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„Cui bono oder Jagdszenen aus Oberbayern“

16. Februar 2022 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
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Zum umstrittenen Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl: „Es fällt auf, dass die Beweisführung der Autoren nur auf schwache Indizien und wenig plausible Bekundungen von Zeitzeugen gestützt ist.“ Gastkommentar von Rechtsanwalt Ulrich Sauer


München-Karlsruhe (kath.net) Der Geist weht bekanntlich, wo er will. Offensichtlich macht er seit geraumer Zeit einen weiten Bogen um Rom, aber auch um München und Limburg. Anders ist der durch das WSW-Gutachten (Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl) ausgelöste Furor teutonicus um den emeritierten Papst nicht zu verstehen. Doch wen trifft eigentlich diese Wut?

Wer sich mit dem Fall gutachtend oder kommentierend beschäftigt, weiß oder muss wissen:
Der emeritierte Papst hat, wie kaum ein anderer Kirchenführer, Missbrauch erkannt und sich aus diesem Wissen heraus Tätern entgegengestellt und den Opfern zugesellt. Wer sich näher informieren will, dem sei die Lektüre des Kapitels 68 in Peter Seewalds Biographie empfohlen.

Um das jetzt aufgeführte Haltet-den-Dieb-Theater zu verstehen, muss man sich schon die Mühe machen, hinter die Kulissen zu schauen. Hier gibt es Erstaunliches zu entdecken. Wie im realen Theaterleben entdeckt man illusionsfördernde, die Zuschauer beeindruckende Requisiten, wie z.B. das Buch von Reisinger/Röhl „Nur die Wahrheit rettet“ oder die sieben an alle Menschen guten Willens gerichteten Thesen von Maria 2.0.

Natürlich fällt bei der Suche hinter den Kulissen der Blick auch auf das WSW-Gut-achten. (Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Dieser Kommentar befasst sich nur mit den die „causa Benedikt“ betreffenden Passagen).

Man muss nun nicht so boshaft sein wie einer der Bekannten des Verfassers, der WSW als Kürzel für Winkeladvokaten simulieren Wahrheit bezeichnete. Kritisches bleibt allemal anzumerken.

Es fällt auf,
dass die Beweisführung der mehr vom Wirtschaftsrecht kommenden Autoren nur auf schwache Indizien und wenig plausible Bekundungen von Zeitzeugen gestützt ist (Die Ausführungen zum Schuldnachweis hinsichtlich eines Wissens des emeritierten Papstes um eine Gefährdung durch den aus dem Bistum Essen kommenden Priester würden bei einer Examensklausur im Strafprozessrecht sicher nicht einmal die Note „ausreichend“ erhalten).

Es fällt auf,
dass man sich kein Bild über die Person des Beschuldigten im Kontext der Vorwürfe gemacht hat. Für Ermittler, die ihr Handwerk verstehen, ist dies aber selbstverständlich.

P. Hans Zollner S.J. ist nach Bekunden der Gutachter (WSW-Gutachten, S. 37) „einer der weltweit führenden Experten zum Thema „ Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche“ ….mit einem wohl singulären Überblick über die gesamtkirchliche Lage im Bereich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger“. Wer oder was hat die Gutachter daran gehindert, diesen Experten, den sie ja als „Untergutachter“ für allgemeine Fragen hinzugezogen hatten, zum Umgang des emeritierten Papstes mit dem Vater aller Skandale zu befragen? Hatte Zollner doch als Zeitzeuge 2014 in einem Interview bekundet, Benedikt XVI. sei für ihn ein Held, der den Missbrauch bekämpfte und alles Menschenmögliche getan habe, um diesen in der Zukunft zu verhindern.


Natürlich hätten die Gutachter dann Abschied von ihrem Vorurteil eines rigiden Kirchenfürsten ohne Empathie für Missbrauchsopfer nehmen müssen, zumindest hätte es kognitive Dissonanz ausgelöst. Wie viel befriedigender war es doch, wahrscheinlich nach bestem Wissen und Gewissen, einen Gärtner zum (Sünden-)Bock zu machen.

Es fällt auf,
dass die Frage nach der Anwesenheit bei der Sitzung vom 15.01.1980 die Frage nach einer auch und gerade den Gutachtern längst bekannten Tatsache war. Sie war so sachgerecht und zielführend und notwendig wie etwa die Frage an einen wegen einer Trunkenheitsfahrt Angeklagten, ob man ihm Blut entnommen habe, wenn in den Gerichtsakten das Protokoll über eine Blutprobe abgeheftet ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Es fällt auf,
dass die Fragen der Gutachter insgesamt in einem vorurteilsgeprägten und insinuierenden Ton verfasst sind. Exemplarisch die Frage 1.k) im Sonderband: „Worin sehen Sie den Unterschied im Hinblick auf den erneuten Einsatz eines wegen Sexualdelikten in Erscheinung getretenen Priesters und eines Kindergärtners bzw. Lehrers, bei dem – im Gegensatz zu einem Priester – eine Tätigkeit mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, wie sie auch bei einer priesterlichen bzw. seelsorgerlichen Aufgabe realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann, regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt?“

Die römischen Berater hätten – so könnten keine Zweifel an ihrer Kompetenz aufkommen – der Münchner Kanzlei mitteilen müssen, dass unter den gegebenen Umständen auf eine Stellungnahme verzichtet wird. Dies wäre adäquat gewesen und hätte die Möglichkeit eröffnet, erst nach der Veröffentlichung des Gutachtens die erwartbar mehr als fragwürdige Beweisführung als untauglichen Versuch eines Rufmords darzustellen.

Unterstellt man einmal, was nach den oben genannten Auffälligkeiten einigermaßen schwerfällt, die Unterstellungen der Jäger aus Oberbayern seien keine, sondern hieb- und stichfeste Beweise für ein Fehlverhalten, der emeritierte Papst habe also vertuscht und gefährdet, so muss die Frage erlaubt sein, ob ein solcher Fehler einem kurz vor der Schwelle zum Tod stehenden Menschen überhaupt vorgehalten werden darf und muss.

Die Frage stellen, heißt sie damit zu beantworten, dass spätesten ab hier das bis da-hin nur fragwürdige, auf mehr oder weniger haltlosen Anschuldigungen beruhende Gutachten – wohlgemerkt soweit es sich mit dem emeritierten Papst beschäftigt – zu einem erbärmlichen Pamphlet verkommen ist. Auch eine Person der Zeitgeschichte hat Anspruch auf ein Minimum an barmherziger Mitmenschlichkeit. Der Lack beim Gutachten ist ab.

Das Gutachten hat längst bekannte, nur um persönliche Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten angereicherte Tatsachen ermittelt, m.a.W. das eklatante Fehl-verhalten von Kirchenoberen wiederkäuend ausgebreitet. Abgesehen vom Honorar, cui bono? Man stelle sich vor, das Geld für das Honorar wäre in einen Fonds zur Entschädigung der Opfer geflossen. Darüber hinaus hat es den emeritierten Papst in abstoßender Weise herabgewürdigt. Ein sehr alter, ein sehr schwacher, aber sehr wahrhaftiger Mensch wurde sehr schwer verletzt.

Der Spiegel-Kommentator Thomas Fischer, als Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch und als ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof ein Schwergewicht, hat in seiner Kolumne vom 05.02.2021 „Absolute Absolution“ (kath.net-Zusammenfassung: siehe Link) die WSW-Gutachten für das Bistum Aachen und das Erzbistum Köln nach allen Regeln der Kunst zerlegt. Diese Bewertung aus höchst berufenem Mund, die ja im Münchner Ordinariat bekannt sein musste, hat nicht verhindert, dass das aktuelle Gutachten quasi durchgewinkt und so der emeritierte Papst zum Abschuss freigegeben wurde. Das irritiert und lässt Fragen aufkommen.

„Merkwürdig und verstörend ist das Verhalten der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz“

Merkwürdig und verstörend ist das Verhalten der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz. Mit rühmlicher Ausnahme der Bischöfe von Regensburg und Passau haben sich alle entweder schweigend weggeduckt oder vom emeritierten Papst sogar das Eingeständnis eines Fehlverhaltens eingefordert. Dabei wäre es ein Zeichen des Mitgefühls, einer genuin christlichen Tugend, und ein Gebot richtig verstandener Solidarität gewesen, einem ehemaligen Kollegen, der mit Häme vor aller Welt als Lügner vorgeführt wurde, unisono beizustehen und ihn gegen unqualifizierte Anwürfe in Schutz zu nehmen.

Machen wir uns nichts vor:
Gewiss haben kirchliche Würdenträger beim Umgang mit dem Missbrauch schwere Schuld auf sich geladen. Müssen allerdings nicht auch wir Laien uns fragen, ob wir nicht durch Wegschauen und Nichtbeachten der Signale, die von gequälten Kindern und Jugendlichen ausgingen, das entsetzliche Treiben mit ermöglicht haben?

Der große Durcheinanderwerfer ist im Vormarsch. Dabei setzt er jene – man nennt sie Heuchler und Selbstgerechte – ein, die sich mehr auf den Splitter im fremden als auf den Pfahl im eigenen Auge konzentrieren.

Man darf gespannt sein, ob nach der nun wirklich persönlichen Erklärung des emeritierten Papstes Reaktionen kommen, die wenigstens ansatzweise so etwas wie Scham erkennen lassen. Wetten hierauf dürften aber in unserer verwahrlosten, da wahrheitslosen Zeit waghalsig sein.

So bleibt wohl nur das Gebet, das u.U. helfen wird: Veni sancte Spiritus …Lava quod est sordidum.

Agnostiker können sich ja an der o.g. Spiegelkolumne, einer weiteren desselben Autors vom 09.02.2022, oder dem Ausruf Helmut Qualtingers „Die Deitschn san bleed“ aus- und aufrichten.

Karlsruhe 13.02.2022, Ulrich Sauer (Rechtsanwalt i.R.)

Foto: Papst em. Benedikt XVI. am 5. Februar 2022 bei der Feier der Hl. Messe

 

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Lesermeinungen

 modernchrist 16. Februar 2022 
 

modernchrist

Ich denke, wir bräuchten jemanden, der am Aschermittwoch einen Wegweiser aufstellt in dieser verfahrenen, orientierungslosen, ja oft sogar schmerzgepeinigten Lage unserer katholischen Kirche in Deutschland. Verfehlungen sind immer wieder zu beklagen und sie werden nicht durch Sündenböcke getilgt. Denn schuldig geworden sind nicht nur die Täter; oft auch naive Eltern, über Sexuelles nicht sprachfähige Kleriker, nicht hellhörige Erzieher.
Der Aufruf zur Fastenzeit an alle Katholiken, das Sakrament der Buße durch Einzelbeichte jetzt in diesen Wochen zu empfangen; stellvertretend Sühne zu leisten für Falsches und Verwerfliches vergangener Jahre; jeder für sich wieder einmal demütig die Katholikenpflicht der jährlichen Beichte zu erfüllen - das wäre ein Wegweiser, der von den Bischöfen kommen könnte und niemand könnte und sollte sich einfach dispensieren! Solidarität auch in der Schuld und in der Bitte um Verzeihung!


4
 
 Hilfsbuchhalter 16. Februar 2022 

Die erste Stellungnahme von Benedikt XVI.

Wer hat diese geschrieben. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier Benedikt selbst am Werk war. Weiß man dazu etwas?


1
 
 Rita1937 16. Februar 2022 
 

Es ist eine Tragödie, was hier geschieht. Pp BXVI. hat in gutem Glauben die Leute in hohe Amte berufen, die nun ihn bloss stellen. Ein Bekannter von mir, der sich mit der Situation im Ordinariat München auskennt, bestätigte die subtile Aversion gegen Ratzinger. Und das noch von denen, die sich als seine Freunde ausgeben. Fast keiner von diesen Typen lebt im Zölibat. Einige Weihbischöfe decken Ihre und Ihrer Freunden Konkubinen. Der Missbrauchsskandal ist nur ein Vorwand, um eine andere Agenda zu erreichen, u.a. auch https://www.katholisch.de/artikel/33141-pfarrhaushaelterin-aufhebung-von-zoelibat-wuerde-unsere-arbeit-veraendern
Pp F scheint in der Sache nicht richtig informiert zu sein, denn er verlässt sich auf die Referenzen von Kard. Marx, der ein Lügner ist. Das schadet immens der ganzen Weltkirche.


6
 
 Herbstlicht 16. Februar 2022 
 

Ich kann mich nur wiederholen:
Die Hiebe seitens der meisten deutschen Bischöfe auf den emer. Papst Benedikt erfüllen m.E. nur einen Zweck:
Sich der Zustimmung der Medien zu versichern,
den Beifall der verweltlichten Öffentlichkeit entgegennehmen,
das Bedüfnis, von sich und evtl. eigenem falschem Verhalten abzulenken
sowie die angepeilten Ziele des Synodalen Weges nicht zu gefährden.

Einen emer. Papst, der ihnen in so vielen Dingen haushoch überlegen ist und sie das gewiss auch innerlich spüren, derart im Regen stehen zu lassen - das lässt tief blicken.
Alles, was geschieht, hat ein zugrundeliegendes Motiv!
Dass dieses wahre Motiv die betreffenden Bischöfe auch leitet, davon kann man getrost ausgehen.


10
 
 H.v.KK 16. Februar 2022 
 

H.v.KK

Danke für diesen hervorragenden Artikel!Gott segne unseren Papa em.!


11
 
 lesa 16. Februar 2022 

Auf-richtig

Ein aufschlussreicher und auf-richt-iger Kommentar, danke!


11
 
 AndreaP 16. Februar 2022 

Der teutonische Furz

wird früher oder später verdunsten ...
Inzwischen gönne ich mir einen Schluck Jägermeister.

Nach wie vor seltsam wie unverständlich finde ich es, warum man die Kanzlei WSW trotz der erkannten handwerklichen und fachlichen Mängel offenbar mehrmals mit der Erstellung von Gutachten betraut hat.

Schon bei der Präsentation des Münchner Gutachtens fiel mir - als juristischem Laien - auf, dass die Darlegungen streckenweise die einem Gutachten geschuldete Sachlichkeit vermissen ließen. Auch die teils schwammigen Äußerungen erfüllten mich mit Befremden und Erstaunen.
Stattdessen kam es einer Vorverurteilung gleich, die ich als unangemessen empfunden habe. Damit war ich gewiss nicht alleine.


10
 
 Stefan Fleischer 16. Februar 2022 

zu den beliebtesten Gesellschaftspielen heute

gehört die Suche nach den Schuldigen. Doch noch beliebter ist die Suche nach Sündenböcken.
Doch mit der Jagd auf die Sünder schafft man die Sünde nicht aus der Welt, noch weniger mit der Jagd nach Sündenböcken.
Der einig richtige Weg hat uns Paulus gewiesen:
"Wir sind also Gesandte an Christi statt, und Gott ist es, der durch uns mahnt. Wir bitten an Christi statt: Lasst euch (jeder Einzelne) mit Gott versöhnen!" (2.Kor 5,20)


9
 

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