Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der alte und künftige römische Ritus
  2. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  5. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  6. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  7. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  8. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  9. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  15. Alle Macht den synodalen Räten?

Das Leben geht weiter!

30. Juni 2022 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die U.S. Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung. Mehr noch: keine legitime Verfassung eines Staates kann einen solchen Anspruch je einrichten - Ein Kommentar von Franz Norbert Otterbeck


Köln (kath.net)

'Humanae vitae tradendae munus gravissimum ...' Der sehr bedeutende Dienst, das Leben weiterzugeben, also die freie und bewusste Mitwirkung mit dem Schöpfergott, bereitet den Eltern viel Freude, aber auch Sorgen: So schrieb Papst Paul VI. 1968 einleitend in seiner Enzyklika, sinngemäß. Sie ist weit mehr als "die Pillen-Enzyklika", sondern ein Markstein zur Rettung der humanen Zivilisation, ein Verfassungsdokument der "civiltà dell'amore", einer Kultur der Liebe, wie derselbe Papst es im Heiligen Jahr 1975 zu Pfingsten formulierte. Dagegen steht die 'Kultur des Todes', die keineswegs nur im U.S.-Willkür-Urteil 'Roe v. Wade' von 1973 zum Ausdruck kam, sondern seither an vielen Fronten, in vielen Staaten. Man denke nur an die deutsche Gesetzgebung vom 30. Juni 2017, die sogar den Ort absoluter Verweigerung der naturgemäßen Weitergabe des Lebens seither "Ehe" nennt. Nicht etwa, um zuvor verweigerte Rechte irgendjemandem  zuzubilligen (die 'Verpartnerung' gewährte schon zuviel!), sondern um, von einer anderen Seite her, dieselbe Doktrin einzuschärfen, die der "Freigabe" der Abtreibung zugrunde liegt: Nicht Gott bestimmt über Leben und Tod, sondern "wir", die richtigdenkende Partei unter den modernen Menschen, "wir" richten über Gut oder Böse. Das ist der Starrkrampf einer sittlichen "Autonomie", die niemandem Gutes tun will, die keine Tugenden kennt, sondern nur flexible "Werte", die jederzeit für 'nachholende Modernisierung' offen sind. Der moderne Mensch als mordender Mensch, übrigens auch an Kriegsfronten und in Hungersnöten.

Die Entscheidung des U.S. Supreme Court im Fall 'Dobbs' vom 24. Juni 2022 wurde in den typisch deutschen Medien überwiegend unzureichend zusammengefasst, wiewohl der Text eingangs einen 'Syllabus' bietet, eine Zusammenstellung der zentralen Argumente, die ein deutscher Journalist auch ohne tiefere Kenntnis der juristischen Fachsprache "raffen" kann. Das Urteil begründet mit einer Klarheit, die nichts zu wünschen übrig lässt, warum 'Roe' ein Fehler war. Die Begründung ist so fundamental, dass auch eine zukünftige linke Mehrheit 'Roe' nicht wird wiederherstellen können. Der Supreme Court argumentiert aus den Tiefen des amerikanischen Verfassungsverständnisses heraus. Indem er die Zuständigkeit für Regeln des Abtreibungsrechts an die Gesetzgebung der Einzelstaaten zurückgibt, beendet er ein tragisches Kapitel ideologischer Diktatur für immer. In einer großen Zahl von Bundesstaaten wird es strikte Gesetze geben, in einigen liberale Gesetze. Präsident Biden weiß, dass seine Weltanschauung in der Lebensrechtsfrage weite Teile des Volkes in Nordamerika nie wird überzeugen können. Daher nennt er das Urteil "ideologisch", wiewohl es mit Ideologie aufräumt und die Constutution repariert. Das Justiz- und Rechtssystem der USA ist komplex. Die einzelnen Staaten haben auf diesem Gebiet viel größere Befugnisse als in Deutschland oder Österreich. Für ein halbes Jahrhundert wurde das legitime Eigenleben der Staaten dort überdröhnt durch die sehr schwach begründete Behauptung, es sei die Verfassung selber, die implizit jeder Frau auf dem Boden der USA ein "Recht" auf autonome Entscheidung zum Abbruch der Schwangerschaft zubillige. Das Urteil hat von Anfang an heftigen Widerspruch eines breiten Spektrums von Rechtsgelehrten ausgelöst. Denn ein "Durchbruch" war es nur politisch, weil "man" damals diesen Anspruch etablieren wollte, fast ohne Blick in die Verfassung und in die Verfassungsgeschichte. Schon in der Entscheidung 'Casey' von 1992 wurde die extrem schwache Begründung von 'Roe' weitgehend ausgewechselt, aber die Richter hielten mehrheitlich an der früheren Entscheidung fest. Das Prinzip 'stare decisis', wonach von Präjudizien nur ausnahmsweise abgewichen wird, bleibt in der neuen Bewertung der Abtreibungsfrage jedoch außer Betracht, weil die Richter jetzt so eine Ausnahme sehen. 'Roe' hätte niemals das Licht der Welt erblicken dürfen. Denn das war angemaßte Gesetzgebung, nicht Richterspruch.


Nebenbei bemerkt: Die damalige Klägerin hieß gar nicht Jane Roe. Der Name 'Jane Roe' steht sozusagen für 'Erika Mustermann'. Man stelle sich vor, ein deutsches Verfassungsurteil würde landauf, landab stets als 'Mustermann' zitiert. Da ahnt auch der juristische Laie, dass da Politik im Spiel war.

'Constitution is, what the Supreme Court says it is.' Da die U.S. Verfassung sehr alt ist, schwerfällig zu ändern, nämlich nur durch 'Amendments' (Zusätze), hatte sich breites Verständnis dafür etabliert, dass viele Entscheidungen leichtfüßig auf spitzfindige Exegese gestützt wurden. Dennoch hatten Entscheidungen des öfteren keinen Bestand, wurden für 'overruled' erklärt, wie auch jetzt. Auch der deutschen Rechtskultur droht inzwischen, dass "Karlsruhe" sich anmaßt Verfassung zu schaffen, anstatt über Verfassung zu urteilen. Jede Klage gegen die "Homo-Ehe" wäre aussichtslos gewesen, weil in mehreren früheren Entscheidungen schon anklang, dass der Spruchkörper sich an den Wortlaut von Art. 6 nicht mehr gebunden sieht. Doch dieser ist eindeutig und lossagen kann sich davon nur, ohne Grundgesetzänderung, wer gegen die Wirklichkeit konstatiert, dass die Begriffe von 1949 angeblich heute einen anderen Inhalt haben, wegen des "Bewusstseinswandels".

In der U.S. Constitution steht nichts über Schwangerschaftsabbrüche, auch nichts über die so gen. "privacy", die Privatheit, die angeblich die "freie Wahl" erlaube, ein Kind zu gebären oder nicht. Während sogar jedes Dummerchen zwischen Nordpol oder Südpol begreifen kann, was es heißt, "pro life" zu entscheiden, muss man erst eigens geschult werden, um zu verstehen, warum "pro choice" angeblich vor eine 'Wahl' stellt. Eine fruchtbare Frau, die sich auf einen Erzeuger einlässt, hat bereits gewählt. Manche wählen heute, besonders frei, die Samenspende. Ist das unser neues Ideal, anstelle der Familie? Das Leben ist intelligent, es sagt, von Gott berufen: Das Leben geht weiter! Alle Verhütung wird es niemals vollends eindämmen, sehr zum Verdruss bedeutender Ideologen, die insbesondere den armen Völkern ihr Wachstum austreiben wollen, während der freie Westen "selbstgewählt" abstirbt. Abtreibung ist kein Menschenrecht, nicht einmal der daran interessierten Männer, niemals, nirgendwo.

Die staatliche Ordnung kann Milde walten lassen, in bestimmten, klar umrissenen Fällen. Das Strafrecht ist nicht das erste und wichtigste Mittel, um Abtreibungen zu verhindern. Es sollte aber auch nicht vollends beiseite gelegt werden. Die deutsche Rechtsordnung ist in diesem Sinne zu schwach ausgestattet. Zumindest besonders schwere, arglistige und willkürliche Fälle sollten weiterhin als Straftatbestand umschrieben werden. Die Heuchelei "rechtswidrig, aber straflos" suggeriert nur eine Treue zum Recht auf Leben, das aus dem Grundgesetz nunmal nicht ausradiert werden kann. Dieser Treue entspricht die Politik aber nicht. Im Gegenteil: Die Entscheidung der so gen. "Ampelkoalition" zu § 219a, Peter Winnemöller kommentierte dazu, zieht schonmal Signalflaggen auf, dass die Reise auch in Deutschland in Richtung totaler "Privatautonomie" der Gebärmütter gehen soll. Die Chancen der "Ampel" zur Wiederwahl sinken rasant, entgegen meiner Erwartung. Aber auch Schwarzgrün würde für das Ungeborene Leben nicht zur Wunschkoalition werden, weil die Unionsparteien unter dem Modernisierungsdruck von links hier schwächeln, um es ganz vorsichtig zu sagen.

So wird jeder Appell an das Naturrecht, an die "Ökologie des Menschen" auch im deutschen Sprachraum vorerst verhallen. Man denkt nicht mehr daran, dass in die Natur ein Gesetz eingeschrieben ist, das stets und ständig über alle "natürlichen Schwächen" hinaus verweist. Die Schöpfung hat ihren Schöpfer nicht vergessen, mit Recht, denn Gott verlässt sie nicht. Gottes Mühlen mahlen langsam, aber fein. Insoweit dürfen wir noch hoffen, dass die schlichte Wahrheit wieder mehr und mehr Zustimmung finden wird, im jetzt schon über die Maßen gequälten 21. Jahrhundert: Keine staatliche Verfassung dieser Welt kann jemals einen Anspruch auf Abtreibung erzeugen. Aber die 'Zivilisation der Liebe', die geht weiter voran.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Smaragdos 30. Juni 2022 
 

Alan Ames sagt: Abtreibung ist kein Recht, sondern ein Unrecht.


5
 
 physicus 30. Juni 2022 
 

Hüter, nicht Herren der Verfassung

Verfassungsrichter sollten sich nicht kreativ selbstverwirklichen, sondern hinter der Verfassung zurücktreten. Sonst leiden erfahrungsgemäß die Schwächsten, und es kommt zu tektonischen Verschiebungen in der demokratischen Gewaltenteilung.

Mit dem Suizidurteil von 2020 wurde auch das deutsche Verfassungsgericht kreativ und erklärte herrschaftlich Autonomierechte. Hoffentlich dauert es nicht 50 Jahre, bis das korrigiert wird.


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  7. „Das Wunder der Welle“
  8. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  9. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  10. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  11. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  12. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  13. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  14. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  15. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz