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| ![]() US-Behörde schlägt Regelung vor, die Pflegefamilien zur LGBT-Ideologie verpflichten würde24. November 2023 in Familie, 10 Lesermeinungen Es ist die Frage, ob religiöse Familien damit nicht diskriminiert würden, was rechtlich problematisch wäre, wenden Kritiker ein. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Laut dem Sozialversicherungsgesetz aus dem Jahr 1935 müssen Agenturen, die Pflegekinder an Pflegefamilien vermitteln, für eine „sichere und angemessene Obhut“ sorgen. Die United States Administration for Children and Families (ACF), eine Abteilung des Gesundheitsministeriums, hat vorgeschlagen, dass Pflegefamilien drei Kriterien erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass Kinder, die sich als LGBTQ identifizieren einen sicheren und angemessenen Platz erhalten. Erste Bedingung ist, dass die Pflegefamilie ein Umfeld frei von Feindseligkeit, Misshandlung oder Missbrauch bieten kann. Dazu gehört laut Definition der ACF auch, dass die Möglichkeiten des Kindes, seine sexuelle Orientierung, seine Geschlechtsidentität oder seinen Ausdruck der Geschlechtlichkeit darzulegen nicht eingeschränkt oder unterbunden werden. Die ACF lehnt auch so genannte „Konversionstherapien“ ab. Pflegefamilien, die LGBTQ-Kinder aufnehmen, müssen das entsprechende Wissen und die notwendigen Fähigkeiten lernen, um mit den Bedürfnissen des Kindes hinsichtlich seiner sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und Ausdruck des Geschlechts richtig umgehen zu können. Dazu gehören auch Studien, welche die Folgen von Ablehnung, Diskriminierung und Stigmatisierung für die Sicherheit und das Wohlbefinden von LGBTQI+ Jugendlichen haben. Die dritte Bedingung verlangt von den Pflegefamilien, dass sie dem Kind Zugang zu altersgemäßen Ressourcen, Diensten und Aktivitäten ermöglichen, welche es für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden braucht. Dazu gehören auch Mentoren, Gleichgesinnte und Bezugsgruppen. Sollte die von der ACF vorgelegte Regelung umgesetzt werden, ist mit Kosten von mehr als 40 Millionen US-Dollar zu rechnen. Die Federalist Society weist darauf hin, dass die Rechte der biologischen Eltern darin nicht berücksichtigt werden. Ein weiteres Manko sei, dass die Zahl der potentiellen Pflegefamilien reduziert werde, sobald die Regelung umgesetzt werde, weil beispielsweise viele religiöse Familien die Kriterien nicht erfüllen werden. Es sei die Frage, ob die vorgeschlagene Regelung religiöse Pflegefamilien diskriminiere, was rechtlich problematisch wäre.
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