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| Der „Mozart der Theologie“19. Jänner 2023 in Kommentar, keine Lesermeinung Eine musiktheologische Würdigung Benedikts XVI. – Gastbeitrag von Dennis-Jens Ernst Köln (kath.net) Die christliche Musik des Abendlandes war für Papa emeritus Benedikt XVI. geradezu ein Wahrheitsbeweis des Christentums, ein lebendiger Beweis des Glaubens, der weit über die Kraft von Vernunftargumenten hinausgeht, ein hörbaren Ausdruck „einer weit gewordenen Ratio, in der Vernunft und Herz sich miteinander berühren“. Papst Benedikts theologische Beschäftigung mit der Kirchenmusik war tief in seinem Verständnis der Liturgie verwurzelt. Aus seinem mannigfachen Nachdenken über Form und Gestalt des Gottesdienstes erwachsen die Kriterien einer Theologie der Kirchenmusik. Schon in einem Aufsatz Zur theologischen Grundlegung der Kirchenmusik aus dem Jahre 1974 attestiert Joseph Ratzinger zwei Folgen des II. Vatikanischen Konzils für die Feier der Liturgie: (1) Der Rückzug ins Brauchbare hat die Liturgie nicht offener, nur ärmer gemacht und (2) die nötige Einfachheit ist durch Verarmung nicht herzustellen. So hat auch die Einführung einer Art Gebrauchsmusik unter dem Diktum der tätigen Teilnahme den Gottesdienst eher verarmt als bereichert. Oft werde – so Ratzinger – die tätige Teilnahme als „gleichmäßige Aktivität aller Anwesenden in der Liturgie“ verstanden, die keinen Raum mehr lässt für eine Musik, die höhere künstlerische Ansprüche stellt, von einem Chor oder einer Schola gesungen wird und den Einsatz von klassischen Musikinstrumenten umfasst. Prägend für eine Theologie der Kirchenmusik nach Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. ist ferner die Forderung nach der Einfachheit bzw. Schlichtheit der Liturgie an sich und somit auch ihrer Musik. Dazu führt er aus: „Die Liturgie ist für alle da. Sie muss ‚katholisch‘, d.h. kommunikabel für alle Glaubenden ohne Unterschied des Ortes, der Herkunft, der Bildung sein. Sie muss daher ‚einfach‘ sein. Aber das Einfache ist nicht das Billige. Es gibt die Einfachheit des Banalen, und es gibt die Einfachheit, die Ausdruck der Reife ist. In der Kirche kann es nur um diese zweite, die wahre Einfachheit gehen“. Was als Gegensatz zur Forderung der Pflege traditioneller Kirchenmusik verstanden werden kann – man denke nur an die ausgedehnten polyphonen Messkompositionen Palestrinas oder die orchesterbegleiteten, prunkvollen Ordinarien der Barockzeit – ist im Grunde eine wohlüberlegte Dichotomie: Auf der einen Seite kann nur das Schöne, das Festliche dem Menschen jenes Über-sich-Hinausgehen gewähren, welches in der Liturgie den Menschen vom Alltag – im besten Sinn des Wortes – entrückt und „das Staunen angesichts des Mysteriums Gottes lebendig halten, die Einheit des Glaubens verdeutlichen und die Frömmigkeit stärken“, andererseits darf der Glanz der Feier nicht die ihr innewohnende Reinheit und Klarheit, d.h. ihre Schlichtheit überdecken. Schlichtheit in diesem Sinne ist der Gegenpol zu jenem „puritanischen Funktionalismus einer rein pragmatisch gefassten Liturgie“, den Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. als tiefes theologisches Problem der Kirchenmusik nach dem II. Vatikanischen Konzil ausweist. Kirchenmusik ist ihrem Wesen nach liturgischer und musikalischer Akt zugleich. Deshalb ist der Kirchenmusiker kein Musiker, dessen Arbeitsstelle zufälligerweise die Kirche ist, sondern es muss eine „innere Beziehung zum eigentümlichen Wesen der liturgischen Handlung“ gegeben sein. Es ist gerade diese Betonung einer zweifachen Berufung des Kirchenmusikers, die die Überlegungen Joseph Ratzingers/Benedikts XVI. zur Musica sacra und zum Artifex musicae kennzeichnen: Berufung zum Dienst an der Liturgie durch die Berufung zum Dienst an der Kunst. Lieber Heiliger Vater, Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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