Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  3. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  4. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  5. Tantum ergo Sacramentum
  6. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  7. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  8. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  9. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  10. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  11. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  12. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  13. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  14. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  15. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!

USA: Nur vier Anklagen nach über hundert Angriffen auf Lebensschutzzentren und Kirchen

9. Februar 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


An der einseitigen Vorgehensweise der US-Regierung gegen Lebensschützer gibt es mittlerweile viel Kritik.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Vor wenigen Tagen sind sechs Lebensschützer von einem Gericht in Nashville (US-Bundesstaat Tennessee) verurteilt worden, weil sie den Eingang zu einer Abtreibungsklinik blockiert haben sollen. Ihnen drohen hohe Haft- und Geldstrafen für einen friedlichen Protest gegen die Abtreibung. (Siehe Link)

Seit Januar 2021 hat das Justizministerium mindestens 24 Anklagen gegen Lebensschützer nach dem FACE Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) erhoben worden, der den Zugang zu Abtreibungskliniken sicherstellen soll. Verstöße gegen FACE Act sind mit hohen Strafen belegt.


Bei einer Anhörung im Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses erinnerte Arielle Del Turco vom Family Research Council daran, dass der FACE Act ursprünglich nicht nur zum Schutz von Abtreibungskliniken, sondern auch von Schwangerschaftskrisenzentren und Gebetsstätten erlassen worden ist. Diese Schwangerschaftskrisenzentren sind Lebensschutzzentren, denn sie führen keine Abtreibungen durch, sondern ermutigen und unterstützen Frauen in Schwangerschaftskrisen.

Obwohl es hunderte Angriffe auf Kirchen und Lebensschutzzentren seit Januar 2021 gegeben hat, die eine Verfolgung nach dem FACE Act rechtfertigen würden, sind bis jetzt nur vier Personen nach diesem Gesetz angeklagt worden, die ein Schwangerschaftskrisenzentrum in Florida angegriffen haben.

Die einseitige Vorgehensweise des Justizministeriums hat mittlerweile im Kongress Beachtung gefunden. Senator Mike Lee und der Abgeordnete Chip Roy, beide von der Republikanischen Partei, haben die Aufhebung des FACE Act beantragt. Sie begründen dies unter anderem mit der gegen Lebensschützer gerichteten einseitigen Anwendung des Gesetzes durch die Regierung Biden.

Mary Szoch vom Family Research Center stellte in einem Gastkommentar in der Zeitung The Washington Stand die Prioritäten der Regierung Biden in Frage. Das Justizministerium verwende viele Ressourcen zur Verfolgung von Lebensschützern, obwohl es an der Südgrenze der USA eine Krise gebe und der Konflikt im Mittleren Osten sich ausweite. Die Regierung sollte das Steuergeld lieber zum Schutz der amerikanischen Grenze als zur Strafverfolgung friedlicher Menschen verwenden, die Hymnen singen und die Ungeborenen verteidigen, forderte sie.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 9. Februar 2024 
 

Da fällt mir gerade ein:

"Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert."
Solschenyzin


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  2. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  3. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  4. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  5. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  6. ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘
  7. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Vergebung kennt keine Grenze
  4. Papst gewährt Mexiko "Heiliges Jahr" zum Guadalupe-Jubiläum
  5. Papst reagiert auf Sex-Vorwürfe gegen Erzbischof von Rabat
  6. Hofer: Mit Franziskus gegen "angepasstes Kulturchristentum"
  7. „Lass das Zählen sein!“
  8. US-Bischof weitet Angebot an tridentinischen Messen in seiner Diözese aus
  9. Der Name 'Maria' - Ein „bitteres Meer“ und Schrecken der Dämonen
  10. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  11. Ein moderner Menschenhandel: Die Ersatzmutterschaft durch Kauf eines Kindes
  12. Eine Million Menschen zu Papstbesuch in Frankreich erwartet
  13. „Maria ist eine historische Gestalt, eine für Gott unendlich offene Person, eine Tochter Israels“
  14. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  15. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz