankfort (kath.net/LifeNews/jg)
Andrew Beshear, der Gouverneur des US-Bundesstaates Kentucky, muss drei Personen insgesamt mehr als 270.000 US-Dollar an Rechtsanwaltkosten ersetzen. Die drei hatten den Gouverneur geklagt, weil dieser während der Covid-19-Pandemie die Kirchen im Bundesstaat geschlossen hatte. Sie hielten die Maßnahme des Gouverneurs für eine Verletzung ihres Grundrechts auf freie Religionsausübung und hatten bereits im August 2020 geklagt.


Die drei Personen hatten am 12. April an einem Ostergottesdienst der Maryville Baptist Church teilgenommen. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Massenansammlungen von Gouverneur Beshear wegen der Pandemie verboten worden, auch zu religiösen Zwecken. Obwohl die drei die geltenden Hygiene- und Abstandregeln einhielten, erhielten sie die Aufforderung, sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Sie klagten gegen die Maßnahmen. Zunächst wurde ihre Klage von einem Bezirksgericht abgewiesen, ein Appellationsgericht gab ihnen aber bereits im Mai 2020 Recht. Am 10. April 2023 sprach das Appellationsgericht den drei Klägern den Ersatz ihrer Anwaltskosten in Höhe von mehr als 270.000 US-Dollar zu.

Die unbegründete Breite des Verbots religiöser Versammlungen bei gleichzeitigen Ausnahmeregelungen für zahllose säkulare Einrichtungen könnte in einer Gesellschaft, welche die Religionsfreiheit für so wichtig hält, dass sie diese in einer Grundrechtecharta verbrieft, nicht koexistieren, gab das Gericht als Begründung für seine Entscheidung an.

 

Foto: Symbolbild

 


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