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Erzbistum Köln ermöglicht "Konfessionelle Kooperation" im Religionsunterricht

17. Mai 2022 in Jugend, 7 Lesermeinungen
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Erfahrungen erster Schuljahre mit Konfessioneller Kooperation habe gezeigt, dass sie das Potential habe, beides zu fördern – religiöse Dialogfähigkeit einerseits und die Sprachfähigkeit und Positionalität in der eigenen Konfession andererseits


Köln (kath.net/pek) Für das Schuljahr 2023/24 können Schulen im Erzbistum Köln erstmals Religionsunterricht in Form der erweiterten Konfessionellen Kooperation beantragen. Der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, hat gegenüber den Bischöfen der NRW-Bistümer und dem Präses der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Thorsten Latzel, erklärt, dass er diese zusätzliche Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts künftig zulassen möchte. In diesem Zusammenhang dankte er besonders den evangelischen Partnern: "Ich bin froh über die Bereitschaft von Präses Latzel, in Zukunft konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gemeinsam mit uns zu verantworten und bin sehr zuversichtlich, dass wir auch mit dieser ergänzenden Form des Religionsunterrichts Gott ins Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen bringen können." Die Erfahrungen der ersten Schuljahre mit Konfessioneller Kooperation habe gezeigt, dass sie das Potential habe, beides zu fördern – religiöse Dialogfähigkeit einerseits und die Sprachfähigkeit und Positionalität in der eigenen Konfession andererseits.


Die "Konfessionelle Kooperation" bietet den Schulen die Möglichkeit, neben der bewährten Organisationsform des Religionsunterrichts entsprechend der konfessionellen Zusammensetzung katholische und evangelische Schülerinnen und Schüler in einzelnen Jahrgängen gemeinsam zu unterrichten. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird in NRW im Wechsel von einer evangelischen und einer katholischen Lehrkraft erteilt; es entsteht dadurch kein neues Fach. Die Schulen müssen die "Konfessionelle Kooperation" bei den Bezirksregierungen beantragen und die Religionslehrerinnen und -lehrer entsprechend fortbilden lassen.

2017 haben mehrere Diözesanbischöfe in NRW Kooperationsvereinbarungen mit den Präsides der Evangelischen Landeskirchen zur Einführung konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts getroffen. Das Erzbistum Köln hatte sich damals zunächst gegen eine Einführung entschieden. "Die weiteren Schritte im ökumenischen Dialog und die Erfahrungen in der Weiterentwicklung des konfessionellen Religionsunterrichts haben mich ermutigt, diesen Schritt für das Erzbistum Köln zu gehen und dabei gleichzeitig auch eigene Schwerpunkte setzen zu können", so Woelki.

Im Fokus stehen hier für das Erzbistum Köln Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung des katholischen Religionsunterrichts sowie die intensive Beratung und Begleitung der Religionslehrenden, beispielsweise durch Fortbildungen.

Um auf das neue Format vorzubereiten, sind für das kommende Schuljahr Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für interessierte Schulen geplant.


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