Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  4. "Ich sehe nicht, wie die außerordentliche Form des Römischen Ritus Probleme verursachen könnte"
  5. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  6. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Brötchentüten für die Demokratie
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  13. 92 Prozent Taufscheinkatholiken in Österreich oder immer weniger Katholiken, aber immer mehr Geld!
  14. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  15. Nein, Herr Kardinal Schönborn, die Armut nimmt weltweit ab!

Österreichischer Gesundheitsminister muss Prozess-Kosten an Lebensschützer bezahlen

11. Jänner 2023 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein österreichisches Höchtsgericht stellt fest, dass es sich beim Post-Abortion-Syndrom um eine posttraumatische Belastungsstörung handelt - Ein Gastkommentar von Josef Preßlmayer


Wien (kath.net)

Vor mehr als 10 Jahren, am 23. November 2012, erstattete die „Aktion Leben“, die „klassische“ Schwangerenberatung der Kirche, gegen mich Anzeige wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit. Daraufhin wurde mir der Titel „Gesundheitspsychologe“, den ich zusätzlich zur Absolvierung des Hauptfach-Studiums in Psychologie als Dr. phil. erworben hatte, aberkannt.

Der Verfassungsgerichtshof fasst in seinem Erkenntnis E 2545/2022–16 vom 29. 11. 2022 die Vorwürfe der „Aktion Leben“ und des Gesundheitsministeriums folgend zusammen: „Wegen seiner umfassenden Beratungstätigkeiten und publizistischen sowie sozialarbeiterischen Aktivitäten rund um die Themen Schwangerschaftsabbruch und Lebensschutz verstoße der Beschwerdeführer gegen die Berufspflichten als Gesundheitspsychologe, was zu einer mangelnden Vertrauenswürdigkeit führe. [...] Die vorliegende massive Berufspflichtverletzung lasse auf ein Persönlichkeitsbild des Beschwerdeführers schließen, das mit den Patientenschutzinteressen nicht vereinbar sei.“


Der Verfassungsgerichtshof kommt zum Schluss: „Die gesamte Verfahrensdauer beträgt somit knapp über 9 Jahre und 3 Monate. Diese ungewöhnlich lange Dauer des Verwaltungsverfahrens ist allein auf Versäumnisse staatlicher Organe zurückzuführen. Der Beschwerdeführer ist daher in seinem durch Art. 6 Abs. 1 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden.“ [...] „Der Bund (Bundesminister für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.“

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet nur, was gegen die Verfassung verstößt, inhaltlich tritt er das Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof ab. Er hat fünf Monate für seine Entscheidung gebraucht. Wie lange wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof dauern? Langlebigkeit ist in Österreich mitunter ein Faktor für den abgeschlossenen Rechtsweg.

Eines muss man dem LVwG NÖ mit seinem Erkenntnis vom 9. August 2022, Z LVwG-AV-986/001-2015, welches der Verfassungsgerichtshof als Menschenrechtsverletzung wertet, zu Gute halten. Das Gericht erklärt: „Nach Rechtsansicht des LVwG NÖ erscheint die Kritik an der derzeitigen Praxis, dass die (verpflichtend vorgeschriebene) Beratung zum Thema Abtreibung vom Arzt, der die Abtreibung vornimmt, durchgeführt werden kann, berechtigt. Derjenige, der am Eingriff verdient, führt die Beratung durch, Eine derartige Regelung ist geeignet, den Anschein der Befangenheit des beratenden Arztes hervorzurufen.“

Dies ist eine bahnbrechende Erkenntnis, die von einem österreichischen Gericht über die Fristenregelung ausgesprochen wird und stellt das juristische und ethische Fundament der Fristenlösung in Frage, dem der Rechtsstaat Rechnung tragen muss und eine rasche Änderung der Fristenregelung erfordert, die seit bald 50 Jahren erlaubt, dass der abtreibende Arzt zugleich der beratende Arzt sein darf, was dazu führt, dass die Überlebensrate einer solchen Beratung gleich Null ist und daher rund 3 Millionen männliche und weibliche Opfer mit unumkehrbaren Folgen für die demografische Entwicklung zu beklagen sind. Diese Erklärung des Gerichtes ist äußerst mutig. Es hätte diese schwerwiegende Erklärung aus freien Stücken nicht aussprechen müssen.

Im selben Erkenntnis stellt das Gericht fest: „handelt es sich beim Post-Abortion-Syndrom um eine posttraumatische Belastungsstörung“. Die „Aktion Leben“ behauptet aber, dass das „Post-Abortion Syndrom“ eine „Erfindung radikaler Gruppierungen“ ist. Sie stellt also damit die posttraumatische Belastungsstörung durch Abtreibung in Frage und bezichtigt damit das Gericht, selbst eine „radikale Gruppierung“ zu sein. Eine „klassische“ also eine „zeitlose“, „meisterhafte“, „mustergültige“ Schwangeren-Beratung der Kirche sieht anders aus.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  2. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  3. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Papst will Sexual-Lehre der Kirche nicht ändern
  6. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  7. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  8. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  11. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  12. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  13. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  14. Brötchentüten für die Demokratie
  15. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz