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Wichtige Pro-Life-Entscheidung für die USA: Abtreibungsverbot kann in Texas in Kraft treten

3. September 2021 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Das Berufungsgericht hat die Klage gegen das Gesetz zurückgewiesen. Gemeinsam mit dem Abtreibungsverbot hat Texas die Unterstützung für Mütter vor und nach der Geburt ausgeweitet. Der Oberste Gerichtshof hat einen Eilantrag gegen das Gesetz abgelehnt


Austin (kath.net/LifeNews/jg)

Texas wird der erste US-Bundesstaat werden, in welchem Abtreibungen verboten sind, sobald der Herzschlag des Ungeborenen festgestellt werden kann. Der Fifth Circuit Court of Appeals, das zuständige Berufungsgericht, hat die Anhörung einer Klage abgesagt, mit der das entsprechende Gesetz des Bundesstaates gerichtlich aufgehoben werden sollte. Das Gesetz kann daher mit 1. September in Kraft treten.

Greg Abbott, der Gouverneur von Texas, hat das Gesetz bereits im Mai unterzeichnet, nachdem es von beiden Kammern des Kongresses beschlossen worden ist. Es untersagt Abtreibungen, sobald der Herzschlag des ungeborenen Babys feststellbar ist. In der Regel ist dies in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall. Ausnahmen vom Abtreibungsverbot gibt es nur, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen von Privatpersonen gegen Ärzte vor, welche illegale Abtreibungen durchführen.


Mehr als zwanzig Pro-Abtreibungs-Institutionen durchführen, darunter Planned Parenthood, wollten das Gesetz gerichtlich aufheben lassen und haben eine entsprechende Klage beim Fifth Circuit Court of Appeals eingebracht. Für Montag den 30. August war eine Anhörung angesetzt. Das Gericht hat allerdings die Klage zurückgewiesen und die Anhörung abgesagt.

Wie lange das Gesetz in Kraft bleibt, ist trotzdem ungewiss. Es gibt eine zweite Klage gegen die Bestimmung, deren Anhörung nicht abgesagt worden ist.

Gemeinsam mit dem Abtreibungsverbot bei Herzschlag hat Texas die Unterstützung für Schwangere und junge Mütter ausgeweitet. Die Frauen sollen auch die materiellen Ressourcen haben, um sich für das Leben ihrer Kinder entscheiden zu können. Unter anderem wurde die Finanzierung eines umfassenden Beratungsprogramms erhöht, das Frauen in Krisensituationen nicht nur während der Schwangerschaft sondern auch nach der Geburt begleitet.

 

Oberster Gerichtshof lehnt Eilantrag ab

 

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Abend des 31. August einen Eilantrag des Center for Reproductive Rights (CRR), einer Pro-Abtreibungs-Organisation, mit einer Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen zurückgewiesen – allerdings nicht grundsätzlich. Der Antrag enthalte „schwerwiegende Anfragen an die Verfassungsmäßigkeit des texanischen Gesetzes“. Die „komplexen und neuen verfahrenstechnischen Fragen“ würden aber dem Beklagten, dem Bundesstaat Texas, keine unmittelbare Möglichkeit einräumen, das Gesetz zu Ungunsten des Antragstellers CRR durchzusetzen. Damit ist die Regelung gemeint, dass Privatpersonen Ärzte anzeigen können, die Abtreibungen durchführen, welche nach dem Gesetz verboten sind. Der Oberste Gerichtshof sehe daher keinen Grund für ein sofortiges Einschreiten, schrieben die fünf Richter in der Begründung für ihre Mehrheitsentscheidung.

Mit der Entscheidung wollen die Richter damit kein grundsätzliches Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des texanischen Gesetzes fällen oder Urteilen über allfällige weitere Klagen gegen das Gesetz vorgreifen. Ein endgültiges Urteil des Obersten Gerichtshofes über das Abtreibungsverbot bei Herzschlag steht damit noch aus.

Laut einem Bericht von NBC News vom Dienstag haben alle elf Kliniken von Planned Parenthood in Texas keine Termine für Abtreibungen nach der sechsten Woche für die Zeit nach dem 31. August vergeben. Gleiches gelte für die vier Kliniken von Whole Women’s Health, berichtete der Sender.

 

 


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Lesermeinungen

 winthir 5. September 2021 

Was ich an diesem Gesetz gar nicht "großartig" finden kann, ist folgendes:

Für die Durchsetzung dieses Gesetzes sind nicht staatliche Stellen verantwortlich, sondern ausschließlich Bürger.

Beispiel: Ein Taxifahrer, der die Frau zur Abtreibungsklinik fährt, kann dann eine Zivilklage gegen die Frau einreichen.

Verliert die Frau den Prozeß, erhält der Kläger mindestens 10.000 $, die von der Frau an den Kläger zu zahlen sind.

(ich habe das zuerst für eine "Ente" gehalten - ist aber so.)


0
 
 girsberg74 3. September 2021 
 

Diese Entscheidung mittragen, auch hier, wer immer kann!

Marsch für das Leben am 18. September in Berlin.


2
 
 Fatima17 3. September 2021 
 

Großartig!

Wenn das Schule macht, wird es ein Segen sein für die Ungeborenen!
Wie sagte der große Kämpfer für due Ungeborenen, Papst Franziskus, am Mittwoch im spanischen Interview:
"In Bezug auf den Fall der Abtreibung sage ich Folgendes: Jedes Embryologie-Handbuch, das einem Studenten in der medizinischen Fakultät gegeben wird, sagt, dass in der dritten Woche der Empfängnis, manchmal bevor die Mutter merkt [dass sie schwanger ist], alle Organe im Embryo bereits angelegt sind, samt des gesamten Erbguts. Es ist ein Menschenleben. Ein menschliches Leben. Manche sagen: 'Es ist keine Person.' Es ist aber ein menschliches Leben."
"Ist es erlaubt, ein menschliches Leben zu eliminieren, um ein Problem zu lösen, ist es gerecht, ein menschliches Leben zu eliminieren, um ein Problem zu lösen?"


2
 
 Chris2 3. September 2021 
 

Sehr gut. Aber angreifbar?

Üblicherweise enthalten kinderschutzfreundliche Abtreibungsgesetze sonst zwei Ausnahmen: Gefahr für das Leben der und Mutter und Vergewaltigung. Ich hoffe, dass das Gesetz nicht deswegen gekippt werden kann, weil die zweite Ausnahme nicht enthalten ist. Möglicherweise wurde es aber auch deswegen so abgefasst, weil der Begriff "Vergewaltigung" in den USA womöglich inzwischen sehr weit ausgelegt werden kann, Und: Gibt es auch in den USA die "Vergewaltigung in der Ehe" und 'gilt' auch die dann?
Andererseits kamen in Deutschland noch bis vor wenigen Jahren Vergewaltiger davon, wenn sich das (vielleicht vor Angst wie gelähmte) Opfer nicht deutlich körperlich gewehrt hatte, egal, wie eindeutig es auch "Nein!" oder "Ich will nicht" gesagt hatte. Schwieriges Terrain.
Sehr gut: Die Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen gegen illegale Kindstötungen. Ich nehme an, dann werden auch Väter klagen, die ihr Kind nicht töten lassen wollten? Das wird zusätzlichen Druck aufbauen.


3
 
 cooperatorveritatis 2. September 2021 
 

Blankes Entsetzen in den Mainstreammedien

Auch in Deutschland war das heute schon Thema in den Mainstream-Nachrichten. Tenor: Blankes Entsetzen über den drohenden Verlust "freiheitlich-feministischer Errungenschaften". Dass bei Abtreibung ein Mensch getötet wird, wird mit keinem Wort erwähnt. Sogar Pseudokatholik Sleepy-Joe-Biden hat sich zu Wort gemeldet. Er will mit seiner Administration weiter für großzügige Abtreibungsmöglichkeiten für Frauen kämpfen. Wenn man so was hört (von einem Katholiken), wünschte man sich tatsächlich Donald ganz schnell wieder zurück ins Weisse Haus.

Und da wundert sich der politische und gottvergessne Westen, wenn die religiöse Welt über ihn nur noch befremdlich den Kopf schütteln kann. Das gleiche tun die heilige Mutter Teresa von Kalkutta und der heilige Papst Johannes Paul II vom Himmel aus.

Beten wir, dass das texanische Gesetz Bestand hat und viele Kinder die Todesfalle Frauenbauch lebendig verlassen können.


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