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| Was ist der Preis für „Mehr Fortschritt wagen“?27. März 2023 in Kommentar, 9 Lesermeinungen Die religionsfeindliche Gesellschaftspolitik unserer Regierung. Gastkommentar von Prof. Werner Münch, Ministerpräsident a. D. Berlin (kath.net/Zeitschrift „Der Fels“ 3/2023) Schon bei der ersten schnellen Lektüre des Koalitionsvertrages der Ampel-Koalition (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) muss man neugierig werden. Da wird nämlich von „unseren Werten“ gesprochen, die „entschlossen mit demokratischen Partnern zu verteidigen“ sind. Aber leider wurden diese Werte nicht weiter definiert. Stattdessen war schon im nächsten Absatz der Präambel von „Umbrüchen“ und der Aufgabe der Koalition die Rede, „die dafür notwendigen Neuerungen politisch anzuschieben und Orientierungen zu geben“. Daraus ergab sich die spannende Frage, welche Neuerungen das sind und wie sie umgesetzt werden sollen. In diesem Beitrag werden wir uns auf die wichtigen Fragen Ehe und Familie sowie Gender-Transfer beschränken. Beginnen wir mit der ersten Frage Ehe und Familie, wozu es u. a. heißt: Abgesehen von zahlreichen weiteren Einzelbestimmungen ist im Ergebnis zu bilanzieren, dass diese politischen Ziele die traditionelle heterogene Ehe mit Mutter, Vater (und Kindern) bedrohen, weil ihr keine besondere Rolle mehr zugesprochen wird. Eine solche herausgehobene Rolle wird stattdessen vielfältigen Regenbogen-Familien zugewiesen. Unterschiedliche gleichgeschlechtliche Paare sollen u. a. zukünftig das Recht auf Adoptionen oder „Leihmutterschaften“ haben. Wir befinden uns in der Phase einer aktiven Transformation unserer Gesellschaft, die von allen drei Parteien der Ampel-Regierung gewollt und längst eingeleitet ist, sowie zielgerichtet mit dem Programm „Vielfalt“ vorangetrieben wird. — „flächendeckende LSBT – Schulungen und ‚Sensibilisierung‘ von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst sowie in pädagogischen und medizinischen Einrichtungen, Außerdem hat die Bundesregierung ihre Absicht bekräftigt, die notwendigen gesetzlichen Umsetzungen noch in dieser Legislaturperiode zu vollziehen. Und so, wie die Regierung, wie schon im Koalitionsvertrag angekündigt, den § 219a (Verbot der Werbung durch Ärzte für Abtreibungen) bereits aus dem Gesetz gestrichen hat und an der Streichung des § 218 (Verbot der Abtreibung) arbeitet, ist auch die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass zu den obigen Vorhaben die notwendigen weiteren Gesetze ebenfalls zeitgerecht vorgelegt werden. Es ist höchste Zeit, die Absicht unserer Regierung zur Neudefinition unserer bewährten Familienstruktur zu erkennen und sich dagegen zu wehren, weil sie damit die Anthropologie und unser christliches Menschenbild bekämpft. In dieser Darstellung soll noch ein zweites Themenfeld behandelt werden: die Transgender-Thematik. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ vorgelegt, das das bisherige „Transsexuellengesetz“ novellieren soll. Zentraler Punkt hierin ist, dass eine bloße Willenserklärung eines Menschen ab 14 Jahren ausreicht, um sein eigenes Geschlecht neu zu bestimmen und, wenn gewünscht, jährlich zu ändern und sich dabei auch einen neuen Vornamen zu geben. Dass es lediglich zwei Geschlechter, nämlich ein männliches und ein weibliches gibt, wird ebenso verneint wie die Tatsache, dass es nach wie vor Ei- und Samenzellen gibt, und keine Wissenschaft bisher eine dritte Zellgruppe erforscht hat, weshalb es auch kein drittes Geschlecht gibt. Der „Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ – er selbst nennt sich lieber „Queer-Beauftragter“ –, Staatssekretär Sven Lehmann, räumt die 2-Geschlechter-Realität nassforsch mit dem Satz ab: „Welches Geschlecht ein Mensch hat, kann kein Arzt von außen attestieren“. Dieses „Selbstbestimmungsgesetz“ erlaubt es im jetzigen Entwurf-Text jedem Menschen ab 14 Jahren sogar ohne rechtliche Hürden gegen den Willen seiner Eltern eine Geschlechtsumwandlung zu fordern, wobei in einer solchen Situation dann die zuständigen Gerichte entscheiden. Der soeben erwähnte Sven Lehmann sieht dies auch nicht als Problem an, weil, wie er sagt, die Jugendlichen ohnehin „seit Jahren wissen, dass das ihnen zugewiesene Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht“ (s. hierzu „FAZ“ vom 23. 03. 2022). Ich finde es unverantwortlich, wie ein Staatssekretär der Grünen als „Beauftragter der Bundesregierung“ mit fundamentalen Problemen von Eltern wegen einer fast immer irreversiblen Entscheidung ihrer Kinder, häufig im Pubertätsalter, umgeht. Auch die Kinder müssten eine andere Form von Sensibilität erwarten, weil sie die Folgen ihrer Entscheidung gar nicht absehen (können). Der totale Irrsinn dieser Denkweise kommt aus einer Queer-Gruppe der SPD in Berlin, die in einem Antrag für ihren Bundesparteitag die Forderung erhoben hat, einem Kind schon mit 7 und nicht erst mit 14 Jahren dieses Recht einer Geschlechtsumwandlung einzuräumen. Zwei weitere Aspekte dieses Gesetzesvorhabens halte ich noch für wesentlich: Wenn, wie beabsichtigt, dieses Gesetz eine Personenstandsänderung ohne weitere Voraussetzungen erlaubt, dann sind auch weiterführende medizinische Maßnahmen wie die Verabreichung von Pubertätsblockern und gegengeschlechtliche Hormonpräparate sowie Operationen erlaubt, die Nebenwirkungen und auch irreversible Folgeschäden hervorrufen, die später vielleicht bereut werden. Z. B. können Angstzustände, Depressionen oder Suizid-Gedanken auftreten und Männer können selbst keine Kinder mehr zeugen. Cornelia Kaminski informiert in dem sehr gut recherchierten Artikel „Wem nutzt die Transgenderhype?“ („Die Tagespost“, 12. 01. 2023) darüber, dass besonders Mädchen es schick finden, trans zu sein. Von denen, die eine Geschlechtsumwandlung anstreben, sind 80% Mädchen, und das Ausmaß der Transgenderoperationen in Deutschland ist von 419 im Jahr 2007 auf 2598 im Jahr 2021 gestiegen. Und es wird inzwischen auch kaum jemanden wundern, dass der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) der Entscheidung für die Festschreibung einer eigenen Geschlechtsidentität zugestimmt hat, allerdings ohne Festlegung von Altersgrenzen, weil diese „willkürlich gesetzt sind“. Erfreulicherweise hat aber die AGV (Arbeitsgemeinschaft Katholischer Studentenverbände) diesem Beschluss des BDKJ widersprochen, indem sie die Festlegung eines Mindestalters und die Zuschreibung einer stärkeren Rolle für die Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder fordert. Dieser Aspekt betrifft den Verlust von „Schutzräumen“, die abgeschafft werden für Außerdem werden „Schutzräume“ abgeschafft b. für Eltern, die in der Auseinandersetzung mit ihren minderjährigen Kindern oft unterliegen, wenn diese auf ihrer Geschlechtsumwandlung bestehen und ein Gerichtsverfahren verlangen, bei dem sie hoffen, dass ihre Position Erfolg hat und die Eltern unterliegen. Ob das tatsächlich für minderjährige Kinder „ein Erfolg“ ist, wagen wir zu bezweifeln. Denn Kinder im Alter von 14 Jahren können die Konsequenzen ihrer Entscheidung oft noch gar nicht beurteilen, weil sie nicht selten nur unzureichend informiert werden und die Folgen ihrer Entscheidung, die sie später korrigieren möchten, oft irreversibel sind. In dem bereits zitierten Artikel erwähnt Cornelia Kaminski, dass in London die Tavistock-Klinik, die in den Jahren ihrer Tätigkeit ca. 19000 Kinder und Jugendliche zu Transpersonen umgewandelt hatte, aus folgendem Grund geschlossen worden ist: „Statt sorgfältiger Anamnese gab es Hormone, statt Psychotherapie Operationen“. Hier wird deutlich, wie oft aus Geldgier Kinder ruiniert werden können. Und außerdem: Wenn jeder Mensch in Zukunft sein Geschlecht ab 14 Jahren selbst bestimmen und auch jedes Jahr, wenn er das will, wieder ändern kann, dann ist dies doch nichts anderes mehr als eine persönliche Selbstdefinition seines Geschlechtes, die die biologischen Gesetze unberücksichtigt lässt und unsere Gesellschaft insgesamt in totale Verwirrung stürzt. Ich fasse zusammen: Bereits Marx und Engels und viele andere Kommunisten haben gewusst, dass man eine Gesellschaft nur dann beherrschen kann, wenn der politischen „Elite“ der Zugriff auf die Familien gelingt. War es nur ein „Zufall“, dass Olaf Scholz schon vor Jahren die „Hoheit über die Kinderbetten“ als Ziel für seine Partei ausgegeben hat? Mit der Gender-Ideologie und dem Transgenderhype wird die bestehende Familie von Mann, Frau und Kindern intensiv bedroht. Kinder und Jugendliche werden unseren herkömmlichen Familien entfremdet, weil diese neu konstruierten „Familien“ durch die Reduzierung auf eine „Verantwortungsgemeinschaft“ das herkömmliche Familiensystem auseinanderreißen. Und welche Vorteile hat denn eine „soziale“ oder eine „Mehrfach-Elternschaft“? Es bleiben viele Fragen und Zweifel. Die Gender-Thematik ist nicht, wie immer noch zahlreiche Menschen meinen, auf Veränderungen unserer Sprache reduziert, sondern sie ist eine Transformation unserer Gesellschaft. Deshalb ist es kein Zufall, dass eine öffentliche Diskussion über die Folgen für Mensch und Gesellschaft tabuisiert wird. Die Zweigeschlechtlichkeit und die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau werden durch neue Partnerkombinationen immer mehr in Frage gestellt. Dies passiert, obwohl es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Juni 2012 unmissverständlich heißt: „Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt einen eigenen verfassungsrechtlichen Schutz“. Genau deshalb gibt es in unserem Grundgesetz den Art. 6, Abs. 1: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Diese grundgesetzliche Bestimmung wird von unserer Regierung negiert, denn der „Gender-Mensch“ steht außerhalb dieser Bestimmung. Außerdem lehnt er seinen Körper ab und wendet sich durch seine Leibfeindlichkeit auch von Gott ab (ergänzend hierzu s. die lesenswerte Schrift „Dein Leib – Dein Zuhause. Über die Wahrung von Geist und Körper“ von Gabriele Kuby). Selbstverständlich wissen wir, dass es eine (Gender-) Dysphorie gibt („Störung der Affektivität mit misslauniger, gereizter Stimmung“, Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, S. 404). Jeder Mensch, der damit belastet ist, kann eine behutsame Anamnese sowie eine gründliche Diagnose und keine schnelle Therapie mit sofortiger Hormonbehandlung und Operation verlangen. Im übrigen sind von dieser Dysphorie lediglich ca. 0,01 % der Bevölkerung betroffen. Uns kommt es darauf an, dass wir uns über die geschilderten Tatsachen sachgerecht und wahrheitsgemäß informieren. Ihre Verschleierungen und Tabuisierungen helfen uns nicht weiter. Die erkannten Wahrheiten müssen wir dann auch mutig vertreten, was häufig nicht leicht ist, weil wir viele Gegner haben, die ihre persönliche Freiheit absolut setzen. Aber wir haben eine Verantwortung für unsere Kinder und Enkelkinder, die wir erfüllen müssen. Die Gesellschaftspolitik der Ampel geht den Weg in eine neue, wirre Zukunft, die nach meiner Bewertung nicht Fortschritt, sondern Rückschritt bedeutet. Und weil wir den nicht wollen, müssen wir uns mit allen demokratischen Mitteln dagegen wehren! Archivfoto Prof. Münch (c) Werner Münch Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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