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Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?

23. April 2024 in Prolife, 15 Lesermeinungen
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Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht widersprüchliche Stellungnahme zu aktuellen Fragen des Lebensschutzes und behauptet, dass das deutsche Abtreibungsgesetz die Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes schützt!


Berlin (kath.net)

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat bei seiner gestrigen Sitzung eine Stellungnahme zu aktuellen Fragen des Lebensschutzes verfasst, die allerdings offensichtlich widersprüchlich ist.

kath.net dokumentiert die Stellungnahme des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz aus Anlass des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

In großer Sorge nehmen wir die aktuelle Debatte um Fragen des Lebensschutzes in unserem Land wahr. Konkreter Anlass unserer Überlegungen ist der am 15. April 2024 veröffentlichte Bericht der von der Bundesregierung beauftragten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig von allem Anfang an bis zum natürlichen Tod. Dies gilt es zu beachten und zu bewahren, bei allem Respekt vor der Gewissensentscheidung jeder einzelnen Person. Deshalb ist es unsere Pflicht als Bürgerinnen und Bürger und auch die Pflicht der staatlichen Gemeinschaft, sich mit allem Nachdruck für den Schutz des menschlichen Lebens einzusetzen. Wenn hier die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung verschoben werden, hat dies weitreichende und nicht absehbare Konsequenzen.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist in der Grundordnung unserer Gesellschaft ein hohes Gut. Die Möglichkeit, gerade in schwierigen Lebenssituationen schwerwiegende und folgenreiche Entscheidungen im Einklang mit dem eigenen Gewissen treffen zu können, hat auch aus der Perspektive eines christlichen Menschenbildes einen besonderen Stellenwert, nicht zuletzt angesichts der unantastbaren Würde des Menschen. Deshalb ist es uns wichtig, die Frauen in ihrer individuellen Situation des Schwangerschaftskonflikts achtsam wahrzunehmen, der Würde der Frau mit Achtung zu begegnen und ihr Selbstbestimmungsrecht nicht in ungebührlicher Weise einzuschränken. Das Leben des Kindes kann ohne die Mutter nicht geschützt werden.

Es ist jedoch unverzichtbar, in diesem Zusammenhang auch die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick zu behalten. Die Heiligkeit des menschlichen Lebens ist für Christen eine wesentliche Glaubensüberzeugung. „Herr, du Freund des Lebens“ heißt es schon im alttestamentlichen Buch der Weisheit in einer bildlichen Aussage über Gott (Weish 11,26). Wenn Gott ein Freund des Lebens ist und das menschliche Leben hoch schätzt, wie könnten die Christen ihm nicht nachfolgen? Darin liegt der Grund dafür, dass sich die Kirche gegen die Todesstrafe ausspricht, dass sie den Krieg als Niederlage der Menschlichkeit betrachtet, dass Christen sich für den Schutz und das Leben anderer Menschen und eine solidarische Gesellschaft einsetzen. Nicht zuletzt liegt darin auch der Grund dafür, dass wir mit Vehemenz für einen sorgsamen, schützenden Umgang mit dem Leben der noch nicht geborenen Menschen eintreten. In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren.

Die Konzeption des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die die gesellschaftliche Grundordnung unseres Landes kodifiziert, hat aus guten Gründen die unantastbare Würde des Menschen zum Ausgangspunkt und erklärt ihre Achtung und ihren Schutz im gleichen Atemzug zur Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Ein wesentlicher Aspekt der hier zugrunde gelegten Konzeption von Würde ist, dass sie dem Menschen an sich als Mitglied der Spezies Mensch zukommt, ohne eigenen Verdienst oder eigene Leistung, unabhängig von jedem subjektiven Wollen, und dass sie nicht verhandelbar, nicht teilbar und auch nicht abstufbar ist. Sowohl in der theoretischen Konzeption als auch in der historischen Entwicklung hängt dieses Verständnis von Menschenwürde aufs Engste mit dem Recht des Menschen auf Unversehrtheit von Leib und Leben zusammen, ist doch das Leben die Ermöglichungsbedingung jeder Achtung vor der Würde.

Im Schwangerschaftskonflikt stehen sich fundamentale Rechtspositionen zweier Menschen konflikthaft gegenüber, die doch eigentlich eine „Zweiheit in Einheit“ bilden, wie das Bundesverfassungsgericht es ausgedrückt hat. In rechtlicher Perspektive kommt es hier zu einer Dilemma-Situation, die alleine mit den Mitteln juristischer Logik letztlich nicht aufgelöst werden kann. Die Rechtsordnung ist deshalb darauf zurückgeworfen, hier wenigstens eine näherungsweise Regulierung zu finden. Der bestehende Konflikt und das zu konstatierende Dilemma lassen sich nicht dadurch auflösen, dass man dem ungeborenen Kind entweder seine Würde teilweise oder sogar ganz abspricht oder aber sein Lebensrecht abstuft und gerade seine völlige Angewiesenheit auf die Mutter und seine Schutzbedürftigkeit als Grund dafür heranzieht, ihm weniger oder gar keinen Lebensschutz zuzuerkennen. Diese Argumentation betrachten wir als in sich widersprüchlich. Sie verkehrt den Bedeutungsgehalt rechtlicher und ethischer Prinzipien in das Gegenteil. Ein solcher Umgang mit der Würde und dem Lebensrecht des Menschen, gerade wenn er in der rechtsdogmatischen Diskussion stattfindet, erfüllt uns mit ernsthafter Sorge um die humanen Grundlagen unserer gesellschaftlichen Ordnung und um die Wurzeln unserer Verfassung.

Die in Deutschland derzeit geltende rechtliche Regelung ist das Ergebnis schwieriger ethischer Diskussionen und eingehender juristischer Überlegungen. Sie ist dem Bemühen geschuldet, die hier mögliche näherungsweise Regulierung zu erreichen. Die rechtliche Konzeption, die die Abtreibung aus Gründen des staatlichen Lebensschutzauftrages als strafrechtlich verboten beibehält, aus Gründen der Selbstbestimmung der Frau aber die Möglichkeit der gesicherten Straffreiheit eröffnet, ist deshalb kompromisshaft. Es gab an dieser Regelung immer Kritik von verschiedenen Seiten und auch die katholische Kirche kann nicht verschweigen, dass die Regelung nicht in voller Übereinstimmung mit ihren ethischen Prinzipien steht. Aber insgesamt gilt es in aller Deutlichkeit herauszustellen, dass diese Gesetzesregelung einen Ausgleich zweier in der Menschenwürde wurzelnder Rechtsgüter sucht und so einen erheblichen Beitrag zu einer gesellschaftlichen Befriedung geleistet hat. Sowohl die rechtlich-ethischen Überlegungen als auch die gesellschaftliche Perspektive bewegen uns dazu, uns mit Nachdruck für den Erhalt des bestehenden gesetzlichen Schutzkonzeptes nach §§ 218 ff. StGB in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auszusprechen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass es eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung darstellt, den Schutz und die Rahmenbedingungen für schwangere Frauen so zu verbessern, dass das menschenmögliche geschieht, um Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden oder soweit möglich zu entschärfen. Die vom Gesetz vorgesehene verpflichtende Beratung vor einer Abtreibung ist Teil dieser gesellschaftlichen Verantwortung. Sie wird ergänzt durch freiwillige Beratungs- und Hilfeangebote, die die Beratungspflicht aber nicht ersetzen sollen.

In seinem zweiten Teil befasst sich der Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mit der Frage nach einer rechtlichen Regelung, die auch in Deutschland die Eizellspende und die Leihmutterschaft ermöglicht. In differenzierten Überlegungen werden dabei auch die medizinischen und ethischen Problematiken erwogen, die sich mit diesen fortpflanzungsmedizinischen Techniken verbinden. Den erweiterten Möglichkeiten für Paare oder Einzelpersonen, die auf anderem Weg keine Kinder bekommen können, stehen hier zahlreiche Fragen und Bedenken gegenüber, insbesondere im Hinblick auf die Benachteiligung von Frauen, die ihren Körper bzw. ihre Eizellen für solche Verfahren zur Verfügung stellen, aber auch im Hinblick auf eine allgemeine Kommerzialisierung menschlicher Fortpflanzung. Die Weitergabe des Lebens ist ein höchst sensibler Lebensbereich. Er erfordert sowohl in medizinischer, psychologischer als auch in ethischer Hinsicht höchste Sorgfalt. Nicht zuletzt die Berücksichtigung des Kindeswohls spielt hier eine bedeutende Rolle.

 


Unter Würdigung der im Bericht benannten Aspekte kommen wir daher zu dem Schluss: Es ist dem Gesetzgeber dringend anzuraten, keine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen, weil diese sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes schützen. Vielmehr gilt es, die angesprochenen Fragestellungen sorgfältig weiter zu untersuchen und die Abwägung dort wissenschaftlich besser abzusichern, wo die Datenlage noch nicht ausreicht. Zu den ethischen Diskussionen, die sich aus diesen Fragestellungen ergeben, sind wir bereit, einen konstruktiven Beitrag zu leisten.


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Lesermeinungen

 BBM 24. April 2024 
 

ad Norbert Sch?necker an @Fink

Ihr Argument ist m.E. nicht relevant, denn niemand bestreitet die Beeinträchtigung einer schwangeren Frau. Zweifelsfrei sind die angeführten Beeinträchtigung (mit Ausnahme der Schmerzen) allerdings nicht mit der Geburt eines Kindes beendet, vielmehr kommen weitere hinzu (Unterhaltspflicht). Wer die Tötung des ungeborenen Kindes bis zur Geburt auf dieser Basis fordert, kann dieses Argument dann auch zur Tötung nach der Geburt ins Feld führen.
Es ist bekanntes biologisches Faktum, dass Geschlechtsverkehr zur Zeugung neuen Lebens führen kann. Es ist die Entscheidung der beiden Partner, dieses „Risiko“ in Kauf zu nehmen. Daher haben sie auch die Folgen zu tragen und zwar ohne Verletzung der Rechte Dritter (in diesem Fall des Lebensrechts des Kindes).


1
 
 KatzeLisa 24. April 2024 
 

@Norbert Sch?necker

Danke für die Erklärung des Unterschieds bei der Entwicklung des Ungeborenen "zum" und "als" Mensch.

Wie mir wird es sicher auch anderen Mitbürgern gehen, die diesen feinen Unterschied nicht kennen. Deshalb halte ich diese Formulierung auch trotz Erklärung für fragwürdig.

Im Vergleich zur kurzen, klaren Aussage von Bischof Hanke (s.o.) stört mich die wachsweiche, halbherzige und langatmige Stellungnahme der DBK ganz gewaltig.
Die Situation ist eigentlich glasklar. Es gibt nur ein Ja oder Nein. Leider erweckt die DBK den Eindruck, daß sie sich zu einer eindeutigen Aussage nicht durchringen kann, weil sie sich mehr und mehr an der Politik orientiert.


0
 
 CusanusG 23. April 2024 
 

Wie wäre es einmal mit einem Wahlaufruf

der DBK, dass solche Parteien, die die Abtreibung vollends legalisieren wollen und Frauen zu käuflichen Gebärmaschinen machen wollen, für Katholiken unwählbar sind? Pfarrgemeinderäte und Synodale, die bei solchen Parteien sind, stehen mit dem christlichen Menschenbild auf Kriegsfuß und sind nicht länger akzeptierbar. Wie wärs, wenn man mit der ZDK-Vorsitzenden anfängt?

Und wo ist eigentlich die Stellungnahme gegen das Selbstbestimmungsgesetz? Sind für die DBK Frauen jetzt noch Frauen und Männer noch Männer - oder kann man sich das jetzt auch mit dem Segen der DBK aussuchen?

Es fehlt an klarer Sprache, an klaren Gedanken, an klarem Glauben. Mit dem vorliegenden Schreiben ist man einmal mehr völlig unglaubwürdig als Pseudo-feigenblatt aufgetreten.


2
 
 chriseeb74 23. April 2024 
 

Ich verwende in dieser Diskussion....

einige andere Begriffe.
Nach der Verschmelzung der Ei- und der Samenzelle handelt es sich um eine göttlich gewollte Person, die auch zu diesem Zeitpunkt beseelt ist.
Somit ist eine Tötung von außen immer ein Mord, wenn auch sicherlich aus unterschiedlichen Motiven.
Der Körper dieser Person muss sich erst zum Mensch entwickeln, aber es handelt sich nicht um einen Zellklumpen, sondern immer um eine Person und somit hat sie auch eine Würde und muss geschützt werden und zwar grundsätzlich und immer.
Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter muss sich hier unterordnen, weil es nicht um eine, sondern um zwei Personen geht.
Dies immer strafrechtlich zu verfolgen ist eine andere Frage, da Mütter auch schon in früheren Zeiten nachgeholfen haben, um ihr Kind nicht zu gebären.
Der Staat wiederum kann kein Interesse daran haben das Selbstbestimmungsrecht der Frau aufzuwerten; wenn er es tut, so wie in vielen Ländern der Erde, schaufelt er sich sein eigenes Grab, siehe demographische Entwicklung!


1
 
 Norbert Sch?necker 23. April 2024 

@Fink

Es ist ernst zu nehmen, dass eine ungewollt schwangere Frau mehrere Monate lang ein Kind trägt, das ihre Bewegungsfreiheit beeinträchtigt, das Aufmerksamkeit einfordert, das Schmerzen verursacht, das mehrere Wochen am Arbeiten hindert und das zuletzt unter Schmerzen geboren wird. Es hilft nicht, das zu ignorieren.

Nach der Geburt kann eine Adoption eine gute Lösung sein.

Aber vorher steht tatsächlich das körperliche Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen das Recht auf Leben des Kindes, und es können nicht beide Rechte gleichzeitig voll berücksichtigt werden. Ein Recht muss nachgeben. Üblicherweise hat das Recht auf Leben als das fundamentalste Recht den Vorrang, und so sollte es auch in der Frage der Abtreibung sein.

Aber uns sollte bewusst sein, dass dadurch tatsächlich die Rechte der ungewollt schwangeren Frau massiv beeinträchtigt sind.


1
 
 Norbert Sch?necker 23. April 2024 

@KatzeLisa

Die Formulierung "entwickelt sich ALS Mensch" ist die pro-life-Formulierung gegen die Behauptung "entwickelt sich ZUM Menschen". Sie soll besagen: wir sind ab der Zeugung Menschen. Zuerst sind wir Embryos, dann Föten, dann Kinder, dann Erwachsene, dan Greise. ALS Menschen entwickeln wir uns. Der Embryo ist genauso Mensch wie das Kind oder der Erwachsene. In diesem Fall muss und will ich die DBK in Schutz nehmen. Sie hat eine gängige pro-life-Formulierung verwendet.


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 gebsy 23. April 2024 

Abgetriebene Menschen

können das Leben nicht weitergeben;
mit jeder Abtreibung werden GENERATIONEN ausgelöscht.


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 Johannes14,6 23. April 2024 
 

Das Recht auf Selbstbestimmung

Kann und sollte die Frau ausüben, wenn sie entscheidet, mit wem sie verkehrt.

Schwangerschaft ist keine Influenza.
Mir ist absolut unverständlich, wie es im Zeitalter sexueller Aufklärung ab Kita immer noch zu mehr als 125000 unerwünschten Schwangerschaften kommen kann.

Und wäre es nicht Aufgabe der Hirten, Bischöfe und Priester, eine VERANTWORTUNGSVOLL gelebte Sexualität anzumachen, wenn sie es schon seit Jahren vermieden haben, über die Schönheit sakramentaler Ehe und christlicher Familie zu verkündigen, geschweige denn den Schatz der Theologie des Leibes des Hl. Johannes-Paul II zu öffnen.

Aber dazu brauchte es ja MUT,
ein "Zeichen zu sein, dem widersprochen wird".


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 KatzeLisa 23. April 2024 
 

"...des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib..."

Diese Formulierung zeigt, daß die DBK sich auf die Argumente der Abtreibungsbefürworter einlässt.
Das Ungeborene entwickelt sich nicht als Mensch, es ist nicht ein Zellhaufen, es ist ab der Befruchtung der Eizelle Mensch und hat ab diesem Zeitpunkt seine unveräußerliche Würde.


3
 
 KatzeLisa 23. April 2024 
 

viele Worte, wenig Klarheit

Abtreibung ist die Tötung der Leibesfrucht.

Es kann niemals eine Rechtfertigung dafür von der katholischen Kirche geben. Frauen, die abgetrieben haben und diese schwere Sünde bereuen, können mit ihrem Bekenntnis in der Beichte, von dieser Schuld befreit werden. Mit ihrem Gewissen müssen sie sich selbst auseinandersetzen. Oft ist das ein lebenslanger Prozeß.

Daß der Staat ein Konstrukt aufgebaut hat, das unserem Glauben widerspricht, darf nicht dazu führen, daß die katholische Kirche diese Maßnahme gutheißt. Erst recht müssen sich die Bischöfe von den weitergehenden Bestrebungen distanzieren.

Abzulehnen sind auch alle Bestrebungen, das Kind zur Ware zu machen. Dazu gehört die Eizellenspende und die Leihmutterschaft. Es gibt kein Recht auf ein Kind, und schon gar nicht bei homosexuellen Paaren.

Den deutschen Bischöfen fällt es zunehmend schwer, zum Glauben und zur Schrift zu stehen. Sie sind schwach in ihrem Glauben und damit schlechte Hirten.


4
 
 Fink 23. April 2024 
 

Ein Argument gegen Abtreibung kommt mir zu kurz

Es stehen sich zwei "Rechte" gegenüber: 1. Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und 2. das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau. Wenn nun eine schwangere Frau abtreiben will, weil sie das Kind nicht aufziehen könne oder wolle,
dann gibt es doch eine Lösung eines solchen "Schwangerschaftskonflikts": das Kind nach der Geburt -oder später- an Pflegeeltern oder Adoptiveltern abgeben ! Damit entfällt jede Rechtfertigung der Tötung ungeborener Kinder. ODER ?


3
 
 Jörgen 23. April 2024 
 

In der derzeitigen Verfassung der DBK bin ich schon fast dankbar für den Satz:

"[...} und auch die katholische Kirche kann nicht verschweigen, dass die Regelung nicht in voller Übereinstimmung mit ihren ethischen Prinzipien steht."

Richtiger wäre doch zu formulieren gewesen, dass die derzeitige Regelung NICHT mit der katholischen Lehre in Einklang steht.


4
 
 ottokar 23. April 2024 
 

Die DBK widerspricht auch hier wieder unserem Papst, dass nämlich Abtreibung Mord ist.

Da wird bei der DBK herumgefaselt: Einmal wird dem ungeborenen Menschenkind Recht zum Leben eingeräumt,dann aber der zur Abtreibung bereiten Mutter des ungeborenen Kindes das Recht auf Selbstbestimmung zuerkannt, also zu töten,dann nämlich, wenn ein Kind eine zu grosse Belastung sein könnte.Was -ausser der Präsidentin des ZdK - hindert eigentlich unsere Hirten daran einmal klar und deutlich Abtreibung in Bausch und Bogen zu verurteilen? Ist es Feigheit vor der Politik unserer Zeit oder tatsächlich die irrige Meinung, ein Ebryo oder ein ungeborenes Kind sei halt noch kein Mensch, sondern ein Zellhaufen oder eine Art Krankheit der Mutter.Trotz der schon viele Jahre auch in diesem Forum andauernden traurigen Diskussion über die vorgeburtliche Kindstötung ,ist mir nie klar geworden, woher bei so vielen jungen Frauen die beinahe fanatische Leidenschaft kommt für Abtreibung schreiend auf die Strasse zu gehen. Ich sehe da immer verzerrte Gesichter , bereit zur Tötung des eigenen Kindes.


3
 
 Uwe Lay 23. April 2024 
 

Irrsinn!

Da nun 100.000 und mehr Kinder pro Jahr der"Abtreibung" zum Opfer fallen,kann unmöglich davon geredet werden, die jetzige Regelung schütze das Leben der Kinder im Mutterleibe. Ein Respekt vor der "Gewissensentscheidung" einer Mutter,ihr Kind im Mutterleibe töten zu lassen, ist eine Absurdität,denn nähme man das ernst, wäre jede Sünde zu respektieren, wenn der Täter sich frei dazu entschieden hätte, so zu sündigen!
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


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 Johannes14,6 23. April 2024 
 

Ich hoffe, die Bischöfe nehmen die Argumente

der Publizistin BIRGIT KELLE (Buch: "Ich kauf mir ein Kind") und der italienischen Ministerpräsidentin GIORGIA MELONI (Leihmutterschaft = "Gebärmuttervermietung", unmenschlich, unfrei und abzulehnen) ernst, warum Eizellspende und Leihmutterschaft keinesfalls erlaubt werden sollten (auch nicht durch den Türöffner "altruistische LM") De facto können deutsche Paare legal Kinder im Ausland bestellen, unter Ausnutzung der jeweiligen rechtl Regeln werden dazu befruchtete Eizellen schonmal in Thermoskannen tiefgefroren verschickt, um einer "Mietmutter" in einem anderen Land eingepflanzt zu werden etc. Kelle plädiert für eine weltweite Ächtung und Verbot dieser Methoden - EIN Schritt auf dem Weg dahin könnte sein, die im Ausland mittels LM erzeugten Kinder NICHT ANZUERKENNEN, wie es wohl Giorgia Meloni für Italien plant. Ihr Widerstand könnte zum Hemmschuh einer europäischen Regelung pro Leihmutterschaft werden. Die Regierung sollte mit Klarheit zu einem solchen Verbot aufgefordert werden.


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